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R+V/VTV Bedingungsheft Agrar Gesamt-Inhaltsverzeichnis

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<strong>R+V</strong>-AGP - Teil H <strong>R+V</strong> Allgemeine Versicherung AG<br />

Ausgabe Januar 2010 Seite 32<br />

Die Ausschlüsse unter H 9.7.2 und H 9.7.3 erstrecken sich auch auf Haftpflichtansprüche von<br />

Angehörigen der dort genannten Personen, wenn sie miteinander in häuslicher Gemeinschaft<br />

leben.<br />

H 9.8 Fortsetzung der Privathaftpflichtversicherung nach dem Tod des Versicherungsnehmers<br />

Für den mitversicherten Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner des Versicherungsnehmers<br />

und/oder unverheiratete und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Kinder<br />

des Versicherungsnehmers besteht der bedingungsgemäße Versicherungsschutz im Falle des<br />

Todes des Versicherungsnehmers bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin fort.<br />

H 9.9 Internethaftpflicht<br />

1. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus<br />

dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, soweit es sich<br />

handelt um Schäden aus<br />

a) Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung der Daten,<br />

b) Nichterfassen oder fehlerhaftem Speichern von Daten,<br />

c) Übermittlung vertraulicher Daten oder Informationen.<br />

2. Ausgeschlossen sind ferner Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeits- oder<br />

Namensrechtsverletzungen.<br />

3. Eingeschlossen ist - insoweit abweichend von H 7.6, H 7.9 sowie H 7.12.2a), e) und h) - die<br />

gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus dem Austausch, der<br />

Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten seitens des Versicherungsnehmers<br />

bzw. über das ihm zurechenbare System, z. B. im Internet, per E-Mail oder mittels<br />

Datenträger, soweit es sich handelt um Schäden aus<br />

a) der Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten<br />

(Datenveränderung) bei Dritten durch Computer-Viren und/oder andere<br />

Schadprogramme;<br />

b) der Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie der Nichterfassung und fehlerhaften<br />

Speicherung von Daten bei Dritten und zwar wegen<br />

- sich hieraus ergebender Personen- und Sachschäden, nicht jedoch weiterer<br />

Datenveränderungen außerhalb des Systems des Adressaten, sowie<br />

- der Kosten zur Wiederherstellung der veränderten Daten bzw. Erfassung/korrekten<br />

Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster Daten;<br />

c) der Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Datenaustausch.<br />

Dem Versicherungsnehmer obliegt es, dass seine auszutauschenden, zu übermittelnden,<br />

bereitgestellten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen und/oder -techniken (z. B.<br />

Virenscanner, Firewall) gesichert oder geprüft werden bzw. worden sind, die dem Stand<br />

der Technik entsprechen. Diese Maßnahmen können auch durch Dritte erfolgen.<br />

4. Versicherungssumme/Serienschaden/Anrechnung von Kosten<br />

a) Die Ersatzleistung je Versicherungsfall und für alle Schäden eines Versicherungsjahres ist<br />

der Deklaration zu entnehmen.<br />

b) Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle<br />

gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle<br />

eingetreten ist, wenn diese<br />

- auf derselben Ursache,<br />

- auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem<br />

Zusammenhang oder<br />

- auf dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten mit<br />

gleichen Mängeln beruhen.<br />

H 3.1.2, Satz 3 wird gestrichen.<br />

5. Versicherungsschutz besteht - abweichend von H 7.3 - für Versicherungsfälle im Ausland.<br />

Dies gilt jedoch nur, soweit die versicherten Haftpflichtansprüche in europäischen Staaten<br />

und nach dem Recht europäischer Staaten geltend gemacht werden.<br />

6. Nicht versichert sind Ansprüche aus nachfolgend genannten Tätigkeiten und Leistungen:<br />

a) IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung, -Schulung;<br />

b) Netzwerkplanung, -installation, -integration, -betrieb, -wartung, -pflege;<br />

c) Bereithalten fremder Inhalte zum Abruf, z. B. Access-, Host-, Full-Service-Providing;<br />

d) Betrieb von Rechenzentren und Datenbanken;<br />

e) Software-Erstellung, -Handel, -Implementierung, -Pflege.<br />

KFA0110 Seite 91 von 489

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