Landvogtes. Damit war der Vogt auch vom Gericht des Landvogts, vor dem er nach den Bestimmungendes Magdeburgischen Rechts hätte antworten müssen, eximiert und konnte nur vor denHerzog oder vor seinen Bevollmächtigten geladen werden. Ein solches Privileg hatten die Stadtvögteregelmässig nicht. Immerhin ist es für einige schlesische Städte — für Beuthen und Konstadt— sicher bezeugt, während es für Breslau nur wahrscheinlich ist12).Von den militärischen Funktionen der Krakauer Vögte ist in der Gründungsurkunde nicht ausdrücklichdie Rede. Daraus, dass die Bürger sich an Kriegszügen ausserhalb des Landes nicht zubeteiligen brauchten, folgt aber, dass sie zur Abwehr feindlicher Einfälle Krieger stellen mussten,die zweifellos vom Vogt geführt wurden. Wieviel Krieger das aber waren und welche Bewaffnungsie hatten, wissen wir nicht, und auch aus den Gründungsurkunden anderer Städte erfahren wir hierübernicht viel. Die Magdeburger Rechtsmitteilung für Goldberg, die bestimmt, dass die Bürger demHerzog 40 Bewaffnete zuzüglich der Knechte zu Hilfe senden müssen13), mag in ähnlicher Formauch für Krakau gegolten haben. Anfänglich werden das leicht bewaffnete Fussoldaten und Reitergewesen sein, die — wenn man von den berittenen und schwer bewaffneten Patriziern absieht —durchgängig das Truppenkontingent der Städte jener Zeit gebildet haben14). Die Lokationsurkundenaus dem Ende des 13. Jahrts. verpflichten häufig die Vögte und Schulzen persönlich zur berittenenHeeresfolge mit mehreren bewaffneten Knechten, die sie auf ihre eigenen Kosten ausrüsten mussten.Der Vogt von Krakau wird vielleicht — ähnlich dem von Sandomir15) — aus eigenen Mitteln dem herzoglichenHeer vier solcher Knechte gestellt haben. Er war, wie in Magdeburg bis zum Aufkauf derVogtei durch den Rat im Jahre 1294, in dieser ersten Epoche der Stadtgeschichte auch für dieVerteidigung der Stadt verantwortlich18). Deshalb konnten die Vögte Albert und Heinrich HerzogLadislaus Ellenlang die Tore öffnen, wofür sie dann bekanntlich das Privileg von 1306 erhaltenhaben17). Über den Einfluss des Rates auf die Verteidigung der Stadt ist aus Krakau aus der Zeitvor dem Aufstand des Vogtes Albert nichts bekannt, während in Breslau Heinrich IV. schon 1281die Kompetenzen des Erbvogts in dieser Hinsicht zugunsten des Rates eingeschränkt hat. Die vomRatsschreiber geführten Breslauer Stadtrechnungen weisen denn auch unter dem Jahre 1290 Ausgabenfür militärische Zwecke auf18). Zur Zeit des Vogtes Albert war die Stadtvogtei befestigt undlag auf einem der höchsten Punkte der Stadt an ihrem Ostrand an der Stelle des heutigen Dominikanerinnenklosters,wo man im Jahre 1938 Fundamente der Stadtmauer freigelegt hat. Der Baumuss aus Holz gewesen sein, denn man hat im Kloster keinerlei romanische Mauerreste gefunden19).12) Beuthen: Cod. dipl. Sil. Band V I, Nr. 1 S. 1 und Beilage zu Nr. 1 S. 177. „N ullum ei advocatum preponemus, sedeius fidei com m ittim us nostras vices in iudicio subportandas“ . K onstadt: Tzschoppe und Stenzel op. eit. Nr. 51 S. 344:Ferner geben wir auch dem v o y t fernere und mehr freyheit, dass kein vogt noch ambtsverwalter oder irkein richterüber ihn soll gesazt werden, ausgenommen unser recht und <strong>iur</strong>isdiktion, die wir uns in grossen sachen Vorbehalten habenwollen, wann sie ihm allzu gross oder wichtig wären. Vielleicht hat auch Trachenberg dieses Privileg gehabt. SieheTzschoppe und Stenzel Nr. 41 S. 329: Quo usque vero civitas eadem sua libertate pocietur, nullum iudicem super ipsamconstituemus etc. Breslau: Brünneck, Das Burggrafenam t und Schultheissentum in Magdeburg und Halle sowie dieU m bildung dieser Ä m ter durch das M agdeburg- schlesische und Kulmisch-preussische R echt Berlin 1908, S. 42 if. undPürschel, Erich: Die Stadtvogtei in Schlesien unter besonderer Berücksichtigung der Breslauer Stadtvogtei, Breslau1899, S. 29 ff.ls) Tzschoppe-Stenzel, Nr. la § 4 S. 271.14) Köhler S: Die Entwicklung des Kriegswesens und der Kriegsführung in der Ritterzeit, III S. 93 ff Breslau 1887.16) Codex diplomaticus Poloniae Band III, W arschau 1858 (Hersgeg. von Bartoszewicz) N r.43 S. 146: cum quatuor ba-listariis... m ittendo ad expediciones.16) Schranil, R .: Stadtverfassung nach Magdeburger R echt. M agdeburg und Halle. Breslau 1915, S. 243, 154ff, 199, 202.17) Dlugopolski, E .: Bunt w ojta Alberta, R ocznik K rakow ski V II S. 140. A uch in Posen hat der V ogt an der Spitze derBürger und der schlesischen R itter die Stadt gegen den grosspolnischen A del verteidigt und die Posener Kathedralebefestigt. Dlugosz, Hist. Pol. III, S. 50 und Potkanski: W alka o Poznan, in R ozpraw y P A U , W ydz. Hist. Fil. Band38, S. 292 ff.18) Grünhagen, Breslau unter den Piasten, S. 24 und 90. Cod. dipl. Sil. III, S. 3— 8, 18, 150 ff.19) Uuszczkiewicz: Najstarszy K rakow na podstawie badania topografii. R ocznik Krak. II S. 21. Tom kow icz: Dwa zen-skie klasztory w Krakowie niegdys rezydencje swieckie. Festschrift f. Balzer II, S. 609.95
