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R+V/VTV Bedingungsheft Agrar Gesamt-Inhaltsverzeichnis

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<strong>R+V</strong>-PPO - Teil A<br />

Ausgabe Januar 2009 Seite 3<br />

2. Verzug<br />

Wird der Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, geraten Sie ohne Mahnung in Verzug, es sei<br />

denn, dass Sie die verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben. Wir werden Sie in Textform<br />

zur Zahlung auffordern und Ihnen eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen.<br />

Wir sind berechtigt, Ersatz des uns durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen.<br />

3. Kein Versicherungsschutz<br />

Sind Sie nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung in Verzug, so besteht ab<br />

diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz, wenn Sie mit der<br />

Zahlungsaufforderung nach Ziffer A 3.3.2, Absatz 2, darauf hingewiesen wurden.<br />

4. Kündigung<br />

Sind Sie nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung in Verzug, können wir den<br />

Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn wir Sie mit der Zahlungsaufforderung<br />

nach Ziffer A 3.3.2, Absatz 2, darauf hingewiesen haben.<br />

Haben wir gekündigt und zahlen Sie danach innerhalb eines Monats den angemahnten<br />

Betrag, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungsfälle, die zwischen dem Zugang der<br />

Kündigung und der Zahlung eingetreten sind, besteht jedoch kein Versicherungsschutz.<br />

A 3.4 Rechtzeitigkeit der Zahlung bei Lastschriftermächtigung<br />

Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn<br />

der Beitrag zu dem im Versicherungsschein angegebenen Fälligkeitstag eingezogen werden kann<br />

und Sie einer berechtigten Einziehung nicht widersprechen.<br />

Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden von uns nicht eingezogen werden, ist die Zahlung<br />

auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen<br />

Zahlungsaufforderung erfolgt.<br />

Haben Sie zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, sind wir berechtigt,<br />

künftig Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. Zur Zahlung des Beitrags sind<br />

Sie bei Anwendung des Lastschriftverfahrens erst dann verpflichtet, wenn Sie von uns hierzu in<br />

Textform aufgefordert worden sind.<br />

A 3.5 Teilzahlung und Folgen bei verspäteter Zahlung<br />

Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, sind die noch ausstehenden Raten sofort<br />

fällig, wenn Sie mit der Zahlung einer Rate in Verzug sind.<br />

Ferner können wir für die Zukunft jährliche Beitragszahlung verlangen.<br />

A 3.6 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung<br />

Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages haben wir nur Anspruch auf den Teil des Beitrags, der<br />

dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat.<br />

Wird das Versicherungsverhältnis durch Rücktritt nach Ziffer A 4.2.1 oder durch Anfechtung<br />

wegen arglistiger Täuschung durch uns beendet, steht uns der Beitrag bis zum Wirksamwerden<br />

der Rücktritts- oder Anfechtungserklärung zu.<br />

A 4 Vorvertragliche Anzeigepflicht<br />

A 4.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebliche Umstände<br />

Sie sind verpflichtet, uns bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung alle Ihnen bekannten<br />

Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen wir in Textform gefragt haben und die für unseren<br />

Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen.<br />

Sie sind auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor<br />

Vertragsannahme, Fragen im Sinne des Satzes 1 stellen.<br />

Wird der Vertrag von Ihrem Vertreter geschlossen, so sind bei der Anwendung von Satz 1 und 2<br />

sowohl die Kenntnis und die Arglist Ihres Vertreters als auch Ihre Kenntnis und Arglist zu<br />

berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob<br />

fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Vertreter noch Ihnen Vorsatz oder<br />

grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.<br />

KFA0110 Seite 296 von 489

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