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Telekom Austria Group Geschäftsbericht 2012

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KonzernabschlussVerkaufspreise abzüglich der noch anfallenden Vertriebskosten ermittelt. Für Ersatzteile und Materialien stellen Wiederbeschaffungskostendie beste verfügbare Bewertungsgrundlage für den Nettoveräußerungswert dar.Zur Veräußerung gehaltene langfristige VermögenswerteZum Verkauf vorgesehene langfristige Vermögenswerte werden gemäß IFRS 5 mit dem Buchwert oder dem niedrigeren beizulegenden Zeitwertabzüglich Veräußerungskosten bewertet. Vermögenswerte, die als zur Veräußerung gehalten eingestuft werden, werden keiner weiterenAbschreibung unterzogen und als gesonderter Posten in der Bilanz ausgewiesen. Nettogewinne oder -verluste aus dem Verkauf von Anlagevermögen,das zur Veräußerung gehalten eingestuft war, werden zusammen mit den Gewinnen und Verlusten aus dem Abgang vonAnlagevermögen als sonstiger betrieblicher Ertrag oder Aufwand ausgewiesen. Im Falle von zur Veräußerung gehaltenen Beteiligungenwerden Gewinne und Verluste im sonstigen Finanzergebnis ausgewiesen.Firmenwerte und sonstige immaterielle VermögenswerteFirmenwerte und sonstige immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer sowie immaterielle Vermögenswerte, die nochnicht genutzt werden können, werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern gemäß IFRS 3, IAS 38 und IAS 36 zumindest einmal pro Jahr imvierten Quartal einem Werthaltigkeitstest unterzogen, unabhängig davon, ob ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt. Dies erfolgt,indem die Buchwerte mit dem erzielbaren Betrag verglichen werden. Wenn ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt, wird dieWerthaltigkeit auch unterjährig geprüft.Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden über die Nutzungsdauer auf den Restwert abgeschrieben, wobei auchhier eine Überprüfung der Werthaltigkeit erfolgt, wenn ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt.Die <strong>Telekom</strong> <strong>Austria</strong> <strong>Group</strong> hat jährlich die Entscheidung hinsichtlich der Zuordnung von immateriellen Vermögenswerten als solche miteiner unbestimmten Nutzungsdauer zu überprüfen. Ergibt die Überprüfung, dass ein immaterieller Vermögenswert mit einer ursprünglichals unbestimmt angenommenen Nutzungsdauer nunmehr eine begrenzte Nutzungsdauer aufweist, dann ist dieser auf den niedrigerenerzielbaren Betrag abzuwerten und der verbleibende Buchwert über die geschätzte verbleibende Nutzungsdauer abzuschreiben.Um die Durchführung einer Werthaltigkeitsprüfung zu ermöglichen, müssen Firmenwerte, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusseserworben wurden, vom Übernahmetag an jenen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten oder Gruppen von Einheitenzugeordnet werden, die einen Nutzen aus den Synergien des Unternehmenszusammenschlusses ziehen. Die Zuordnung erfolgt unabhängigdavon, ob diesen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten andere Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten des erworbenen Unternehmenszugeordnet worden sind. Jede zahlungsmittelgenerierende Einheit oder Gruppe von Einheiten, der ein Firmenwert zugeordnet worden ist, hat(a) die niedrigste Ebene innerhalb des Unternehmens darzustellen, der der Firmenwert für interne Managementzwecke zur Überwachungzugeordnet wird, und darf (b) nicht größer sein als ein Geschäftssegment. Zahlungsmittelgenerierende Einheiten, denen ein Firmenwertzugewiesen wurde, müssen jährlich auf ihre Werthaltigkeit geprüft werden. Die Prüfung der Werthaltigkeit erfolgt, indem der Buchwert einerzahlungsmittelgenerierenden Einheit, unter Einbeziehung des zugewiesenen Firmenwerts, mit dem erzielbaren Betrag dieser Einheitverglichen wird. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit ist der höhere Wert aus dembeizulegenden Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten und dem Nutzungswert.Zur Durchführung der Werthaltigkeitsprüfung wird von der <strong>Telekom</strong> <strong>Austria</strong> <strong>Group</strong> der Nutzungswert berechnet. Der Nutzungswert entsprichtden geschätzten künftigen Netto-Zahlungsströmen der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten auf Basis der Geschäftspläne, die für einenZeitraum von vier Jahren erstellt wurden, die aus bisherigen Ergebnissen und den besten Schätzungen des Vorstands bezüglich künftigerEntwicklungen abgeleitet wurden. Die wesentlichen Annahmen bei der Berechnung des Nutzungswerts betreffen das EBITDA, die Anlagenzugänge,die Wachstumsrate und den Abzinsungssatz. Die in den Geschäftsplänen angenommenen Wachstumsraten spiegeln die gewichtetendurchschnittlichen Wachstumsraten auf Basis der Marktschätzungen wider. Zahlungsstromprognosen für die Jahre fünf bis neun werdenunter Berücksichtigung des zu erwartenden Marktumfelds und der Marktpositionierung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ermittelt.Der Barwert der ewigen Rente wird auf Basis einer konstanten Wachstumsrate berechnet, die anhand der langfristigen gewichteten durchschnittlichenWachstumsrate der Branche und des Landes, in der bzw. dem die zahlungsmittelgenerierende Einheit tätig ist, ermittelt wird.Liegt der erzielbare Betrag dabei über dem Buchwert, dann liegt weder für die betreffende zahlungsmittelgenerierende Einheit noch für denihr zugewiesenen Firmenwert eine Wertminderung vor. Es wird vielmehr untersucht, ob eine in der Vergangenheit erfasste Wertminderung(außer für Firmenwerte) wieder zugeschrieben werden muss. Wenn der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit geringer alsderen Buchwert ist, dann wird ein Aufwand aus Wertminderung erfasst. Die Wertminderung wird zuerst dem Firmenwert der zahlungsmittelgenerierendenEinheit zugeordnet. Der übersteigende Betrag wird den sonstigen Vermögenswerten der zahlungsmittelgenerierenden Einheitzugeordnet und auf diese entsprechend deren Buchwerten verteilt, wobei eine Wertminderung der Buchwerte unter den beizulegendenZeitwert der sonstigen Vermögenswerte nicht erfolgt. Die Buchwertminderungen stellen Aufwendungen aus der Wertminderung für dieeinzelnen Vermögenswerte dar.90 alle Beträge in 1.000 EUR <strong>Telekom</strong> <strong>Austria</strong> <strong>Group</strong>

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