KonzernabschlussFremdkapitalkostenFremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts zugeordnet werden können,werden als Teil der Anschaffungskosten aktiviert.Zuwendungen der öffentlichen HandZuschüsse der öffentlichen Hand für Vermögenswerte werden von den Anschaffungskosten abgezogen. Erfolgsbezogene Zuwendungenwerden in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung als sonstiger betrieblicher Ertrag ausgewiesen.Wertminderung von AnlagevermögenSachanlagen und immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer werden auf Wertminderungen untersucht, wenn Ereignisseoder Änderungen der Verhältnisse darauf hinweisen, dass der Buchwert eines Vermögenswerts über dem beizulegenden Zeitwert liegt. DieWerthaltigkeitsprüfung wird dabei für alle Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte durchgeführt, und zwar unabhängig davon, obdiese zum Verkauf bestimmt sind oder nicht. Entsprechend den Vorschriften des IAS 36 wird ein Aufwand aus Wertminderung erfasst, wennder Buchwert über dem höheren Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert liegt. Der beizulegendeZeitwert entspricht jenem Betrag, der in einer fremdüblichen Verkaufstransaktion erzielbar ist. Der Nutzungswert entspricht dengeschätzten künftigen abgezinsten Netto-Zahlungsströmen, die aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermögenswerts und seinem Abgangam Ende der Nutzungsdauer zu erwarten sind. Wertminderungen werden gesondert in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst.Gibt es einen Anhaltspunkt dafür, dass eine Wertminderung nicht mehr vorliegt, dann überprüft die <strong>Telekom</strong> <strong>Austria</strong> <strong>Group</strong>, ob dieWertminderung ganz oder teilweise rückgängig gemacht werden muss.Finanzielle VerbindlichkeitenSämtliche finanzielle Verbindlichkeiten werden gemäß IAS 39 der Kategorie sonstige Verbindlichkeiten zugeordnet und bei Zuzählung inHöhe des tatsächlich zugeflossenen Betrags erfasst. Unterschiede zwischen dem erhaltenen Betrag und dem Rückzahlungsbetrag werdenüber die Laufzeit der Verbindlichkeit nach der Effektivzinsmethode verteilt realisiert und im Finanzergebnis ausgewiesen (fortgeführteAnschaffungskosten).Sonstige VerbindlichkeitenSonstige Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt.RückstellungenRückstellungen werden angesetzt, wenn Verpflichtungen gegenüber Dritten bestehen, die wahrscheinlich zu einem Mittelabfluss der <strong>Telekom</strong><strong>Austria</strong> <strong>Group</strong> führen und die verlässlich geschätzt werden können. Langfristige Personalrückstellungen, Restrukturierungsrückstellungenund Rückstellungen für die Stilllegung von Vermögenswerten werden mit ihrem Barwert angesetzt. Restrukturierungsrückstellungen werdenangesetzt, wenn ein formaler, detaillierter Restrukturierungsplan vorliegt und bei den Betroffenen eine gerechtfertigte Erwartung gewecktwurde, dass die Restrukturierungsmaßnahme durch den Beginn der Umsetzung des Plans oder die Ankündigung seiner wesentlichenBestandteile den Betroffenen gegenüber durchgeführt wird.LeasingverhältnisseLeasingverhältnisse, bei denen der <strong>Telekom</strong> <strong>Austria</strong> <strong>Group</strong> als Mieter im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken undChancen eines Vermögenswerts übertragen werden, sind als Finanzierungsleasing einzustufen. Andernfalls liegt ein Operating-Leasing-Verhältnis vor. Sachanlagen, die im Zuge von Finanzierungsleasingverträgen erworben wurden, werden in Höhe des beizulegenden Zeitwertsoder des niedrigeren Barwerts der Mindestleasingzahlungen