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Telekom Austria Group Geschäftsbericht 2012

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Konzernlagebericht<strong>2012</strong> geplante Auktion wurde jedoch aufgrund der Übernahmedes Mobilfunkbetreibers Orange <strong>Austria</strong> TelecommunicationGmbH (Orange <strong>Austria</strong>) durch Hutchison 3G <strong>Austria</strong> GmbHverschoben und wird nun voraussichtlich im September 2013stattfinden. Dabei soll die Vergabe der 800-MHz-Frequenzengleichzeitig mit der Verlängerung der bestehenden Nutzungsrechtefür die Frequenzen im 900-MHz- und 1.800-MHz-Bereicherfolgen. Auch in den meisten anderen Ländern, in denen die<strong>Telekom</strong> <strong>Austria</strong> <strong>Group</strong> tätig ist, stehen Vergabeverfahren bzw.Verlängerungen von bestehenden Nutzungsrechten im 900-MHz- und 1.800-MHz-Bereich während der nächsten Jahre an.Wie im Kapitel „Ereignisse nach dem Bilanzstichtag“ aufSeite 70 beschrieben, hat die <strong>Telekom</strong>-Control-Kommissionim Berichtsjahr die Akquisition von Frequenzen von Orange<strong>Austria</strong> durch die A1 <strong>Telekom</strong> <strong>Austria</strong> AG genehmigt. Das zuerwerbende Spektrum besteht aus insgesamt 2 x 13,2 MHz angepaarten Frequenzen im 900-MHz-Spektrum, im 2.100-MHz-Spektrum sowie im 2.600-MHz-Spektrum. Die geplanteAkquisition dieser Frequenzen wird die Netzwerkqualität der<strong>Telekom</strong> <strong>Austria</strong> <strong>Group</strong> in Österreich weiter verbessern.In Österreich regelt die Universaldienstverordnung die Pflichtzu einer flächendeckenden Mindestversorgung mit <strong>Telekom</strong>munikationsdienstleistungenzu einer festgelegten Qualität füralle Endnutzer, unabhängig von ihrem Wohn- oder Geschäftsortsowie zu einem erschwinglichen Preis. Der Umfangdes Universaldienstes wird im Rahmen der EU-Universaldienstrichtliniefestgelegt und regelmäßig einer Überprüfungunterzogen. In einer Mitteilung der Europäischen Kommissionwurden im November 2011 die Ergebnisse der Konsultation zuden Grundsätzen und zur dritten Überprüfung des Umfangsdes Universaldienstes veröffentlicht. Es wurde keine Notwendigkeiterkannt, das Grundkonzept des Universaldiensteszu ändern. Demnach sind Mobilfunk- und Breitbandzugängemit einer festgelegten Übertragungsrate auch weiterhin nichtBestandteil des Universaldienstes.Darüber hinaus vertritt die Europäische Kommission dieAn sicht, dass weitere Anleitungen notwendig sind, um einengemeinsamen europäischen Ansatz bei der Implementierungder Universaldienstverpflichtung zu gewährleisten. Im Jahr<strong>2012</strong> hat die Europäische Kommission entgegen ihren Ankündigungenkeinen diesbezüglichen Vorschlag veröffentlicht.Dieser wird nun für Anfang 2013 erwartet.Weiter regelt die im Berichtsjahr novellierte österreichischeNummerierungsverordnung die Abwicklung der Portierungvon Rufnummern im Mobilkommunikationsbereich und definiert,wie und welche Informationen der Kunde dabei erhaltenmuss. Durch diese Novelle erfolgten einige Klarstellungen,etwa betreffend die Netzansage, die durch den neuen Rechtsrahmennotwendig wurden. Zudem wurden Prozessschritteoptimiert. So löst beispielsweise die Rufnummernportierungkeine automatische Vertragskündigung aus.Die kroatische Regierung hat am 30. Jänner <strong>2012</strong> die Wiedereinführungder sechsprozentigen Steuer auf Umsätze aus allenmobilen Netzwerkdiensten mit Wirkung 26. Jänner <strong>2012</strong> biszum Tag des EU-Beitritts Kroatiens beschlossen. Diese Entscheidunghob die vorhergehende Abschaffung der Mobilfunksteuerper 1. Jänner <strong>2012</strong> auf. Jedoch beschloss das kroatischeParlament eine abermalige Abschaffung dieser Steuer fürUmsätze aus mobilen Netzwerkdiensten mit Wirkung per9. Juli <strong>2012</strong>. Die Steuer entfiel auf alle Umsätze aus mobilenDiensten, wie Gesprächsminuten, SMS und MMS.Die Empfehlung der Europäischen Kommission vom Mai 2009über die Regulierung der Festnetz- und Mobilfunk-Zustellungsentgeltein der EU (Terminierungsempfehlung) enthältVorgaben zur Berechnung der Festnetz- und Mobilfunkterminierungsentgelte.Dabei wird das Ziel verfolgt, die Entgelte aufein europaweit vergleichbares und deutlich niedrigeres Niveauzu senken. Die unter diesen Vorgaben entstandenen neuenKostenrechnungsmodelle bilden die Grundlage für die anzuwendendenGleitpfade für die Festnetz- wie auch für die Mobilfunkterminierungsraten.In Österreich beliefen sich die mobilen Terminierungsentgelteim Berichtsjahr auf 2,01 Eurocent je Minute. Im Rahmender jüngsten Runde der Marktanalyseverfahren hat die Regulierungsbehördeam 4. Dezember <strong>2012</strong> einen Bescheidentwurfveröffentlicht, wonach die mobilen Terminierungsentgeltein Österreich in etwa ab dem Ende des ersten Quartals 2013einheitlich auf 0,80 Eurocent festgelegt werden sollen. DieRegulierungsbehörde folgt damit der aktuellen Terminierungsempfehlungder Europäischen Kommission.In Bulgarien führten diese Entwicklungen <strong>2012</strong> zu einer besondersrapiden Absenkung der Mobilfunkterminierungsrate von6,39 Eurocent je Minute auf 2,70 Eurocent innerhalb wenigerMonate. Aber auch in Nicht-EU-Mitgliedsstaaten wie der RepublikMazedonien und dem EU-Beitrittskandidaten Kroatienwerden neue Kostenrechnungsmodelle eingeführt, die 2013zu einer vergleichbaren drastischen Absenkung der Terminierungsratenführen werden.Erläuterung zurFinanzberichterstattungDie <strong>Telekom</strong> <strong>Austria</strong> <strong>Group</strong> berichtet in fünf operativen Segmenten:Österreich, Bulgarien, Kroatien, Weißrussland undWeitere Märkte. Das Segment Holding & Sonstige übernimmtstrategische und segmentübergreifende Steuerungsaufgaben.Die <strong>Telekom</strong> <strong>Austria</strong> <strong>Group</strong> weist die Kennzahlen EBITDAbereinigt sowie EBITDA inkl. Effekte aus Restrukturierung undWerthaltigkeitsprüfung aus, um die operative Entwicklungder einzelnen Geschäftsbereiche transparent auszuweisen.Die Kennzahl EBITDA wird dabei als Jahresergebnis exklusiveFinanzergebnis, Steuern vom Einkommen und Abschreibungendefiniert. EBITDA bereinigt errechnet sich aus dem52<strong>Telekom</strong> <strong>Austria</strong> <strong>Group</strong>

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