13.07.2015 Aufrufe

viertei jahresschrift dfs instituts iur deutsche ostarbeit krakau

viertei jahresschrift dfs instituts iur deutsche ostarbeit krakau

viertei jahresschrift dfs instituts iur deutsche ostarbeit krakau

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

für eine ganze Reihe Stadtfremder zuständig, Bürger, Bauern und zeitweise sogar für Angehörigeder herrschenden Stände.Die Schöffenbank versammelte sich zu gewöhnlichen und zu aussergewöhnlichen Sitzungen.Die gewöhnlichen Sitzungen, die sog. iudicia bannita exposita, die gehegten Dinge, fanden allezwei Wochen am Freitag statt mit Ausnahme der geschlossenen Zeiten (Advent, Fastenzeitund um Pfingsten). In den gewöhnlichen Dingen urteilten die Schöffen über alle Klagen, fürdie sie zuständig waren, insbesondere waren diese Termine für die Entgegennahme von Auflassungenvorgesehen. Die aussergewöhnlichen Sitzungen hiessen entweder iudicia opportunaoder iudicia necessaria. In den iudicia opportuna wurden dieselben Sachen entschieden wieim Ordentlichen Ding, jedoch konnten keine Auflassungen entgegengenommen werden. Die iudicianecessaria fanden auf Antrag der Parteien in Sachen der Freiwilligen Gerichtsbarkeit statt, diekeinen Aufschub duldeten. Diese Gerichte waren an keinen bestimmten Zeitpunkt und an keinerleiFormalitäten gebunden.Als Einzelrichter fungierte der Vogt täglich in kleineren Zivil- und Strafsachen, in denen alsBeweis der Eid genügte. Im Augenblick, wo Zeugen erforderlich waren, verwies er die Sacheentweder aus eigener Initiative oder auf Antrag einer Partei an die Schöffenbank. Gegen dasUrteil des Vogtes konnten sich die Parteien an die Schöffenbank berufen. Auch Sachen der freiwilligenGerichtsbarkeit konnten vor dem Vogt allein erledigt werden, jedoch mit Ausnahmevon Auflassungen.II.D E RR A T1257— 1312.Vogt und Schöffenbank hatten einen Gegenspieler: den Rat. Der Kam pf zwischen diesen beidenInstitutionen um die Führung in der Stadt ist das dramatische Moment in der Verfassungsgeschichtevieler Städte des Deutschen Ostens. In Krakau konnte sich dieser Gegensatz nicht vollentwickeln, da — wie wir gesehen haben — die Macht der Vögte nach der Niederschlagung desAufstandes des Vogtes Albert gebrochen war. Der ernannte Vogt bedeutete für den Rat keineKonkurrenz, weil er bei weitem nicht die Bedeutung des früheren Erbvogtes hatte. Die Schöffenbankaber konnte dem Rat keinen ernsthaften Widerstand entgegensetzen, weil die Schöffen —jedenfalls vom Jahre 1317 ab — vom Rat gewählt wurden.Die Entstehung der Ratsverfassung in den oberitalienischen, flandrischen und west<strong>deutsche</strong>n Städtenbraucht an dieser Stelle nicht behandelt zu werden. In der Mutterstadt der meistenStädte Polens, in Magdeburg, erscheint der Rat erst verhältnismässig spät, nämlich im Jahre 1244.Die Gründungsurkunde von Krakau nimmt darauf Bezug, wenn sie sagt, dass Krakau nachBreslauer Recht leben solle, jedoch so, wie es in Magdeburg angewandt werde. Das bedeutet,dass Krakau nach dem Willen des Herzogs und seiner Lokatoren an der neuesten Entwicklungdes Magdeburgischen Rechts, die nach Breslau noch nicht gedrungen war, teilnehmen sollte85).Aus den Jahren 1257— 1300 besitzen wir nur ein einziges Zeugnis über den Rat, aus dem wirerfahren, dass der Rat in Krakau 7 Jahre nach der Gründung der Stadt bereits organisiert ist86).85) Estreicher St.: K rakow i M agdeburg w przyw üeju fundacyjnym krakowskim. Festschrift für Ulanowski, Krakau1911. Die in Rede stehende Stelle im Gründungsprivileg von Krakau CDCC I Nr. 1 lautet: eam eo <strong>iur</strong>e locam us, quoWratislaviensis civitas est locata, ut non quod ibi fit, red non quod ad Magdyburgensis civitatis ius et form am fieridebeat advertatur.86) Urkunde des Boleslaus Pudicus für die M ichaelskirche von 1264 in CDPM in I Nr. 66: E t hoc fecimus de communiconsensu et voluntate advocati Raschonis et om nium scabinorum et consilii civitatis Cracoviensis.105

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!