86 fotos PANTAENIUS Achtung – Bergung! Ein Skipper tut in der Regel alles, um eine bedrohliche Situation auf dem Wasser zu vermeiden. Tritt ein Unglück dennoch ein und es geraten Menschenleben, das Schiff oder die Umwelt in ernsthafte Gefahr und die Besatzung kann diese Situation nicht allein überwinden, wird sie einen Notruf absenden und auf rasche Hilfe hoffen.
service 87 Kaum ist die Gefahr vorüber, stellt sich schon bald die heikle Frage: Welche Lohnansprüche hat der Berger? Das internationale Recht über Hilfeleistung und Bergung zur See regelt diese und andere Aspekte. Demnach begründen Bergungsmaßnahmen einen Anspruch auf Bergelohn. Dessen Höhe bemisst sich nach einer Vielzahl unterschiedlicher Kriterien, wie z.B. dem Aufwand des Bergers, der Summe der geretteten Werte, der Gefahr für Berger und Geborgene, u.v.a.m. Die Mitarbeiter von internationalen Yachtversicherungen erleben in der Praxis immer wieder Fälle, in denen Versicherungsnehmer eine Arrestierung ihres Schiffes aufgrund von Bergelohnforderungen im Ausland beklagen. Wer Leistungen von privaten Bergeunternehmen in Anspruch nimmt, kann sich später mit unverhältnismäßig hohen Forderungen der Berger konfrontiert sehen. Die ansässigen Behörden zögern in solchen Fällen nicht, ausländische Schiffe kurzerhand im Hafen festzuhalten. Keine Zusagen machen So betont ein Sprecher der Pantaenius Schadensabteilung: „Wir können unsere Versicherungsnehmer gar nicht oft genug darauf hinweisen, bei einer Havarie ohne Rücksprache mit uns keine Vereinbarungen mit Bergeunternehmen zu treffen und auf gar keinen Fall Zusagen über Geldbeträge als Lohn für durchgeführte Bergemaßnahmen zu vereinbaren. Wenn sie die Möglichkeit haben, sollten sie uns so schnell wie möglich kontaktieren. Wir können sofort reagieren und weitere Schritte einleiten und damit viele Probleme von vornherein vermeiden.“ Der Yachtversicherungsspezialist empfiehlt seinen Kunden weiterhin, wenn im Falle einer notwendigen Bergung eine Vereinbarung unerlässlich ist, „Lloyd´s Open Form“ zu vereinbaren. Diese offene Vertragsform ist international üblich und gilt auf der Basis „no cure – no pay“ (kein Erfolg – keine Bezahlung). Weiterhin beinhaltet Lloyd´s Open Form eine Schiedsgerichtsvereinbarung, dass Verhandlungen nur in London geführt werden und nicht am jeweiligen Ort des Geschehens, was eine höhere Rechtssicherheit garantiert. Lloyd´s Open Form kann durch einfachen Zuruf vereinbart werden. Alle weiteren Vereinbarungen über die Kosten übernimmt die Versicherung und führt auch die häufig mit Bergelohnforderungen verbundenen gerichtlichen Auseinandersetzungen für seine Kunden. Wrackbeseitigung Wie gut eine Yachtversicherung wirklich ist, merken viele Kunden erst nach einem Schaden – dies zeigt sich besonders im Zusammenhang mit finanziellen Ansprüchen aus Seenotfällen. Auch die Wrackbeseitigung nach einer Havarie ist versicherungsrechtlich ein wichtiger Punkt. Wrackbeseitigung bedeutet Bergung und anschließende Entsorgung. Sie kommt dann in Frage, wenn die Reparatur des Schiffes mit vertretbaren Mitteln nicht mehr möglich ist und kann auch behördlich angeordnet werden, z.B. wenn das Wrack die Schifffahrt behindert. Schnell kann es in solchen Fällen zu Kosten kommen, die den ursprünglichen Wert des Schiffes weit übersteigen. Die Wrackbeseitigung sollte in jedem Fall durch die Kasko-Versicherung abgedeckt sein – und zwar in unbegrenzter Höhe, also auch über die Versicherungssumme hinaus, wie es in den Versicherungsbedingungen vereinbart sein sollte. 01 01-03 Beispiele für havarierte Yachten − eine Erfahrung, die hoffentlich den meisten Skippern erspart bleibt. www.pantaenius.com WICHTIGE TIPPS – Geben Sie nur einen Notruf ab, wenn eine unmittelbare Notlage besteht. – Kontaktieren Sie so früh wie möglich Ihren Versicherer. – Treffen Sie unter keinen Umständen Vereinbarungen zur Bergung (wenn, dann Lloyd´s Open Form). – Behalten Sie, falls möglich, das Kommando über die Situation. – Tragen Sie soviel wie möglich zur eigenen Rettung bei, setzen Sie die eigene Crew ein, nutzen Sie die eigene Ausrüstung. – Wenn möglich, machen Sie Notizen oder Aufzeichnungen über die Gespräche mit dem Helfer. – Behalten Sie Karten- und Logbuchaufzeichnungen als Beweismaterial für die Lage zum Zeitpunkt der erhaltenen Hilfe. – Treffen Sie keine Aussagen über den Wert Ihrer Yacht. 02 03