D ie Vogtei in der Zeit vom Aufstand des Vogtes Albert bis zum(1312— 1475)AufkaufDer bereits erwähnte Aufstand des Vogtes Albert, mit dessen Niederschlagung die erstedurch die führende Stellung des Stadtvogts gekennzeichnete Epoche der VerfassungsgeschichteKrakaus endete, ist in der polnischen Literatur oft eingehend behandelt worden20). Hier sei nursoviel gesagt, dass es sich um einen Aufstand der <strong>deutsche</strong>n Bürger mehrerer kleinpolnischer Städtegegen Herzog Ladislaus Ellenlang handelte, der das Ziel hatte, Kleinpolen wieder unter böhmischeHerrschaft zu bringen. Da König Johann von Böhmen sich aber einen auswärtigen Kriegnicht gestatten konnte, weil er dadurch seine gerade gewonnene politische Stellung inBöhmen aufs Spiel gesetzt hätte, musste er sich darauf beschränken, den Aufständischen denHerzog Boleslaus von Oppeln mit einem kleinen Heer zu Hilfe zu schicken. Boleslausmusste erfolglos abziehen, weil Ellenlang stärker war. Den Hauptanführer des Aufstandes,eben den Vogt Albert von Krakau, nahm er mit sich nach Schlesien, während er die übrigenBeteiligten der Rache des Herzogs überliess. Ellenlang liess eine Anzahl Bürger hinrichtenund liess im übrigen in den Strassen der Stadt ein Deutschenpogrom veranstalten. Das festeHaus des Vogtes, in dem nach Dlugosch Herzog Boleslaus von Oppeln während seines Aufenthaltesin Krakau gewohnt hat, liess der Herzog zerstören und errichtete an seiner Stelle eineBefestigung, in die er eine Besatzung legte21).Verfassungsrechtlich war die Folge des missglückten Aufstandes eine zeitweilige praktischnahezu völlige Aufhebung der städtischen Autonomie, während das Vogtamt, dessen Unabhängigkeitseinem Träger ja den Aufstand möglich gemacht hatte, eine grundlegende strukturelleUmgestaltung erfuhr, die ihm seine Bedeutung endgültig genommen hat.Die Vögte verloren zum grossen Teil die Ausstattung, die sie bei der Gründung erhalten hatten.Eine ganze Reihe von Vermögensstücken wurden von nun an von herzoglichen Beamten verwaltet.Unter anderem floss jetzt auch der Zins von den Fleisch-, Brot- und Schuhbänken in die herzoglichenKassen22). Erst Kasimir der Grosse hat 1358 der Stadt eine Anzahl Tuchkammern, Brotbänke undKaufkammern von neuem verliehen23). Dem neuen Vogt verblieben nur 1/3 der Gerichtsgefälle undeinige Grundstücke und Einkünfte, über die wir nicht näher unterrichtet sind. Das Vogtamt verlorjetzt seinen Charakter als erbliches Lehen und die Vögte wurden völlig abhängige herzogliche Beamte.Mehr noch. Um eine Kontrolle über die Gerichtsbarkeit des Vogtesausüben zu können, wurdeein Landvogt eingesetzt, der nicht nur dem Grossen Ding Vorsitzen musste, wie es das MagdeburgerRecht bestimmte, sondern der darüber hinaus bei jeder Gerichtssitzung des Vogtes anwesendsein musste. So erklärt sich das Auftreten von zwei Vögten im Stadtgericht in den Jahren nachdem Aufstand. Aus einer Eintragung im Ältesten Stadtbuch vom 27. Juni 1321 geht klar hervor,dass einer der beiden Vögte der Landvogt war. Es heisst dort: Franczko cum Vilhelmo, provincialiadvocato, incepit iudicium civitatis tenere24). Wilhelm erscheint schon 1317 und 1318 als advocatusprovincialis und 1314— 1319 und dann wieder 1321— 1323 treffen wir ihn zusammen mit jeweils20) Bobrzynski: Bunt wöjt.a krakowskiego Alberta z r. 1311, Biblioteka W arszawska 1877, Band III. Dlugopolski, Buntw ojta Alberta, R ocz. Krak. Band V II, 1905. Zuletzt: A dam K lodzinski: Jeden czy dw a bunty w öjta Alberta, in StudiaHistoryczne ku czci Stanislawa K utrzeby, T om II, S. 339— 357, Krakau 1938.21) Mon. Pol. Hist. II S. 815. Dlugosz, Hist. Pol. III S. 70. T om kow icz: Dwa klasztory etc. S. 605 ff. Gotische Mauerrestedieser Befestigung sind noch im Dominikanerinnenkloster zu sehen. Aus dem Graben ist nach und nach eineStrasse geworden, die heutige Strasse Na Grödku. W oher Dlugosz, Hist. Pol. III S. 68, weiss, dass Boleslaus vonOppeln dort gewohnt hat, wissen wir nicht.22) W ierzbowski: Matricularum Regni Poloniae Summaria, I Nr. 184, 721, 1132. Kierst W l.: W ielkorzqdy krak.w 14— 16 stul. Przeglgd Hist. X S. 21 ff.a3) CDCC I Nr. 32. S. 36 (1358).a4) A L I S. 63.96
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