78 TexT YvOnne KIeneSbeRgeR foTos HALLbeRg RASSY, ARcHIv wie finanziere ich meine traumyacht? Der Weg zum eigenen Schiff. In der Oktoberausgabe von Ocean7 wurde ja schon die Refinanzierungslösung „Yachtinvest“ besprochen. An dieser Stelle sollen nun die beiden Finanzierungsmodelle „Kredit“ und „Leasing“ genauer unter die Lupe genommen werden.
service 79 Teil 2 Leasing & Kreditfinanzierung Ein Befragter aus der Schiffsleasingbranche erzählt: „Ein männlicher Kunde hat bei uns vor gut einem Jahr einen Leasingvertrag für eine 27 Fuß Motoryacht abgeschlossen. Nach circa zwei Wochen rief seine verärgerte Gattin an und meinte, wir sollten doch ihrem Mann nicht auch noch bei der Finanzierung seines Spielzeugs behilflich sein. Auch von Scheidung war die Rede. Nach einer wahrscheinlich wunderschönen Saison auf der Motoryacht haben sich die Wogen aber geglättet. Jetzt will das Ehepaar nämlich auf ein größeres Modell umsteigen.“ Fazit: „Auch wenn es die Männer nur ungern zugeben: bei solchen Anschaffungen haben meist die Frauen die Hosen an.“ Aber nicht nur die Ehefrauen sollten beim Yachtkauf unbedingt mit einberechnet werden! Es gilt, noch viele andere Dinge zu beachten und einzukalkulieren, denn eine Yacht ist und bleibt nun einmal ein Luxusgut. Art der Finanzierung Sein Traumschiff kann man sich grundsätzlich durch eine einfache Kreditlösung finanzieren oder aber durch geeignete Leasingmodelle. Pauschal kann man nicht sagen, welche der beiden Varianten nun die bessere wäre. Man sollte sich daher sehr genau beraten lassen, um eine Finanzierungsform zu finden, die auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist. Leasing wird immer beliebter, vor allem das steuerbegünstigte Italian und das Französische Leasing. Einen Kredit nimmt man eher für die Restfinanzierung einer Yacht oder für die Finanzierung eines Gebrauchtbootes auf. Französisches Leasing Nach einem alten französischen Gesetz muss für ein Schiff, das dafür geeignet ist, die französische Küste zu verlassen, eine geringere Mehrwert- steuer (MWSt) auf die Leasingrate gezahlt werden. Früher musste man zum Nachweis mühsam ein Bordtagebuch führen. Nun hat man sich auf eine Pauschalierung geeinigt: auf die Leasingraten muss nur noch die Hälfte der französischen MWSt, nämlich 9,8 %, gezahlt werden. Es genügt schon, wenn man erklären kann, dass man die EU-Gewässer verlassen hat, man muss gar nicht angeben, wie lange. Die Yacht muss allerdings technisch und vom Liegeplatz her in der Lage dazu sein! Zur Ausstattung sollte eine Rettungsinsel gehören. Zudem muss die Yacht eine CE-Zertifizierung A, B oder C (>6,50 m) aufweisen. Sitzt der Leasinggeber (wie z.B. CGMer) also in Frankreich, dann greift dieses begünstigende Steuerrecht. So zahlt man unter dem Strich weniger MWSt für alle Leasingraten zusammengenommen als für den Kauf der Yacht. Das Schiff ist von Anfang an voll EU-versteuert. Italian Leasing Bei Finanzierung über die Italian Leasing Variante, kommt der Leasingnehmer in den Genuss des verminderten MWSt-Ansatzes in Italien (wie z.B. von der Hypo Alpe Adria angeboten). Der Steuersatz beträgt zwischen 6 und 18 %, es gilt: je größer das Schiff, desto höher der MWSt- Vorteil. In nahezu allen Fällen kommt damit auch eine Leasingfinanzierung in Italien günstiger als ein Barkauf. Außerhalb der EU Verlässt man die EU und wird z.B. zum Dauerlieger in Kroatien, dann wird normalerweise die Leasingrate entsprechend geändert. Für die im EU- Ausland verbrachte Zeit fallen nämlich kaum, teilweise sogar 0 % MWSt auf die Leasingraten an. Dazu reicht meist der Nachweis eines Jahresliegeplatzes außerhalb der EU und „ein schiff ist ein absolutes Luxusgut mit sehr hohen Folgekosten. es handelt sich daher nicht um eine klassische und selbstverständliche Finanzierung wie es z.B eine Wohnraumfinanzierung wäre. eine Yacht: das ist und bleibt ein Hobby.“ Dr. christian Ohswald, raiffeisen Private Banking Leasing von Engl. „to lease” = „mieten, pachten” Ist eine Finanzierungsform, bei der das Leasinggut (Yacht) dem Leasingnehmer gegen Zahlung eines vereinbarten Leasingentgelts zur Nutzung überlassen wird. Ist der Leasinggeber ein Finanzinstitut, dann spricht man von „indirektem Leasing“, ist er Hersteller des Gutes, dann spricht man von „direktem Leasing“. Von der Miete unterscheidet sich Leasing durch die Tatsache, dass die Wartungs- und Instandsetzungsleistung sowie der Gewährleistungsanspruch auf den Leasingnehmer umgewälzt werden. Dies geschieht allerdings (beim Finanzierungsleasing) im Austausch gegen – die Abtretung der Kaufrechte seitens des Leasinggebers und – die Finanzierungsfunktion (Amortisation) Nach der Leasinglaufzeit verbleibt entweder ein Restwert, oder die Leasingrate und Anzahlung wird so berechnet, dass das Leasingobjekt mit der letzten Rate in das Eigentum des Leasingnehmers übergeht.