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R+V/VTV Bedingungsheft Agrar Gesamt-Inhaltsverzeichnis

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<strong>R+V</strong>-AGP - Teil D <strong>R+V</strong> Allgemeine Versicherung AG<br />

Ausgabe Januar 2010 Seite 4<br />

2. Versichert sind<br />

fertig eingesetzte oder montierte und mit dem Gebäude fest verbundene Scheiben, Platten<br />

und Spiegel aus Glas und Kunststoff ohne künstlerische Be- und Verarbeitung - sowie<br />

Profilbaugläser, Scheiben von Sonnenkollektoren, Glasbausteine und Lichtkuppeln (aus Glas<br />

oder Kunststoff) in und an den versicherten Gebäuden sowie Außenschaukästen/-vitrinen,<br />

Werbe-/Leuchtröhrenanlagen, Transparente und Firmenschilder.<br />

D 3.2 Ausschlüsse<br />

Nicht versichert sind<br />

1. Beschädigung von Oberflächen und Kanten (z. B. Schrammen, Muschelausbrüche);<br />

2. Undichtwerden der Randverbindungen von Mehrscheiben-Isolierverglasungen, es sei denn,<br />

es liegt gleichzeitig ein ersatzpflichtiger Schaden durch Zerbrechen der Schreiben vor;<br />

3. Sachen, die bereits bei Antragstellung beschädigt sind;<br />

4. Schäden durch Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion oder Implosion,<br />

Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges oder nicht lenkbaren Flugkörpers, seiner Teile oder<br />

seiner Ladung; ferner nicht Schäden durch Löschen, Niederreißen oder Ausräumen bei<br />

diesen Ereignissen.<br />

5. Die Versicherung von Werbeanlagen erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen<br />

nicht auf<br />

a) Schäden, die durch Konstruktions-, Guss- oder Materialfehler entstanden sind, soweit der<br />

Lieferant hierfür zu haften hat;<br />

b) Kosten, die durch Farbangleichungen unbeschädigter Systeme oder für sonstige<br />

Änderungen oder Verbesserungen sowie für Überholungen entstehen;<br />

c) Reparaturen (auch vorläufige) durch einen Nichtfachmann anlässlich eines<br />

ersatzpflichtigen Schadens an den übrigen Teilen der Anlage sowie Folgeschäden<br />

hierdurch.<br />

D 3.3 Versicherte Kosten<br />

Der Versicherer ersetzt bis zu dem vereinbarten Betrag auch die infolge eines Versicherungsfalles<br />

notwendigen Aufwendungen für<br />

1. zusätzliche Leistungen, um die sich das Liefern und Montieren von versicherten Sachen<br />

durch deren Lage verteuert (z. B. Kran- oder Gerüstkosten);<br />

2. die Erneuerung von Anstrich, Malereien, Schriften, Verzierungen, Lichtfilterlacken und Folien<br />

auf den versicherten Sachen;<br />

3. das Beseitigen und Wiederanbringen von Sachen, die das Ersetzen von Ersatzscheiben<br />

behindern (z. B. Schutzgitter, Schutzstangen, Markisen usw.);<br />

4. die Beseitigung von Schäden an Umrandungen, Beschlägen, Mauerwerk, Schutz- und<br />

Alarmeinrichtungen.<br />

D 4 Versicherung von Schäden durch innere Unruhen, böswillige Beschädigung, Streik oder<br />

Aussperrung<br />

D 4.1 Versicherungsumfang<br />

Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch<br />

1. innere Unruhen,<br />

2. böswillige Beschädigung,<br />

3. Streik und Aussperrung<br />

zerstört oder beschädigt werden.<br />

D 4.2 Der Versicherer leistet auch Entschädigung für versicherte Sachen, die durch ein Ereignis nach<br />

D 4.1.1 und D 4.1.3 abhandenkommen.<br />

D 4.3 Versichert sind ferner unmittelbare Schäden durch Wegnahme bei Plünderungen in unmittelbarem<br />

Zusammenhang mit inneren Unruhen.<br />

D 4.4 Innere Unruhen<br />

Innere Unruhen im Sinne dieser Bedingungen sind gegeben, wenn zahlenmäßig nicht<br />

unerhebliche Teile eines Volkes in einer die öffentliche Ruhe und Ordnung störenden Weise in<br />

Bewegung geraten und unmittelbar Gewalt gegen Personen oder Sachen verüben.<br />

D 4.5 Böswillige Beschädigung<br />

Böswillige Beschädigung ist jede vorsätzliche, unmittelbare Beschädigung oder Zerstörung von<br />

versicherten Sachen.<br />

Nicht versichert sind<br />

1. Schäden, die im Zusammenhang mit Einbruchdiebstahl entstehen,<br />

2. Schäden durch Betriebsangehörige oder fremde im Betrieb tätige Personen.<br />

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