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Modellvorhaben zum Austausch von Nachtstromspeicherheizungen 1176. Sowohl bei einer Gesamtkostenbetrachtung nach [VDI 2067] als auch ausVermieter- und Mietersicht bei der Kostenberechnung nach II.Berechnungsverordnung (im sozialen Wohnungsbestand) <strong>ist</strong> derHeizungsaustausch mit dem Einsatz von Gas-Brennwerttechnik oder Fernwärmegegenüber dem 1:1-Ersatz der Nachtstromspeicherheizung im Regelfallwirtschaftlich.7. Wird der Austausch der Nachtstromspeicherheizungen mit Maßnahmen zurVerbesserung des Wärmeschutzes kombiniert, erhöht sich die Zukunftssicherheitder betroffenen Gebäude und deren Energieeffizienz steigt. DieEinsatzbedingungen für eine Vielzahl moderner Heizsysteme (z. B.Brennwerttechnik, Wärmepumpen, regenerative Energie) werden verbessert. DieKombination des Heizungsaustausches mit umfassenden Dämmmaßnahmen ander Gebäudehülle führt aber im Vergleich mit dem ausschließlichenHeizungsaustausch zu höheren Gesamtkosten und zu Mehrkosten für denMieter.8. Die Förderung des Abbaus von Nachtstromspeicherheizungen(„Verschrottungsprämie“) erwe<strong>ist</strong> sich im Ergebnis des Modellvorhabens als nichtnotwendig, da− der Austausch bereits fester Bestandteil der Modernisierungsstrategien <strong>ist</strong>,− der Abbau der Nachstromspeicherheizungen nicht immer mit derendgültigen Entsorgung der Geräte, sondern mit deren Einbau in anderenObjekten verbunden <strong>ist</strong>,− der Abbau der Nachtstromspeicherheizungen bereits durch andereFörderinstrumente, wie der Förderung des Einbaus einer neueneffizienten Heizungsanlage erfasst <strong>ist</strong>.Wesentliche Ergebnisse BMVBS-Online-Publikation 1/2013