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R+V/VTV Bedingungsheft Agrar Gesamt-Inhaltsverzeichnis

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<strong>R+V</strong>-AGP - Teil B <strong>R+V</strong> Allgemeine Versicherung AG<br />

Ausgabe Januar 2008 Seite 3<br />

B 2 Ausschlüsse<br />

B 2.1 Die Versicherung erstreckt sich nicht auf<br />

1. Sengschäden, außer wenn diese dadurch verursacht werden, dass sich eine versicherte<br />

Gefahr gemäß B 1.1 verwirklicht hat;<br />

2. Schäden, die durch die Wirkung des elektrischen Stromes an elektrischen Einrichtungen mit<br />

oder ohne Feuererscheinung entstehen (z. B. durch Überstrom, Überspannung,<br />

Isolationsfehler wie Kurz-, Windungs-, Körper- oder Erdschluss, unzureichende Kontaktgabe,<br />

Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen).<br />

B 2.2 Durch B 2.1.2 sind Folgeschäden nicht ausgeschlossen, soweit sie Folgeschäden von Brandoder<br />

Explosionsschäden sind.<br />

Die Ausschlüsse gemäß B 2.1 gelten nicht für Schäden, die dadurch verursacht wurden, dass sich<br />

an anderen Sachen eine versicherte Gefahr gemäß B 1.1 verwirklicht hat.<br />

B 3 Versicherte Sachen<br />

In Abweichung von E 4.2.3 sind auf dem Versicherungsgrundstück befindliche Kraftfahrzeuge von<br />

Betriebsangehörigen und Besuchern zum Zeitwert mitversichert.<br />

B 4 Versicherte Kosten<br />

Bis zu der vereinbarten Entschädigungsgrenze ersetzt der Versicherer<br />

B 4.1 Feuerlöschkosten<br />

Notwendige Aufwendungen die der Versicherungsnehmer zur Brandbekämpfung für geboten<br />

halten durfte (Feuerlöschkosten) einschließlich Kosten gemäß E 5.1, die nach jener Bestimmung<br />

nicht zu ersetzen sind.<br />

Freiwillige Zuwendungen des Versicherungsnehmers an Personen, die sich bei der<br />

Brandbekämpfung eingesetzt haben, sind nur zu ersetzen, wenn der Versicherer vorher<br />

zugestimmt hatte. Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehren oder anderer im öffentlichen<br />

Interesse zur Hilfeleistung Verpflichteter werden nicht ersetzt, wenn diese Leistungen im<br />

öffentlichen Interesse erbracht werden.<br />

B 4.2 Kosten für die Rekultivierung von gärtnerischen Anlagen<br />

Anlässlich eines ersatzpflichtigen Schadenereignisses entstehende Kosten für die Rekultivierung<br />

gärtnerischer Anlagen.<br />

B 4.3 Kosten für durch Blitzschlag umgestürzter Bäume<br />

In Erweiterung von E 5 die notwendigen Kosten für das Entfernen, den Abtransport und die<br />

Entsorgung durch Blitzschlag umgestürzter Bäume auf dem Versicherungsgrundstück, soweit<br />

eine natürliche Regeneration nicht zu erwarten ist. Bereits abgestorbene Bäume sind von der<br />

Versicherung ausgeschlossen.<br />

B 4.4 Kosten für Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte<br />

1. Kosten für die Beseitigung von Schäden an Dächern, Decken, Wänden, Fußböden, Türen,<br />

Schlössern, Fenstern (ausgenommen Schaufensterverglasungen), Rollläden und Schutzgitter<br />

eines versicherten Gebäudes, wenn die Schäden dadurch entstanden sind, dass ein<br />

unbefugter Dritter<br />

a) in das Gebäude eingebrochen, eingestiegen oder mittels falscher Schlüssel oder anderer<br />

Werkzeuge eingedrungen ist;<br />

b) versucht, durch eine Handlung gemäß B 4.4.1a) in ein versichertes Gebäude<br />

einzudringen.<br />

2. Schäden, die der Täter an dem versicherten Gebäude von außen verursacht, sind nur<br />

versichert, soweit sie Folge einer Handlung gemäß B 4.4.1 sind.<br />

B 5 Versicherungsort (Erweiterung zu E 8)<br />

Versicherungsort ist die Bundesrepublik Deutschland.<br />

B 6 Gebäude im Rohbau<br />

Wenn dies besonders vereinbart ist, sind Gebäude und die zu ihrer Errichtung notwendigen, auf<br />

dem Versicherungsgrundstück befindlichen Baustoffe während der Zeit des Rohbaues bis zur<br />

bezugsfertigen Herstellung, längstens bis zu dem genannten Datum versichert.<br />

Ist das Gebäude bezugsfertig hergestellt, muss dies dem Versicherer unverzüglich angezeigt<br />

werden, damit ab diesem Zeitpunkt Versicherungsschutz gewährt werden kann.<br />

KFA0110 Seite 14 von 489

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