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R+V/VTV Bedingungsheft Agrar Gesamt-Inhaltsverzeichnis

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<strong>R+V</strong>-AGP - Teil F KRAVAG-LOGISTIC<br />

Versicherungs-AG<br />

Ausgabe Januar 2010 Seite 5<br />

F 9.4 Bei nicht fakturierten Gütern ersetzt der Versicherer die Kosten der Wiederbeschaffung bzw.<br />

Wiederherstellung, höchstens jedoch den Zeitwert der Güter. Abzüge "neu für alt" werden dabei<br />

berücksichtigt.<br />

F 10 Höchsthaftungssummen<br />

Für die einzelnen Transport- bzw. Risikoarten ist die Entschädigungsleistung mit den in der<br />

Deklaration genannten Entschädigungsgrenzen (Maxima) begrenzt.<br />

F 11 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers im Schadenfall<br />

Der Versicherungsnehmer hat<br />

F 11.1 die Weisungen des Versicherers zu befolgen, insbesondere den vom Versicherer genannten<br />

Havarie-Kommissar hinzuzuziehen;<br />

F 11.2 die Rückgriffsrechte gegen Dritte, die für den Schaden ersatzpflichtig sind oder sein können, zu<br />

wahren und zu sichern sowie bei der Regressnahme zu unterstützen;<br />

F 11.3 Schäden durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Beraubung, Brand und Explosion<br />

unverzüglich auch der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen; der Polizeidienststelle<br />

unverzüglich ein Verzeichnis der abhanden gekommenen Sachen einzureichen;<br />

F 11.4 dem Versicherer auf dessen Verlangen unverzüglich ein Verzeichnis der abhanden gekommenen,<br />

zerstörten oder beschädigten Sachen vorzulegen.<br />

F 11.5 Hinsichtlich der Rechtsfolgen bei Verletzung einer Obliegenheit wird auf Abschnitt A 10.2<br />

verwiesen.<br />

F 12 Sonderkündigungsrecht<br />

F 12.1 Die Mitversicherung der Risiken Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, Terrorismus, Aufruhr oder<br />

sonstige bürgerliche Unruhen kann der Versicherer weltweit mit einer Frist von 48 Stunden<br />

kündigen, sofern die versicherten Transporte und Lagerungen noch nicht begonnen haben.<br />

F 12.2 Die Kündigung wird wirksam mit Ablauf der oben genannten Frist, beginnend Mitternacht des<br />

Tages, an dem die Kündigung beim Versicherungsnehmer eingegangen ist. Die Kündigung des<br />

führenden Versicherers gilt gleichzeitig für alle Mitbeteiligten.<br />

F 12.3 Für mitversicherte Lagerungen, die vor Zugang der Kündigung begonnen haben, besteht<br />

Versicherungsschutz für höchstens weitere 30 Tage.<br />

F 13 Beitrag und Beitragsanpassung<br />

F 13.1 Beitragsberechnung<br />

Der Tarifbeitrag ergibt sich aus der Multiplikation der<br />

1. beitragsrelevanten Merkmale mit dem jeweiligen Beitragswert<br />

2. Versicherungssumme mit dem jeweiligen Beitragssatz<br />

für die einzelne Risikoart, einschließlich jeweils erforderlicher Zuschläge für besondere<br />

Gefahrenverhältnisse. Für individuelle Einschlüsse erhöht sich entweder der Beitragssatz oder es<br />

werden feste Beitragszuschläge erhoben.<br />

F 13.2 Anpassung des Beitrages an die Schaden- und Kostenentwicklung<br />

1. Der jeweilige Beitragswert/-satz ist kalkuliert unter Berücksichtigung des erwarteten<br />

Schadenbedarfs der Risikoart, der Kosten für Vertrieb, Verwaltung, Rückversicherung und<br />

des Gewinnansatzes. Der erwartete Schadenbedarf wird unter anderem unter<br />

Berücksichtigung von Statistiken ermittelt, die nur in mehrjährigen Abständen zur Verfügung<br />

stehen. Dabei können auch statistische Erkenntnisse des <strong>Gesamt</strong>verbandes der Deutschen<br />

Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) berücksichtigt werden. Der bei Antragstellung geltende<br />

Tarif basiert daher auf dem zu diesem Zeitpunkt aktuellen Zahlenmaterial.<br />

2. Wir sind berechtigt und verpflichtet, den Beitragswert/-satz für bestehende Verträge<br />

mindestens alle fünf Jahre neu zu kalkulieren.<br />

Bei der Neukalkulation werden die Versicherungen im Rahmen der <strong>R+V</strong>-<strong>Agrar</strong>Police nach<br />

Teil F, die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen einen gleichartigen Risikoverlauf<br />

erwarten lassen, zusammengefasst. Für die Neukalkulation werden außer der bisherigen<br />

Schaden- und Kostenentwicklung einer ausreichend großen Anzahl gleichartiger Risiken<br />

auch die voraussichtliche künftige Schaden- und Kostenentwicklung sowie Änderungen der<br />

Feuerschutzsteuer berücksichtigt. Dabei haben wir die anerkannten Grundsätze der<br />

Versicherungstechnik und -mathematik zu beachten.<br />

Eine eventuelle Erhöhung des Gewinnansatzes bleibt außer Betracht.<br />

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