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R+V/VTV Bedingungsheft Agrar Gesamt-Inhaltsverzeichnis

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<strong>R+V</strong>-AGP - Teil J <strong>R+V</strong> Rechtsschutzversicherung AG<br />

Ausgabe Januar 2010 Seite 4<br />

Der Spezial-Straf-Rechtsschutz beinhaltet<br />

1. Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfs<br />

- von Vergehen, deren vorsätzliche wie auch fahrlässige Begehung strafbar ist, sowie<br />

- von nur vorsätzlich begehbaren Vergehen,<br />

2. Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz;<br />

3. Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz für die Verteidigung in Disziplinar- und<br />

Standesrechtsverfahren;<br />

4. die Beistandsleistung durch einen Rechtsanwalt bei der Vernehmung eines Mitversicherten<br />

als Zeuge, wenn dieser die Gefahr einer Selbstbelastung begründet annehmen muss<br />

(Zeugenbeistand). Versichert ist bei Einverständnis des Versicherungsnehmers ferner die<br />

Beistandsleistung durch einen Rechtsanwalt für eine dritte Person, die als Entlastungszeuge<br />

in einem gegen Versicherte eingeleiteten Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren<br />

vernommen wird;<br />

5. die Stellungnahme eines Rechtsanwalts, die im Interesse des versicherten Unternehmens<br />

notwendig wird, weil sich ein Ermittlungsverfahren auf das versicherte Unternehmen bezieht,<br />

ohne dass bestimmte Betriebsangehörige beschuldigt werden (Firmenstellungnahme);<br />

6. Verwaltungsangelegenheiten<br />

Der Versicherer trägt ferner die Kosten eines Rechtsanwalts<br />

a) in Verwaltungsverfahren<br />

für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten<br />

vor deutschen Verwaltungsbehörden und -gerichten zur Unterstützung der Verteidigung<br />

in einem eingeleiteten und vom Versicherungsschutz erfassten Straf- oder<br />

Ordnungswidrigkeitenverfahren;<br />

b) zur Vermeidung von Verwaltungsverfahren<br />

für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen gegenüber deutschen Verwaltungsbehörden,<br />

um die als unmittelbare Folge eines versicherten Straf- oder<br />

Ordnungswidrigkeitsverfahrens bevorstehende Einleitung eines Verwaltungsverfahrens<br />

zu vermeiden, bis zur Höhe von 5.000 EUR (inklusive Nebenkosten und Umsatzsteuer);<br />

c) bei Verwaltungsgutachten<br />

für die gutachterliche Klärung verwaltungsrechtlicher Fragen deutschen Rechts, soweit<br />

diese für die Verteidigung in einem eingeleiteten und vom Versicherungsschutz erfassten<br />

Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren erforderlich ist, bis zur Höhe von 5.000 EUR<br />

(inklusive Nebenkosten und Umsatzsteuer);<br />

d) in Aussetzungsverfahren<br />

für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in einem Verwaltungsstreitverfahren, soweit<br />

die Durchführung des vom Versicherungsschutz erfassten Straf- oder<br />

Ordnungswidrigkeitenverfahrens von der Beurteilung einer verwaltungsrechtlichen<br />

Vorfrage abhängt und aus diesem Grunde eine Aussetzung im Ermittlungs-, Haupt- oder<br />

Zwischenverfahren gemäß den §§ 154d, 262 StPO stattfindet;<br />

7. Rechtsschutz in Vefahren vor Untersuchungsausschüssen<br />

Der Versicherungsschutz umfasst die Beistandsleistung eines Rechtsanwalts in Verfahren vor<br />

parlamentarischen Untersuchungsausschüssen;<br />

8. Rechtsschutz bei Durchsuchungen und Beschlagnahmen<br />

Finden beim Versicherungsnehmer Durchsuchungs- oder Beschlagnahmemaßnahmen statt,<br />

besteht Versicherungsschutz für eine notwendige anwaltliche Interessenwahrnehmung<br />

unabhängig davon, ob der Versicherungsnehmer von der Maßgabe als Verdächtiger oder in<br />

sonstiger Eigenschaft betroffen ist.<br />

J 2.14 Daten-Rechtsschutz<br />

für die gerichtliche Abwehr von Ansprüchen Betroffener nach dem Bundesdatenschutzgesetz<br />

(BDSG) auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung, soweit der Versicherungsnehmer<br />

personenbezogene Daten im Sinne des BDSG verarbeitet oder verarbeiten lässt.<br />

Versichert sind die Organe und Bediensteten des Versicherungsnehmers, zu denen auch der<br />

Datenschutzbeauftragte zählt.<br />

J 2.15 <strong>R+V</strong>-Anwaltstelefon im Privatbereich (Serviceleistung)<br />

Der Versicherer vermittelt dem Versicherungsnehmer über das <strong>R+V</strong>-Anwaltstelefon telefonische<br />

anwaltliche Beratungen gemäß Versicherungsumfang in allen privaten Rechtsfragen, die den<br />

Versicherungsnehmer bzw. die im privaten Bereich mitversicherten Personen betreffen.<br />

Die Risikoausschlüsse des J 3 gelten nicht. Das Vorliegen eines Rechtsschutzfalls im Sinne des<br />

J 4 ist nicht notwendig.<br />

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