Magyarisierung des Landes zu Beginn der Neuzeit.Das spätere Mittelalter, insbesondere der starke Einflussder <strong>deutsche</strong>n K olonisation, ist etwas knapp behandelt.V orH rusovsky, der bereits früher eine Gesamtdarstellungunternom men hatte (Slow acja i Slow acy, B d. Iund II, Krakau 1937, 1938), ist die Geschichte der Slowakenstets innerhalb der Geschichte des Volkes behandeltworden, zu dessen Staatsgebiet die Slowakeigehörte, also Ungarns bzw. der Tschechoslowakei. Dienationale slowakische Geschichtsschreibung beschränktesich im W esentlichen auf M onographien zur Lokalgeschichte.Diesen Mangel, der nach Gründung des eigenenStaates besonders hervortrat, sucht der Verfasserdurch seinen 1939 erstmalig erschienenen, je tzt bereitsin 6. Auflage vorliegenden Abriss einer slowakischenGeschichte zu beheben und so dem jungen Staate einehistorische Tradition zu geben. Das Buch ist als Lehrbuchfür das slowakische V olk gedacht.ZahlreicheIllustrationen, K arten, D okum ente machen es anschaulichund unterstreichen seinen populären Charakter.Unter diesem Gesichtspunkt muss es bewertet und nichtim Einzelnen m it streng wissenschaftlichem Masstabegemessen werden. Man verm isst z. B. jeglichen Quellen-und Literaturnachweis. Als Grundriss ist es jed och auchfür den W issenschaftler eine brauchbare Hilfe.Dr. Ellinor von Puttkamer, Berlin.Günther Stöckl, Die deutsch-slawische Südostgrenze desReiches im 16. Jahrhundert. Ein Beitrag zu ihrer Geschichte,dargestellt an H and des südslawischen R eformationsschrifttums. — Schriften des Osteuropa-Institutszu Breslau, Neue R eihe, H eft 12. — Breslau: VerlagPriebatsch 1940.In einer Zeit, da sich unter dem Eindruck weltgeschichtlicherUmwälzungen die Geschichtsforschung dem wieder,entdeckten Problem der geistigen und politischen N achbarschaftdes Reiches und der kleinen umliegenden R andvölkerzuwendet, verdient diese w ertvolle Arbeit, die alsBreslauer Dissertation (bei Hans K och ) entstanden ist,besondere Beachtung. D er Verfasser beherrscht in einerfür einen Anfänger erstaunlichen W eise das weitverstreuteQuellenmaterial und kom m t an einigen Punktenwesentlich über das bekannte B uch von M. M u r k o , DieBedeutung der R eform ation und Gegenreform ation fürdas geistige Leben der Südslawen (Prag und H eidelberg1927), hinaus. D ie Darstellung ist trotz des um fangreichengelehrten Apparates flüssig und leicht lesbar. Diewissenschaftliche Bedeutung des W erkes beruht darin,dass hier auf der Grundlage einer erschöpfenden Tatsa-chenkenntnis — die ausführliche Bibliographie ist für denForscher besonders w ertvoll — eine kritisch gesichertezusammenfassende Darstellung der Reform ationsgeschichteder deutsch-slowenischen Grenzlandschaften imSüdostwinkel des alten Reiches gegeben wird. D ie Ausbreitungder R eform ation wird dabei sowohl in ihren geistigenals auch in ihren politischen Voraussetzungen betrachtet.Im Zusammenhang dam it wird der grundsätzlichsehr berechtigte Versuch gem acht, die Ausbreitungder R eform ation als eine A rt Ausstrahlung des Reichesüber die Reichsgrenze hinaus zu werten. Dieser Gesichtspunktder „Grenzsituation“ , den der Verfasserbewusst zum M ittelpunkt seiner Darstellung wählt, istfreilich m. E. in seiner tatsächlichen Bedeutung beträchtlichüberschätzt.Prof. Dr. Georg Stadtmüller, LeipzigDas R echt des Generalgouvernements. Nach Sachgebietengeordnet, m it Erläuterungen und einem ausführlichenSachverzeichnis herausgegeben v on OberlandesgerichtsratDr. A lbert Weh, Leiter der AbteilungGesetzgebung in der Regierung des Generalgouvernements.3. völlig neubearbeitete Auflage in Loseblattform. — Burgverlag K rakau, Verlag des Instituts fürDeutsche Ostarbeit, K rakau 1941. 1170 Seiten.Ihrer äusseren Form wie ihrem inneren Gehalt nachstellt sich die 3. Auflage als eine völlige Neubearbeitungund Neugestaltung der beiden bisher erschienenen Auflagendar. D ie Neuartigkeit und Einmaligkeit der A u fgaben der Gesetzgebung im Generalgouvernement bedingendie Tatsache, dass die Entwicklung des positivenRechtsstoffes in stärkerem Masse, als dies etwaim R eich und im Protektorat der Fall ist, im Fluss ist.Schon aus diesem Grund erwies sich der Übergang zurLoseblattform als eine zwingende Notwendigkeit, danur auf diese W eise der ständigen Gefahr des Veraltenswirksam begegnet werden kann. N eben dieser Neugestaltungder äusseren Form weist die Neuauflage aberauch eine gewichtige Reihe von wertvollen inhaltlichenVerbesserungen auf. So ist in erster Linie die Gliederungdes inzwischen gewaltig angewachsenen Norm enbestandesals