KonzernabschlussVerkaufspreise abzüglich der noch anfallenden Vertriebskosten ermittelt. Für Ersatzteile und Materialien stellen Wiederbeschaffungskostendie beste verfügbare Bewertungsgrundlage für den Nettoveräußerungswert dar.Zur Veräußerung gehaltene langfristige VermögenswerteZum Verkauf vorgesehene langfristige Vermögenswerte werden gemäß IFRS 5 mit dem Buchwert oder dem niedrigeren beizulegenden Zeitwertabzüglich Veräußerungskosten bewertet. Vermögenswerte, die als zur Veräußerung gehalten eingestuft werden, werden keiner weiterenAbschreibung unterzogen und als gesonderter Posten in der Bilanz ausgewiesen. Nettogewinne oder -verluste aus dem Verkauf von Anlagevermögen,das zur Veräußerung gehalten eingestuft war, werden zusammen mit den Gewinnen und Verlusten aus dem Abgang vonAnlagevermögen als sonstiger betrieblicher Ertrag oder Aufwand ausgewiesen. Im Falle von zur Veräußerung gehaltenen Beteiligungenwerden Gewinne und Verluste im sonstigen Finanzergebnis ausgewiesen.Firmenwerte und sonstige immaterielle VermögenswerteFirmenwerte und sonstige immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer sowie immaterielle Vermögenswerte, die nochnicht genutzt werden können, werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern gemäß IFRS 3, IAS 38 und IAS 36 zumindest einmal pro Jahr imvierten Quartal einem Werthaltigkeitstest unterzogen, unabhängig davon, ob ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt. Dies erfolgt,indem die Buchwerte mit dem erzielbaren Betrag verglichen werden. Wenn ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt, wird dieWerthaltigkeit auch unterjährig geprüft.Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden über die Nutzungsdauer auf den Restwert abgeschrieben, wobei auchhier eine Überprüfung der Werthaltigkeit erfolgt, wenn ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt.Die <strong>Telekom</strong> <strong>Austria</strong> <strong>Group</strong> hat jährlich die Entscheidung hinsichtlich der Zuordnung von immateriellen Vermögenswerten als solche miteiner unbestimmten Nutzungsdauer zu überprüfen. Ergibt die Überprüfung, dass ein immaterieller Vermögenswert mit einer ursprünglichals unbestimmt angenommenen Nutzungsdauer nunmehr eine begrenzte Nutzungsdauer aufweist, dann ist dieser auf den niedrigerenerzielbaren Betrag abzuwerten und der verbleibende Buchwert über die geschätzte verbleibende Nutzungsdauer abzuschreiben.Um die Durchführung einer Werthaltigkeitsprüfung zu ermöglichen, müssen Firmenwerte, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusseserworben wurden, vom Übernahmetag an jenen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten oder Gruppen von Einheitenzugeordnet werden, die einen Nutzen aus den Synergien des Unternehmenszusammenschlusses ziehen. Die Zuordnung erfolgt unabhängigdavon, ob diesen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten andere Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten des erworbenen Unternehmenszugeordnet worden sind. Jede zahlungsmittelgenerierende Einheit oder Gruppe von Einheiten, der ein Firmenwert zugeordnet worden ist, hat(a) die niedrigste Ebene innerhalb des Unternehmens darzustellen, der der Firmenwert für interne Managementzwecke zur Überwachungzugeordnet wird, und darf (b) nicht größer sein als ein Geschäftssegment. Zahlungsmittelgenerierende Einheiten, denen ein Firmenwertzugewiesen wurde, müssen jährlich auf ihre Werthaltigkeit geprüft werden. Die Prüfung der Werthaltigkeit erfolgt, indem der Buchwert einerzahlungsmittelgenerierenden Einheit, unter Einbeziehung des zugewiesenen Firmenwerts, mit dem erzielbaren Betrag dieser Einheitverglichen wird. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit ist der höhere Wert aus dembeizulegenden Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten und dem Nutzungswert.Zur Durchführung der Werthaltigkeitsprüfung wird von der <strong>Telekom</strong> <strong>Austria</strong> <strong>Group</strong> der Nutzungswert berechnet. Der Nutzungswert entsprichtden geschätzten künftigen Netto-Zahlungsströmen der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten auf Basis der Geschäftspläne, die für einenZeitraum von vier Jahren erstellt wurden, die aus bisherigen Ergebnissen und den besten Schätzungen des Vorstands bezüglich künftigerEntwicklungen abgeleitet wurden. Die wesentlichen Annahmen bei der Berechnung des Nutzungswerts betreffen das EBITDA, die Anlagenzugänge,die Wachstumsrate und den Abzinsungssatz. Die in den Geschäftsplänen angenommenen Wachstumsraten spiegeln die gewichtetendurchschnittlichen Wachstumsraten auf Basis der Marktschätzungen wider. Zahlungsstromprognosen für die Jahre fünf bis neun werdenunter Berücksichtigung des zu erwartenden Marktumfelds und der Marktpositionierung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ermittelt.Der Barwert der ewigen Rente wird auf Basis einer konstanten Wachstumsrate berechnet, die anhand der langfristigen gewichteten