zu Beginn des Leasingverhältnisses abzüglich Abschreibungen undWertminderungsaufwendungen angesetzt.Wenn im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen der <strong>Telekom</strong> <strong>Austria</strong> <strong>Group</strong> als Vermieter zurechenbarsind, wird der Leasinggegenstand von der <strong>Telekom</strong> <strong>Austria</strong> <strong>Group</strong> bilanziert. Der Leasinggegenstand wird nach den auf den Vermögenswertanwendbaren Regeln in Übereinstimmung mit IAS 16 angesetzt. Die Leasingzahlungen werden über die Laufzeit des Leasingvertragserfolgswirksam realisiert.Leasingverhältnisse, bei denen die <strong>Telekom</strong> <strong>Austria</strong> <strong>Group</strong> als Vermieter im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken undChancen eines Vermögenswerts überträgt, sind als Finanzierungsleasing einzustufen. Andernfalls liegt ein Operating-Leasing-Verhältnis vor.Leasingforderungen werden in Höhe des Nettoinvestitionswerts aus dem Leasingverhältnis erfasst.92 alle Beträge in 1.000 EUR <strong>Telekom</strong> <strong>Austria</strong> <strong>Group</strong>
KonzernabschlussVerpflichtungen gegenüber ArbeitnehmernDie <strong>Telekom</strong> <strong>Austria</strong> <strong>Group</strong> hat Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern sowohl aus beitragsorientierten als auch aus leistungsorientiertenVersorgungsplänen.Im Falle von beitragsorientierten Versorgungsplänen leistet die <strong>Telekom</strong> <strong>Austria</strong> <strong>Group</strong> aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher VerpflichtungZahlungen in privatwirtschaftliche oder öffentlich-rechtliche Pensionssysteme und Mitarbeitervorsorgekassen. Außer der Beitragszahlungbestehen keine weiteren Verpflichtungen. Die regelmäßigen Beitragsleistungen werden als Aufwand in der jeweiligen Periode ergebniswirksamerfasst.Alle anderen Verpflichtungen resultieren aus ungedeckten leistungsorientierten Versorgungssystemen und werden entsprechend rückgestellt.Für die Ermittlung der Rückstellung verwendet die <strong>Telekom</strong> <strong>Austria</strong> <strong>Group</strong> in Übereinstimmung mit IAS 19 die Methode der laufendenEinmalprämien. Die zukünftigen Verpflichtungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen bewertet und basieren auf einersachgerechten Annahme des Abzinsungsfaktors, des Fluktuationsabschlags und der Gehalts- und Pensionssteigerungen. Für die AbfertigungsundPensionsrückstellung erfasst die <strong>Telekom</strong> <strong>Austria</strong> <strong>Group</strong> versicherungsmathematische Gewinne und Verluste durch Anwendung derKorridormethode; es erfolgt keine direkte Erfassung im Sonstigen Ergebnis des Jahres (OCI).Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste sind insoweit über die Restdienstzeit zu amortisieren und als Ertrag bzw. Aufwand zuerfassen, als der Saldo der kumulierten, nicht erfassten versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste zum Ende der vorherigenBerichtsperiode 10% des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung übersteigt. Ein etwaiger nachzuverrechnender Dienstzeitaufwandwird linear über die verbleibende Dienstzeit verteilt. Für die Jubiläumsgeldrückstellung werden die versicherungsmathematischen Gewinneund Verluste sofort erfolgswirksam erfasst.IAS 19.118 erlaubt die Unterscheidung in kurz- und langfristige Vermögenswerte und Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit langfristigfälligen Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern. Die <strong>Telekom</strong> <strong>Austria</strong> <strong>Group</strong> macht von dieser Wahlmöglichkeit Gebrauch.Der Zinsaufwand aus langfristigen Personalrückstellungen wird im Finanzergebnis und der Dienstzeitaufwand im Personalaufwand erfasst.