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Telekom Austria Group Geschäftsbericht 2012

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Konzernlageberichtdas im Rahmen des Netzausbaus in Richtung Next GenerationAccess (NGA) auf Vorleistungsebene das innovative Produkt„Virtuelle Entbündelung (VULA)“ anbietet. <strong>2012</strong> haben bereitseinige alternative Netzbetreiber bzw. Internet Service Providerdieses Angebot angenommen und diesbezügliche Produkteihren Endkunden offeriert. Im Dezember <strong>2012</strong> wurde erstmalsein vertragsersetzender Bescheid zur „Virtuellen Entbündelung“von der Regulierungsbehörde erlassen. 2013 ist somit mit einerstärkeren Verbreitung dieses Produkts zu rechnen.Im Rahmen der jüngsten Marktanalyseverfahren wurdendie Festnetzterminierungsentgelte in Form eines Entwurfseiner Regulierungsentscheidung mit 4. Dezember <strong>2012</strong> neufestgesetzt. Der Terminierungsempfehlung der EuropäischenKommission vom Mai 2009 über die Regulierung derFestnetz- und Mobilfunk-Zustellungsentgelte in der EU folgend,sollen die bisherigen Entgelte von durchschnittlich0,7 Eurocent je Minute auf durchschnittlich 0,122 Eurocentje Minute abgesenkt werden. Diese Terminierungsempfehlungenthält geänderte Vorgaben zur Berechnung der Festnetz-und Mobilfunkterminierungsentgelte. Generell wirddas Ziel verfolgt, die Entgelte auf ein europaweit vergleichbaresund deutlich niedrigeres Niveau zu senken. Im Gegensatzzur Absenkung der Festnetz-Terminierungsentgelte (FTR) siehtder Entwurf einer Regulierungsentscheidung zu den Festnetz-Originierungsentgelten kompensatorisch eine deutliche Erhöhungder bisherigen Entgelte vor. So soll die A1 <strong>Telekom</strong> <strong>Austria</strong>AG in Zukunft für Originierungsleistungen aus ihrem Festnetz2,135 Eurocent je Minute zu Hauptnutzungszeiten und ansonsten1,321 Eurocent verrechnen können.Im Juni 2013 wird die Empfehlung der Europäischen Kommissionzum Thema Nichtdiskriminierung und Kostenrechnungsmethodenerwartet. Mit der neuen Empfehlung willdie Europäische Kommission Regulierungsauflagen an diegeänderten Anforderungen durch den Ausbau neuer Hochgeschwindigkeitsnetzeanpassen. Die seit einigen Jahren laufendenBreitbandförderprogramme der Europäischen Uniongemeinsam mit den Mitgliedsländern und Regionen (sog.ELER-Programme) sind offensichtlich nicht ausreichend, umden gewünschten Erfolg und die Ziele der Digitalen Agenda2020 erreichen zu können.Auf den internationalen Märkten der <strong>Telekom</strong> <strong>Austria</strong> <strong>Group</strong>beeinflussen folgende Bestimmungen der Festnetzregulierungden Geschäftsverlauf: In Bulgarien werden Entgelte ab dem1. Juli 2013 in Übereinstimmung mit der EU-Empfehlung aufdem „Pure LRIC“-Modell beruhen. Bis dahin hat die Regulierungsbehörde(CRC) einen zweistufigen Gleitpfad vorgesehen,der mit 1. Juli <strong>2012</strong> in Kraft trat. Der Gleitpfad legt die Preise fürlokale und nationale Terminierung fest, unabhängig davon, obder Anruf vom In- oder Ausland aus getätigt wird.In Kroatien gelten ab 1. Jänner 2013 für alle Betreiber die gleichensymmetrischen Festnetzterminierungsentgelte. Bishergibt es noch keine endgültige Entscheidung der Regulierungsbehörde(HAKOM) über die Methode zur Festlegung der zukünftigenEntgelte.Regulierung MobilkommunikationsmärkteDie Mobilkommunikationsmärkte der <strong>Telekom</strong> <strong>Austria</strong> <strong>Group</strong>unterliegen unterschiedlichen Regulierungssystemen: Aufgrundihrer Mitgliedschaft sind für Österreich, Bulgarien undSlowenien sowie Liechtenstein die Bestimmungen der EU bzw.des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ausschlaggebend.Sie beeinflussen die Roaming-Tarife und Terminierungsentgeltezwischen den einzelnen Marktteilnehmern. Das regulatorischeUmfeld in den Ländern Kroatien, Weißrussland, der RepublikSerbien und der Republik Mazedonien ist unterschiedlich starkentwickelt bzw. ausgeprägt, wobei eine schrittweise Annäherungan europarechtliche Vorgaben festzustellen ist.Mit 1. Juli <strong>2012</strong> trat die dritte EU-Roaming-Verordnung in Kraft.Anders als die bisherige Verordnung sieht sie eine strukturelleLösung vor. Den Kunden wird ermöglicht, unabhängig vomnationalen Betreiber einen alternativen Anbieter für Roaming-Dienste zu wählen. Diese Maßnahme soll ab 2014 zu einemzusätzlichen Wettbewerb zwischen den Betreibern in Europaführen. Darüber hinaus wird die Preisregulierung für Sprach-,SMS- und Datendienste fortgesetzt.Bereits im April 2011 stellte die Europäische Kommission inForm eines Berichts fest, dass keine weiteren rechtlichenBestimmungen zur Gewährleistung der Netzneutralität imInternet notwendig sind. Die implementierten Regelungenseien in Kombination mit der Wettbewerbsintensität auf deneuropäischen Märkten sowie den bestehenden Transparenzverpflichtungender Internetanbieter ausreichend, um einenoffenen Internetzugang sicherzustellen. Im Mai <strong>2012</strong> teilte dieEuropäische Kommission mit, dass sie basierend auf einemgemeinsam mit dem Gremium Europäischer Regulierungsstellenfür elektronische Kommunikation (GEREK) verfasstenBericht zum Thema Traffic Management Empfehlungen veröffentlichenwerde. Diese werden freiwillig sein und sollen dieTransparenz für Endkunden verbessern.Im Dezember 2011 wurde das erste „Multiannual Radio SpectrumPolicy Programme“ für den Zeitraum <strong>2012</strong> bis 2015 aufdem Ratstreffen der Europäischen <strong>Telekom</strong>munikationsministerangenommen, und im April <strong>2012</strong> ist es in Kraft getreten. Zuseinen wichtigsten Zielen zählt die vermehrte Spektrumnutzungfür mobile Breitbanddienste. Bis zum 1. Jänner 2013 sollenalle EU-Mitgliedsstaaten dafür die Frequenzen im Spektrumvon 790 MHz bis 862 MHz – vorbehaltlich etwaiger Ausnahmegenehmigungen– für elektronische Kommunikationsdienstezur Verfügung stellen.In Österreich wurde im zweiten Halbjahr 2011 die gemeinsameVergabe von Frequenzen in den Bereichen 800 MHz, 900 MHzund 1.800 MHz beschlossen. Die ursprünglich für SeptemberGeschä<strong>ftsbericht</strong> <strong>2012</strong> 51

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