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OCEAN7 2007-11

In dieser Ausgabe: Wenn Senioren segeln - ein ungewöhnlicher Törn von der Karibik nach Mallorca! Außerdem eine Reportage von einer sehr stürmischen Regatta quer durch das herbstliche Mittelmeer.

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service<br />

87<br />

Kaum ist die Gefahr vorüber,<br />

stellt sich schon bald die heikle<br />

Frage: Welche Lohnansprüche<br />

hat der Berger? Das internationale<br />

Recht über Hilfeleistung<br />

und Bergung zur See regelt diese und<br />

andere Aspekte. Demnach begründen<br />

Bergungsmaßnahmen einen Anspruch<br />

auf Bergelohn. Dessen Höhe bemisst<br />

sich nach einer Vielzahl unterschiedlicher<br />

Kriterien, wie z.B. dem Aufwand<br />

des Bergers, der Summe der geretteten<br />

Werte, der Gefahr für Berger<br />

und Geborgene, u.v.a.m.<br />

Die Mitarbeiter von internationalen<br />

Yachtversicherungen erleben in der<br />

Praxis immer wieder Fälle, in denen<br />

Versicherungsnehmer eine Arrestierung<br />

ihres Schiffes aufgrund von<br />

Bergelohnforderungen im Ausland<br />

beklagen. Wer Leistungen von privaten<br />

Bergeunternehmen in Anspruch<br />

nimmt, kann sich später mit unverhältnismäßig<br />

hohen Forderungen der<br />

Berger konfrontiert sehen. Die ansässigen<br />

Behörden zögern in solchen<br />

Fällen nicht, ausländische Schiffe kurzerhand<br />

im Hafen festzuhalten.<br />

Keine Zusagen machen<br />

So betont ein Sprecher der Pantaenius<br />

Schadensabteilung: „Wir können unsere<br />

Versicherungsnehmer gar nicht oft genug<br />

darauf hinweisen, bei einer Havarie<br />

ohne Rücksprache mit uns keine Vereinbarungen<br />

mit Bergeunternehmen zu<br />

treffen und auf gar keinen Fall Zusagen<br />

über Geldbeträge als Lohn für durchgeführte<br />

Bergemaßnahmen zu vereinbaren.<br />

Wenn sie die Möglichkeit haben,<br />

sollten sie uns so schnell wie möglich<br />

kontaktieren. Wir können sofort reagieren<br />

und weitere Schritte einleiten und<br />

damit viele Probleme von vornherein<br />

vermeiden.“<br />

Der Yachtversicherungsspezialist empfiehlt<br />

seinen Kunden weiterhin, wenn<br />

im Falle einer notwendigen<br />

Bergung eine<br />

Vereinbarung unerlässlich<br />

ist, „Lloyd´s Open Form“ zu vereinbaren.<br />

Diese offene Vertragsform<br />

ist international üblich und gilt auf der<br />

Basis „no cure – no pay“ (kein Erfolg<br />

– keine Bezahlung). Weiterhin beinhaltet<br />

Lloyd´s Open Form eine Schiedsgerichtsvereinbarung,<br />

dass Verhandlungen<br />

nur in London geführt werden und<br />

nicht am jeweiligen Ort des Geschehens,<br />

was eine höhere Rechtssicherheit<br />

garantiert. Lloyd´s Open Form kann<br />

durch einfachen Zuruf vereinbart werden.<br />

Alle weiteren Vereinbarungen über<br />

die Kosten übernimmt die Versicherung<br />

und führt auch die häufig mit Bergelohnforderungen<br />

verbundenen gerichtlichen<br />

Auseinandersetzungen für seine<br />

Kunden.<br />

Wrackbeseitigung<br />

Wie gut eine Yachtversicherung wirklich<br />

ist, merken viele Kunden erst nach<br />

einem Schaden – dies zeigt sich besonders<br />

im Zusammenhang mit finanziellen<br />

Ansprüchen aus Seenotfällen.<br />

Auch die Wrackbeseitigung nach einer<br />

Havarie ist versicherungsrechtlich ein<br />

wichtiger Punkt. Wrackbeseitigung<br />

bedeutet Bergung und anschließende<br />

Entsorgung. Sie kommt dann in Frage,<br />

wenn die Reparatur des Schiffes mit<br />

vertretbaren Mitteln nicht mehr möglich<br />

ist und kann auch behördlich angeordnet<br />

werden, z.B. wenn das Wrack<br />

die Schifffahrt behindert. Schnell kann<br />

es in solchen Fällen zu Kosten kommen,<br />

die den ursprünglichen Wert des<br />

Schiffes weit übersteigen. Die Wrackbeseitigung<br />

sollte in jedem Fall durch<br />

die Kasko-Versicherung abgedeckt sein<br />

– und zwar in unbegrenzter Höhe, also<br />

auch über die Versicherungssumme<br />

hinaus, wie es in den Versicherungsbedingungen<br />

vereinbart sein sollte.<br />

01<br />

01-03 Beispiele für havarierte Yachten − eine Erfahrung,<br />

die hoffentlich den meisten Skippern erspart bleibt.<br />

www.pantaenius.com<br />

WICHTIGE TIPPS<br />

– Geben Sie nur einen Notruf ab, wenn eine unmittelbare<br />

Notlage besteht.<br />

– Kontaktieren Sie so früh wie möglich Ihren Versicherer.<br />

– Treffen Sie unter keinen Umständen Vereinbarungen zur<br />

Bergung (wenn, dann Lloyd´s Open Form).<br />

– Behalten Sie, falls möglich, das Kommando über die<br />

Situation.<br />

– Tragen Sie soviel wie möglich zur eigenen Rettung bei,<br />

setzen Sie die eigene Crew ein, nutzen Sie die eigene<br />

Ausrüstung.<br />

– Wenn möglich, machen Sie Notizen oder Aufzeichnungen<br />

über die Gespräche mit dem Helfer.<br />

– Behalten Sie Karten- und Logbuchaufzeichnungen als<br />

Beweismaterial für die Lage zum Zeitpunkt der erhaltenen<br />

Hilfe.<br />

– Treffen Sie keine Aussagen über den Wert Ihrer Yacht.<br />

02<br />

03

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