besonders glücklich zu bezeichnen. D ie sachlicheAufteilung des Materials in 8 H auptgruppen lehntsich m it R ech t zum Teil an die organisatorische Gliederungdes Verwaltungsapparates des Generalgouvernements,zum Teil an Einteilungsprinzipien des neuenverfassungsrechtlichen Schrifttum s an.Diese m ethodischeSynthese praktischer und wissenschaftlicher Gesichtspunktegewährleistet die gleichmässige Brauchbarkeitdes W erkes in der täglichen Arbeit des Verwaltungspraktikerswie des W issenschaftlers. Besonders dieserwird die starke Verm ehrung der beigegebenen Erläuterungenund die Vertiefung ihres sachlichen Gehalts be-grüssen. So scheinen die den Grundgesetzen des Generalgouvernements(vgl. A 100 und A 120) beigefügtenAnmerkungsteile wesentliche Ausgangspunkte für einenoch zu leistende verfassungsrechtliche W esensdeutungdes Generalgouvernements bieten zu können. Der vonvielen Seiten gewünschte und jetzt vollzogene Einbaueiner zeitlichen Übersicht, die die einzelnen Verordnungennach dem Zeitpunkt ihres Erscheinens geordnetaufführt, und das nunmehr bis in Einzelheiten ausgearbeiteteStichwortverzeichnis erhöhen weiterhin denpraktischen W ert des W erkes. Es enthält, wie im V orwort erwähnt wird, das bis zum 31. 8. 1940 erschieneneGesetzgebungswerk. Ein einfügbarer Nachtrag, der in129
Kürze erscheinen wird, soll das Buch auf den Standv om 15. 12. 1941 bringen.Als einzige umfassende und erschöpfende Sammlungdes Rechts des Generalgouvernements hat das W erkin seinen beiden ersten Auflagen seinen hohen W ertund seine Unentbehrlichkeit bewiesen. D ie mannigfaltigenVerbesserungen, die das W erk, wie dargelegt,in seiner neuen Gestalt aufweist, sichern dem Herausgeber,der als Leiter des A m ts für Gesetzgebung in derRegierung des Generalgouvernements in hervorragendemM aße zur Herausgabe dieser Sammlung berufen ist,den Dank der im Generalgouvernement wirkenden<strong>deutsche</strong>n Rechtswahrer für seine ausgezeichnete Leistung.Dr. Siegmund Dannbeck, KrakauDas polnische Wechsel- und Scheekrecht m it den verfahrensrechtlichenBestimmungen und den Vorschriftenüber die Stempel- und Protestgebühren. Übersetzt undeingeleitet v on Josef A nton Chodzidlo. Sammlungpolnischer Gesetze in <strong>deutsche</strong>r Übersetzung im A u fträge des Osteuropa-Instituts in Breslau, herausgegebenvon Dr. jur. Heinz M eyer, B d. 4. — Berlin: C. H eymannsVerlag 1941. 103 Seiten.Der im letzten H eft dieser Zeitschrift angezeigten <strong>deutsche</strong>Ausgabe des polnischen Strafgesetzbuches lässtdas O steuropa-Institut als neuen Band seiner Sammlungpolnischer Gesetze eine <strong>deutsche</strong> Übersetzung derpolnischen W echsel- und Scheckgesetzgebung folgen.Das polnische W echsel- und Scheckrecht, das im Generalgouvernement in weitem U m fang grundsätzlich inseiner Geltung aufrechterhalten blieb, ist niedergelegtim W echselgesetz und im Scheckgesetz vom 28. 4. 36.D a das polnische Gesetzgebungswerk ebenso wie dieentsprechenden <strong>deutsche</strong>n Gesetze auf den Genfer V ereinbarungenzur Vereinheitlichung des W echsel- undScheckrechts der Jahre 1930 und 1931 fussen, bestehensehr weitgehende sachliche Übereinstimmungen zwischendem <strong>deutsche</strong>n und dem polnischen R echt. Soweit diesnicht zutrifft, sind die sachlichen Unterschiedlichkeiten,die sich besonders auf dem Gebiete des Verfahrensrechtsfinden lassen, in einem ausgezeichneten systematischenEinleitungsteil zusammengestellt, den wiederumAssessor Chodzidlo bearbeitet hat. W ertvoll fürdie Praxis der <strong>deutsche</strong>n und polnischen Gerichte imGeneralgouvernement sind auch die in diesem systematischenTeil eingebauten Darlegungen über Zuständigkeitund Verfahren dieser Gerichte, über die durchdie kriegerischen Ereignisse bedingten wiederholtenVerlängerungen der W echsel- und Scheckfristen undüber die Veröffentlichung der Wechsel- und scheckrechtlichenBekanntm achungen im Generalgouvernement.Angesichts all dieser Vorzüge kann auch der neue Bandder Sammlung des besonderen Interesses der im Generalgouvernementtätigen <strong>deutsche</strong>n Rechtswahrer undWissenschaftskreise sicher sein.Dr. Siegmund Dannbeck, Krakau130
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Die Beleihung mit einem Kanonikat u
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Mit diesen Wesenszügen wird Kopern
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DAS DOKTOR-DIPLOM DES NIKOLAUS KOPE
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Tafeln“ ergaben in den meisten F
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