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viertei jahresschrift dfs instituts iur deutsche ostarbeit krakau

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nen die Ratmannen einen aus ihrer Mitte zum Vorsitzer des Grossdings zu wählen, der aber nunnicht mehr Landvogt, sondern Burggraf hiess45). Das Vorbild für diesen Titel ist in Magdeburgzu suchen, wo ja der Burggraf zusammen mit dem Schultheissen dem Grossen Ding vorsass.Der Burggraf, der im 15. Jhrt. in den Stadtbüchern von Krakau auftaucht, ist der Nachfolgerdes Landvogts. Der Stadtvogt, der mit ihm im Grossen Ding sass, hiess gleichfalls wie in MagdeburgSchultbeiss.In den Jahren nach 1370 war die Vogtei nacheinander an mehrere Bürger verpachtet. Genaueresüber die Art der Verpachtung erfahren wir aber erst aus der Amtszeit des Vogtes Nikolaus Schaffer.Er ist dreissig Jahre hindurch, nur mit kurzen Unterbrechungen, Vogt gewesen (1387— 1417)46).Eine dieser Unterbrechungen, die in das Jahr 1394 fällt, belehrt uns darüber, dass Schaffer dieVogtei unmittelbar vom König gepachtet hatte. Als sich nämlich Schaffer in dem genanntenJahr vorübergehend in Geldverlegenheit befand, zahlten die Ratmannen, um ihm zu helfen,dem König für ihn einen Teil des Pachtzinses und besetzten als Sicherheit die Vogtei mit vonihnen ernannten Vögten47). Als sich die Vermögenslage Schaffers nach einigen Monaten wiedergebessert hatte, gab der Rat das Pfand zurück und Schaffer nahm den Vogtstuhl wieder ein48).Später pachtete der Rat die Vogtei vom König und verpachtete sie zum selben Pachtzins weiter.Das war der Fall im Jahre 143149). Ob sich die Unterverpachtung durch den Rat auf dieses eineJahr beschränkt hat, können wir nicht sagen, weil die Stadtrechnungen der Jahre 1415— 1480mit Ausnahme derer des Jahres 1431 nicht erhalten sind50). Jedenfalls hat der Rat schon 1434/35die Vogtei nicht mehr gepachtet, denn am 18. Juni 1435 bezeugt der Ritter Jan Zakrzowskivor dem Rat, dass der Vogt Siegmund ihm den Pachtzins für das ganze Jahr gezahlt habe51).Zakrzowski behält die Vogtei bis 1441; dann geht sie auf Nikolaus Zakrzowski, den späterenKastellan von Weislitz, über, der sie als Sicherheit für ein dem König gegebenes Darlehn von1000 Mark besitzt52). Nikolaus verpfändet die Vogtei zusammen mit dem Heringszoll am 12. Januar1442 für 1000 Mark an den Hofscbneider der Königin und Krakauer Ratmannen Petervon Peisern mit dem Recht des Rückkaufs binnen zweier Jahre53). Erst 1453 und 1454 hat erdas Darlehn zurückgezahlt54). 1462 erbte sein Sohn Stanislaus die Vogtei55). Der Rat erhieltdann am 16. Februar 1472 vom König das Recht, die Vogtei aufzukaufen56), machte aber zunächstkeinen Gebrauch davon, sondern gestattete, dass der Ratmann Peter Lang die Vogteivon Zakrzowski erwarb. Aus seiner Hand ist dann die Vogtei im Jahre 1475 an den Rat übergegangen57).Die Stadt erwarb die Vogtei nicht zu Eigentum, sondern als Pfand für eine Summe,45) Niwinski op. cit. S. 75.46) A L S. 69 ff. 100, 102, 118, 135, 155, 191, 194, 219. Lib. Scab. Crac. im Index unter „Schaffer“ . CDCC I Nr. 65 und 69.Cod. dipl. Cathed. Crac. II Nr. 391, 422, 462, 559. Cod. dipl. Univ. Crac. I Nr. 23, 43, 60. A bdon K lodzinski: NajstarszaKsiega Sqdu N ajwyzszego Prawa Niem, na zamku krak. in Arch. K om . Prawn. X (1936) Nr. 186, 191, 213, 645, 2024.47) Paul W altdorf und Johann M önch, die von Januar bis Septem ber 1394 V ögte waren, waren vom R at ernannt. (Libri.Scab. Crac. Nr. 1838 und 1868. A L II S. 102. Li. Scab. Crac.Nr. 1877. A L . II S. 124. Lib. Scab. Crac. Nr. 2029, 1821und 1985. A L II S. 102). A m 23. Januar 1394, als Paul W altdorf der Schöffenbank vorsass (Lib. Scab. Crac. Nr. 1985)zahlten die <strong>krakau</strong>er Ratm annen für Nikolaus Schaffer dem Bevollm ächtigten des K önigs, Kaspar Krugil, 45 Markals Pachtzins für die Vogtei.4S) A L II S. 116: Dom ini resignaverunt advocaciam et persolverunt Vicecancellario nomine dom ini regis accipienti X Xmarcas, quas tenebant de advocacia predicta.49) H andschrift des Stadtarchivs Nr. 1596, S. 30. Niwinski S. 79/80.80) K atalog Archiwum miasta Krakow a Band II, S. 213.51) Consularia Cracoviensia Nr. 428 (Stadtarchiv Krakau) S. 343. N ach Niwinski op. cit. S. 80 zitiert.62) Ebenda S. 424 (Niwinski S. 80); Scabinalia Cracoviensia Nr. 6, S. 172 (Stadtarchiv K rakau); Archiwum K om isjiH istorycznej P A U Band V III S. 187, CDCC I Nr. 138.63) Cons. Crac. Nr. 428 S. 498. (Niwinski S. 81).54) Starodawne Prawa Polskiego Pom niki, herausgeg. von Z. Helcel, Band II Nr. 3543 und 3557.66) Scab. Crac. Nr. 8 S. 276. (Stadtarchiv K rakau, Niwinski S. 85).“ ) CDCC I Nr. 180 (16. II. 1472)." ) CDCC II Nr. 337100

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