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R+V/VTV Bedingungsheft Agrar Gesamt-Inhaltsverzeichnis

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Anlage N2 Vereinigte Tierversicherung<br />

Gesellschaft a.G.<br />

Ausgabe Januar 2008 Seite 2<br />

6. Lüftungsanlagen<br />

Bei Lüftungsanlagen mit mehreren elektromotorischen Antrieben sind diese auf verschiedene<br />

Stromkreise aufzuteilen; hiervon ausgenommen sind computergesteuerte Lüftungsanlagen, deren<br />

Ventilatoren über einen Stromkreis geregelt werden. An Stromkreisen mit Ventilatoren dürfen<br />

keine anderen Stromverbraucher angeschlossen sein. Die Stromkreise für Lüftungsanlagen sind<br />

durch mindestens einen selektiven und stoßstromfesten FI-Schutzschalter mit dem Kennzeichen<br />

[s] zu schützen. Betriebsmittel (Leuchten, Steckvorrichtungen), die nicht zur Lüftungsanlage<br />

gehören, sind mit ihren Stromkreisen anderen FI-Schutzschaltern zuzuordnen.<br />

7. Elektrische Anlagen<br />

Elektrische Anlagen sind nach den anerkannten Regeln der Elektrotechnik zu errichten und zu<br />

betreiben. Als solche gelten die "Bestimmungen des Verbandes deutscher<br />

Elektrotechniker" (VDE). Elektrische Anlagen dürfen nur von Fachkräften errichtet oder geändert<br />

werden. Die Schutzvorrichtungen, Hauptphasen und Unterverteilungen müssen für<br />

Spitzenbelastungen ausgelegt sein (Volllast aller angeschlossenen Stromverbraucher). In<br />

Drehstromnetzen sind die Schutzschalter der Ventilatormotoren in einem Vorraum, nicht im Innern<br />

der Stallungen mit den Tieren, zu installieren und in allen drei Phasen gleich starke Sicherungen<br />

zu verwenden.<br />

8. Heizungsanlage<br />

Die Tanks für Öl-Warmluftheizungen sind in einem gegen Kälte isolierten Raum aufzustellen,<br />

damit die Brenner nicht durch zu dickflüssiges Öl verstopfen. Wenn das aus zwingenden Gründen<br />

nicht möglich ist, sind dem Öl Zusätze in ausreichender Menge beizufügen, die das<br />

Dickflüssigwerden des Öls infolge Kälte verhindern.<br />

9. Überprüfung der Installationen<br />

In zwangsbelüfteten Stallungen ist vor Beginn eines jeden Versicherungsjahres die elektrische<br />

Anlage durch ein anerkanntes Unternehmen zu überprüfen. Die Dokumentation der<br />

Prüfergebnisse und der Mängelbeseitigung ist mindestens 2 Jahre aufzubewahren und im<br />

Schadenfall auf Anforderung vorzulegen. Die GMA, das Ersatzstrom-Aggregat, die<br />

Heizungsanlage und die Minimum-Maximum-Thermostate sind in regelmäßigen Abständen zu<br />

warten und maximal im Abstand von 14 Tagen auf die Funktionsfähigkeit hin zu prüfen. Die<br />

Unterlagen über die Wartung, eventuelle Reparaturen und den vorgenommenen Ölwechsel sind<br />

aufzubewahren und im Schadenfall auf Anforderung einzureichen.<br />

10. Zugang zu den Ställen<br />

Die Ställe sind so zu sichern, dass betriebsfremde Personen keinen ungehinderten Zugang zu<br />

den Ställen haben.<br />

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