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R+V/VTV Bedingungsheft Agrar Gesamt-Inhaltsverzeichnis

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<strong>R+V</strong>-AGP - Teil B <strong>R+V</strong> Allgemeine Versicherung AG<br />

Ausgabe Januar 2008 Seite 4<br />

B 7 Regressverzicht<br />

Unser Unternehmen ist dem Abkommen der Feuerversicherer über einen Regressverzicht bei<br />

übergreifenden Feuerschäden beigetreten. Der Umfang des Regressverzichts ergibt sich aus den<br />

Bestimmungen für einen Regressverzicht der Feuerversicherer bei übergreifenden<br />

Schadenereignissen, die bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Bonn<br />

hinterlegt sind und dem Versicherungsnehmer auf Wunsch übersandt werden. Dort ist auch das<br />

Verzeichnis der Versicherer einzusehen, die jeweils dem Abkommen beigetreten sind.<br />

Die beteiligten Versicherer werden im Bereich der Feuerversicherung vorbehaltlich einer späteren<br />

Aufhebung oder Kündigung Schadenersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer<br />

weitgehend nicht geltend machen. Der Verzicht erfasst Regressforderungen von 150.000 EUR bis<br />

600.000 EUR. Auf Regressforderungen unter 150.000 EUR und über 600.000 EUR verzichten die<br />

dem Abkommen beigetretenen Versicherer nicht, weil sich der Versicherungsnehmer gegen<br />

Regresse in dieser Höhe durch Abschluss einer Haftpflichtversicherung selbst schützen kann.<br />

KFA0110 Seite 15 von 489

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