Änderungen bestehender Rückstellungen für Entsorgungs-, Wiederherstellungs- und ähnliche VerpflichtungenDie Anschaffungskosten von Sachanlagen umfassen gemäß IAS 16 („Sachanlagen“) auch die erstmalig geschätzten Kosten für den Abbau vonVermögenswerten sowie die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands von Standorten, an denen sie sich befinden. Rückstellungenfür Entsorgungs-, Wiederherstellungs- und ähnliche Verpflichtungen werden nach den Vorschriften von IAS 37 bewertet. Auswirkungen vonBewertungsänderungen von bestehenden Rückstellungen für Entsorgungs-, Wiederherstellungs- und ähnliche Verpflichtungen werdengemäß IFRIC 1 („Änderungen bestehender Rückstellungen für Entsorgungs-, Wiederherstellungs- und ähnliche Verpflichtungen“) bilanziert.Die Vorschriften sehen vor, dass die Erhöhung derartiger Verpflichtungen, die aus der Aufzinsung resultiert, ergebniswirksam zu erfassen ist.Bewertungsänderungen, die auf Änderungen der geschätzten Fälligkeit oder Höhe des Abflusses von Ressourcen, der zur Erfüllung derVerpflichtung erforderlich ist, oder auf einer Änderung des Abzinsungssatzes beruhen, sind zu den Anschaffungskosten des dazugehörigenVermögenswerts in der laufenden Periode hinzuzurechnen bzw. davon abzuziehen. Der von den Anschaffungskosten des Vermögenswertsabgezogene Betrag darf dessen Buchwert nicht übersteigen. Ein etwaiger übersteigender Betrag wird ergebniswirksam erfasst. Wenn dieAnpassung zu einem Zugang zu den Anschaffungskosten eines Vermögenswerts führt, hat die Gesellschaft zu überprüfen, ob dies einAnhaltspunkt dafür ist, dass der neue Buchwert des Vermögenswerts durch dessen erzielbaren Betrag nicht voll gedeckt sein könnte. Liegt einsolcher Anhaltspunkt vor, hat die Gesellschaft den Vermögenswert auf Wertminderung zu prüfen und einen etwaigen Wertminderungsaufwandzu erfassen.ErtragsteuernErtragsteuern werden für jedes steuerliche Hoheitsgebiet, in welchem die <strong>Telekom</strong> <strong>Austria</strong> <strong>Group</strong> operativ tätig ist, separat berechnet, undzwar auf Basis des erwarteten tatsächlichen Steuersatzes für jedes Steuersubjekt. Entsprechend IAS 12 („Ertragsteuern“) werden aktive undpassive latente Steuern für alle temporären Unterschiedsbeträge zwischen den Buchwerten der Vermögenswerte und Schulden und ihrenjeweiligen steuerlichen Ansätzen angesetzt. Darüber hinaus werden latente Steuern auf laufende steuerliche Verluste, steuerlicheVerlustvorträge sowie steuerlich zu verteilende Beteiligungsabschreibungen gebildet. Die aktiven und passiven latenten Steuern werden mitSteuersätzen berechnet, die zum Bilanzstichtag Gültigkeit haben oder in Kürze gelten werden. Auswirkungen aufgrund von Änderungen desSteuersatzes werden in dem Jahr, in dem die Steuersatzänderung rechtskräftig beschlossen wurde, als Aufwand oder Ertrag erfasst. Aktivelatente Steuern werden angesetzt, soweit es wahrscheinlich ist, dass zukünftig ausreichend steuerliche Ergebnisse zur Verrechnung zurVerfügung stehen. Gewinnausschüttungen der <strong>Telekom</strong> <strong>Austria</strong> AG haben keine Auswirkung auf den Körperschaftsteuersatz.Investitionsbegünstigungen mindern die Ertragsteuern im Jahr der Inanspruchnahme. Forderungen bzw. Verbindlichkeiten aus Ertragsteuernbetreffen Verpflichtungen aus der laufenden Periode und aus Vorperioden.Geschä<strong>ftsbericht</strong> <strong>2012</strong> alle Beträge in 1.000 EUR 93