durchschnittlichenWachstumsrate der Branche und des Landes, in der bzw. dem die zahlungsmittelgenerierende Einheit tätig ist, ermittelt wird.Liegt der erzielbare Betrag dabei über dem Buchwert, dann liegt weder für die betreffende zahlungsmittelgenerierende Einheit noch für denihr zugewiesenen Firmenwert eine Wertminderung vor. Es wird vielmehr untersucht, ob eine in der Vergangenheit erfasste Wertminderung(außer für Firmenwerte) wieder zugeschrieben werden muss. Wenn der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit geringer alsderen Buchwert ist, dann wird ein Aufwand aus Wertminderung erfasst. Die Wertminderung wird zuerst dem Firmenwert der zahlungsmittelgenerierendenEinheit zugeordnet. Der übersteigende Betrag wird den sonstigen Vermögenswerten der zahlungsmittelgenerierenden Einheitzugeordnet und auf diese entsprechend deren Buchwerten verteilt, wobei eine Wertminderung der Buchwerte unter den beizulegendenZeitwert der sonstigen Vermögenswerte nicht erfolgt. Die Buchwertminderungen stellen Aufwendungen aus der Wertminderung für dieeinzelnen Vermögenswerte dar.90 alle Beträge in 1.000 EUR <strong>Telekom</strong> <strong>Austria</strong> <strong>Group</strong>
KonzernabschlussImmaterielle Vermögenswerte mit einer bestimmten Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineareAbschreibungen, angesetzt. Den planmäßigen linearen Abschreibungen liegen folgende Nutzungsdauern zugrunde:JahreMobilfunk- und Festnetzlizenzen 3– 30Patente und ähnliche Rechte 1– 30Kundenstock 2– 13Software 1– 10Sonstige 2– 30Bei den sonstigen immateriellen Vermögenswerten mit einer Nutzungsdauer von über 20 Jahren handelt es sich um nicht veräußerbareNutzungsrechte für Glasfaserkabel und Funkfrequenzen, die über einen vereinbarten Zeitraum genutzt werden. Diese Nutzungsrechte werdenüber die Laufzeiten der Verträge abgeschrieben.Markennamen werden als immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer basierend auf einer Analyse des Produktlebenszyklus,der vertraglichen und gesetzlichen Kontrolle über den Vermögenswert und anderen einschlägigen Faktoren klassifiziert.Wird beabsichtigt, einen Markennamen in absehbarer Zukunft nicht weiterzuführen, wird dieser auf Wertminderung geprüft und der denerzielbaren Betrag übersteigende Buchwert als Wertminderungsaufwand erfasst. Ein verbleibender Restbuchwert wird über die geschätzteNutzungsdauer abgeschrieben.Software-EntwicklungskostenBestimmte direkte und indirekte Entwicklungskosten für selbst entwickelte Software werden aktiviert, nachdem das Projekt dieUmsetzungsphase erreicht hat. Die Entwicklungskosten werden linear über einen Zeitraum von höchstens vier Jahren abgeschrieben,beginnend mit dem Zeitpunkt, ab dem der Vermögenswert im Wesentlichen einsatzbereit ist. Zu aktivierende Entwicklungskosten umfassendirekte Kosten für Material und bezogene Leistungen sowie Personalaufwand. Kosten während der Anlaufphase der Projekte, Wartungs-,Schulungs- sowie Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen werden im Jahr des Entstehens sofort als Aufwand erfasst.SachanlagenDie Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten enthaltenbestimmte Aufwendungen, die während der Errichtung bzw. des Ausbaus des <strong>Telekom</strong>munikationsnetzes anfallen, wie zum Beispiel MaterialundPersonalaufwand, direkt zurechenbare Gemeinkosten und Zinsaufwand, sowie den Barwert der Verpflichtungen aus dem Abbau vonVermögenswerten sowie gegebenenfalls der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands. Umsatzsteuer, die von Lieferanten in Rechnunggestellt wird und zum Vorsteuerabzug berechtigt, ist nicht Bestandteil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Auf Basis einesFinanzierungsleasings gemietete Sachanlagen werden mit dem Barwert der Mindestleasingraten oder dem niedrigeren beizulegendenZeitwert angesetzt.Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens werden linear über die geschätzte betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer berechnet.Geleaste Sachanlagen (Finanzierungsleasing) und Einbauten in fremden Gebäuden werden linear über den jeweils kürzeren Zeitraum ausLeasingdauer oder betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer der Sachanlagen abgeschrieben.Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt für:JahreÜbertragungstechnik 5– 10Linientechnik 15– 20Vermittlungstechnik 5– 10Büro- und Geschäftsausstattung 1– 10Gebäude und Einbauten in fremden Gebäuden 1– 50Instandhaltung und Reparaturen werden im Jahr des Anfalls als laufender Aufwand gebucht, Ersatz- sowie wertsteigernde Investitionenwerden aktiviert. Bei Anlagenabgängen werden die Anschaffungskosten und die kumulierten Abschreibungen in den Büchern als Abgangerfasst, wobei die Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert erfolgswirksam in den sonstigen betrieblichenErträgen oder Aufwendungen erfasst wird.Geschä<strong>ftsbericht</strong> <strong>2012</strong> alle Beträge in 1.000 EUR 91