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R+V/VTV Bedingungsheft Agrar Gesamt-Inhaltsverzeichnis

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GESTÜTE <strong>R+V</strong> Allgemeine Versicherung AG<br />

Ausgabe Juli 2002 Seite 8<br />

Die Ersatzleistung beträgt (sofern in der Wagnisbeschreibung keine abweichende Ersatzleistung<br />

genannt ist) EUR 10.000,-- je Versicherungsfall und steht zehnfach für alle Schäden eines<br />

Versicherungsjahres im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme für Sachschäden zur<br />

Verfügung.<br />

Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers an jedem Schaden: 20 %, mind. EUR 250,--.<br />

2.14 Bearbeitungsschäden<br />

Eingeschlossen ist - abweichend von § 4 I 6 b) AHB die gesetzliche Haftpflicht aus Schäden, die<br />

an fremden Sachen durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Versicherungsnehmers<br />

an oder mit diesen Sachen entstanden sind und alle sich daraus ergebenden<br />

Vermögensschäden.<br />

Die Ausschlussbestimmungen des § 4 I 6 Abs. 3 AHB (Erfüllungsansprüche) und des § 4 II 5 AHB<br />

(Schäden an hergestellten oder gelieferten Arbeiten oder Sachen) bleiben bestehen.<br />

Ausgeschlossen bleiben ferner Haftpflichtansprüche wegen<br />

1. der Beschädigung von Sachen, die sich beim Versicherungsnehmer zur Reparatur oder zu<br />

sonstigen Zwecken befinden, befunden haben oder die von ihm übernommen wurden;<br />

2. Schäden durch Lohnarbeiten.<br />

Be- und Entladeschäden siehe Ziff. 2.05,<br />

Leitungsschäden siehe Ziff. 2.06,<br />

Obhuts- und Tätigkeitsschäden an Pensionstieren siehe Ziff. 2.13.<br />

Die Ersatzleistung beträgt (sofern in der Wagnisbeschreibung keine abweichende<br />

Ersatzleistung genannt ist) EUR 10.000,-- je Versicherungsfall und steht dreifach für alle<br />

Schäden eines Versicherungsjahres im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme für<br />

Sachschäden zur Verfügung.<br />

Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers an jedem Schaden: EUR 250,--.<br />

2.15 Verwahrungsrisiken<br />

Eingeschlossen ist - gemäß § 1, 3 und abweichend von § 4 I 6 a) und § 4 I 8 AHB - die gesetzliche<br />

Haftpflicht aus Beschädigung, Vernichtung oder Abhandenkommen<br />

1. der von Restaurationsgästen zur Aufbewahrung übergebenen Sachen, ausgenommen Tiere,<br />

Fahrzeuge aller Art mit Zubehör und Inhalt.<br />

Die Ersatzleistung beträgt (sofern in der Wagnisbeschreibung keine abweichende<br />

Ersatzleistung genannt ist) EUR 600,-- für alle Versicherungsfälle je Gast und Tag und steht<br />

hundertfach für alle Schäden eines Versicherungsjahres im Rahmen der vereinbarten<br />

Versicherungssumme für Sachschäden zur Verfügung.<br />

2. der von den beherbergten Gästen eingebrachten Sachen, ausgenommen Tiere, Fahrzeuge<br />

aller Art mit Zubehör und Inhalt, Zelte.<br />

Die Ersatzleistung beträgt (sofern in der Wagnisbeschreibung keine abweichende<br />

Ersatzleistung genannt ist) EUR 4.000,-- für alle Versicherungsfälle je Gast und Tag und steht<br />

hundertfach für alle Schäden eines Versicherungsjahres im Rahmen der vereinbarten<br />

Versicherungssumme für Sachschäden zur Verfügung.<br />

Wenn der Schaden durch ein Verschulden des Versicherungsnehmers verursacht wird, erhöht<br />

sich die Ersatzleistung auf das Zehnfache.<br />

Für zur Aufbewahrung übergebene Sachen und solche, deren Aufbewahrung zu Unrecht<br />

abgelehnt wurde, erhöht sich die Ersatzleistung auf das Doppelte.<br />

Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, für die der Versicherungsnehmer über eine<br />

Sachversicherung Versicherungsschutz erlangen könnte.<br />

Soweit der vorstehende Einschluss auch Schäden durch Umwelteinwirkung umfasst, besteht kein<br />

Versicherungsschutz über die Umwelthaftpflichtversicherung.<br />

2.16 Produkthaftpflichtrisiko<br />

Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Personen- und/oder Sachschäden, die durch<br />

- hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse<br />

- Arbeiten oder sonstige Leistungen<br />

nach Ausführung der Leistung oder nach Abschluss der Arbeiten entstehen.<br />

Eingeschlossen sind - in teilweiser Abänderung von § 4 I 1 und § 4 I 6 Abs. 3 AHB - gesetzliche<br />

Schadenersatzansprüche, die aus der Herstellung oder Lieferung mangelhafter Erzeugnissen<br />

resultieren, soweit es sich um Schäden handelt, die an Sachen Dritter eintreten und die daraus<br />

entstehenden weiteren Schäden.<br />

Ausgeschlossen sind Ansprüche aus selbständigen Garantiezusagen.<br />

KFA0110 Seite 395 von 489

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