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R+V/VTV Bedingungsheft Agrar Gesamt-Inhaltsverzeichnis

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Betrieb <strong>R+V</strong> Allgemeine Versicherung AG<br />

Ausgabe Januar 2008 Seite 1<br />

BETRIEB - Beschreibung des versicherten Risikos zur Betriebs- und<br />

Berufshaftpflichtversicherung<br />

I. Gegenstand der Versicherung<br />

1. Versichert ist im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die<br />

Haftpflichtversicherung (AHB) und der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht<br />

des Versicherungsnehmers aus dem im Versicherungsschein und seinen Nachträgen<br />

angegebenen Betrieb mit seinen Eigenschaften, Rechtsverhältnissen oder Tätigkeiten bzw. aus<br />

der Ausübung der im Versicherungsschein und seinen Nachträgen beschriebenen beruflichen<br />

Tätigkeit.<br />

2. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht<br />

a. des Versicherungsnehmers als Eigentümer, Mieter, Pächter, Leasingnehmer, Nutznießer von<br />

Grundstücken, - nicht jedoch von Luftlandeplätzen - , Gebäuden oder Räumlichkeiten, die<br />

ausschließlich für den versicherten Betrieb oder für Wohnzwecke des Versicherungsnehmers<br />

und seiner Betriebsangehörigen benutzt werden (Umfang des Versicherungsschutzes siehe<br />

Beschreibung des versicherten Risikos für Haus- und Grundbesitzer);<br />

b. des Versicherungsnehmers aus seinen Sozialeinrichtungen für Betriebsangehörige, die<br />

ausschließlich für den versicherten Betrieb bestimmt sind (z. B. Betriebssportgemeinschaften,<br />

Werkskantinen, Badeanstalten, Erholungsheime, Kindergärten) und aus Vorhandensein und<br />

Betätigung einer Werk- oder Betriebsfeuerwehr.<br />

Nicht versichert ist die persönliche Haftpflicht von Mitgliedern der Betriebssportgemeinschaft<br />

aus ihrer Betätigung in dieser;<br />

c. der gesetzlichen Vertreter des Versicherungsnehmers und solcher Personen, die er zur<br />

Leitung oder Beaufsichtigung des versicherten Betriebes oder eines Teils desselben<br />

angestellt hat, in dieser Eigenschaft;<br />

d. sämtlicher übrigen Betriebsangehörigen für Schäden, die sie in Ausführung ihrer dienstlichen<br />

Verrichtungen für den Versicherungsnehmer verursachen.<br />

Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um<br />

Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten im Betrieb des Versicherungsnehmers gemäß des<br />

Sozialgesetzbuchs VII handelt. Das gleiche gilt für solche Dienstunfälle gemäß den<br />

beamtenrechtrechtlichen Vorschriften, die in Ausübung oder infolge des Dienstes Angehörigen<br />

derselben Dienststelle zugefügt werden.<br />

II. Schäden durch Brand, Explosion und Sprengungen<br />

Schäden durch Brand, Explosion und Sprengungen gelten als Schäden durch Umwelteinwirkung<br />

im Sinne von § 4 I 8 AHB, soweit nicht im Rahmen des Vertrages etwas anderes vereinbart ist.<br />

III. Kumulklausel<br />

Beruhen mehrere Versicherungsfälle<br />

- auf derselben Ursache oder<br />

- auf gleichen Ursachen, zwischen denen ein innerer, insbesondere sachlicher und zeitlicher<br />

Zusammenhang besteht,<br />

und besteht für einen Teil dieser Versicherungsfälle Versicherungsschutz nach dieser Betriebsund<br />

Berufshaftpflichtversicherung und für den anderen Teil dieser Versicherungsfälle<br />

Versicherungsschutz nach einer Umwelthaftpflichtversicherung, so steht für diese<br />

Versicherungsfälle nicht der <strong>Gesamt</strong>betrag aus beiden Versicherungssummen, sondern bei<br />

gleichen Versicherungssummen höchstens eine Versicherungssumme, ansonsten maximal die<br />

höhere Versicherungssumme zu Verfügung.<br />

Sofern die in der Betriebs- und Berufshaftpflicht- bzw. der Umwelthaftpflichtversicherung<br />

gedeckten Versicherungsfälle in unterschiedliche Versicherungsjahre fallen, ist für die<br />

Bestimmung der maximalen Versicherungssumme für diese Versicherungsfälle das<br />

Versicherungsjahr maßgeblich, in dem der erste im Rahmen der Betriebshaftpflicht gedeckte<br />

Versicherungsfall eingetreten ist.<br />

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