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viertei jahresschrift dfs instituts iur deutsche ostarbeit krakau

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Kürze erscheinen wird, soll das Buch auf den Standv om 15. 12. 1941 bringen.Als einzige umfassende und erschöpfende Sammlungdes Rechts des Generalgouvernements hat das W erkin seinen beiden ersten Auflagen seinen hohen W ertund seine Unentbehrlichkeit bewiesen. D ie mannigfaltigenVerbesserungen, die das W erk, wie dargelegt,in seiner neuen Gestalt aufweist, sichern dem Herausgeber,der als Leiter des A m ts für Gesetzgebung in derRegierung des Generalgouvernements in hervorragendemM aße zur Herausgabe dieser Sammlung berufen ist,den Dank der im Generalgouvernement wirkenden<strong>deutsche</strong>n Rechtswahrer für seine ausgezeichnete Leistung.Dr. Siegmund Dannbeck, KrakauDas polnische Wechsel- und Scheekrecht m it den verfahrensrechtlichenBestimmungen und den Vorschriftenüber die Stempel- und Protestgebühren. Übersetzt undeingeleitet v on Josef A nton Chodzidlo. Sammlungpolnischer Gesetze in <strong>deutsche</strong>r Übersetzung im A u f­träge des Osteuropa-Instituts in Breslau, herausgegebenvon Dr. jur. Heinz M eyer, B d. 4. — Berlin: C. H eymannsVerlag 1941. 103 Seiten.Der im letzten H eft dieser Zeitschrift angezeigten <strong>deutsche</strong>Ausgabe des polnischen Strafgesetzbuches lässtdas O steuropa-Institut als neuen Band seiner Sammlungpolnischer Gesetze eine <strong>deutsche</strong> Übersetzung derpolnischen W echsel- und Scheckgesetzgebung folgen.Das polnische W echsel- und Scheckrecht, das im Generalgouvernement in weitem U m fang grundsätzlich inseiner Geltung aufrechterhalten blieb, ist niedergelegtim W echselgesetz und im Scheckgesetz vom 28. 4. 36.D a das polnische Gesetzgebungswerk ebenso wie dieentsprechenden <strong>deutsche</strong>n Gesetze auf den Genfer V ereinbarungenzur Vereinheitlichung des W echsel- undScheckrechts der Jahre 1930 und 1931 fussen, bestehensehr weitgehende sachliche Übereinstimmungen zwischendem <strong>deutsche</strong>n und dem polnischen R echt. Soweit diesnicht zutrifft, sind die sachlichen Unterschiedlichkeiten,die sich besonders auf dem Gebiete des Verfahrensrechtsfinden lassen, in einem ausgezeichneten systematischenEinleitungsteil zusammengestellt, den wiederumAssessor Chodzidlo bearbeitet hat. W ertvoll fürdie Praxis der <strong>deutsche</strong>n und polnischen Gerichte imGeneralgouvernement sind auch die in diesem systematischenTeil eingebauten Darlegungen über Zuständigkeitund Verfahren dieser Gerichte, über die durchdie kriegerischen Ereignisse bedingten wiederholtenVerlängerungen der W echsel- und Scheckfristen undüber die Veröffentlichung der Wechsel- und scheckrechtlichenBekanntm achungen im Generalgouvernement.Angesichts all dieser Vorzüge kann auch der neue Bandder Sammlung des besonderen Interesses der im Generalgouvernementtätigen <strong>deutsche</strong>n Rechtswahrer undWissenschaftskreise sicher sein.Dr. Siegmund Dannbeck, Krakau130

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