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R+V/VTV Bedingungsheft Agrar Gesamt-Inhaltsverzeichnis

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ABAGP<br />

Ausgabe Januar 2010 Seite 9<br />

Anlagebogen zu III. Technische Versicherung (TV)<br />

Dieser Anlagebogen ist nur gültig, wenn die betreffende Gefahr beantragt wurde.<br />

Risikoträger ist die <strong>R+V</strong> Allgemeine Versicherung AG, Taunusstraße 1, 65193 Wiesbaden<br />

Maschinen- und Elektronikversicherung<br />

Versicherungsumfang<br />

Annahmevoraussetzungen<br />

Die im Betrieb eingesetzten Anlagen werden laut den Betriebsvorschriften des Herstellers<br />

gewartet, befinden sich in einem technisch einwandfreien Zustand und es sind serienmäßig<br />

hergestellte Ersatzteile lieferbar.<br />

Versichert sind<br />

Technische und kaufmännische Betriebseinrichtungen, soweit sie dem landwirtschaftlichen<br />

Betrieb zuzuordnen sind. Zur technischen und kaufmännischen Betriebseinrichtung gehören:<br />

A. stationäre Maschinen, maschinelle Einrichtungen und Apparate, z. B. Melk-, Fütterungs-,<br />

Mahl- und Mischanlagen, Körnergebläse; (soweit besonders vereinbart, kann A. unversichert<br />

bleiben); Sachen des Wein- und Sonderkulturanbaus sind nur dann versichert, wenn dies<br />

besonders vereinbart ist;<br />

B. elektrotechnische und elektronische Anlagen und Geräte der Informations-, Kommunikations-,<br />

Büro-, Sicherungs- und Meldetechnik, z. B. Telefon-, Telefax-, PC-Anlagen; elektronische<br />

Steuerungen von Lüftungs-, Heizungs-, Melk- und Fütterungsanlagen, sofern räumlich von<br />

Sachen laut A getrennt (ansonsten nur über A versicherbar) und Fahrzeugwaagen;<br />

C. landwirtschaftliche Zugmaschinen und fahrbare landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen (jedoch<br />

nur, soweit dies besonders vereinbart ist, bitte hierzu Einzelaufstellung im Antrag ausfüllen)<br />

Es findet eine Beitragsangleichung laut Teil G 19 <strong>R+V</strong>-AGP 2008 statt.<br />

Nicht versichert sind<br />

- Strom- und/oder Wärmeerzeugungsanlagen, wie z. B. Windkraftanlagen,<br />

Blockheizkraftwerke, Biogasanlagen, Photovoltaikanlagen<br />

- fahrbare oder transportable Baugeräte<br />

- forstwirtschaftliche Maschinen<br />

- Fahrzeuge, die ausschließlich der Beförderung von Gütern im Rahmen eines darauf<br />

gerichteten Gewerbes oder von Personen dienen<br />

- Wasser- und Luftfahrzeuge sowie schwimmende Geräte<br />

- Einrichtungen von Baubüros, Baubuden, Baubaracken, mobilen Werkstätten, Magazinen,<br />

mobilen Labors und Gerätewagen<br />

- Eigentum von Arbeitnehmern<br />

- Wechseldatenträger<br />

- Hilfs- und Betriebsstoffe, z. B. Brennstoffe, Chemikalien, Filtermassen und -einsätze,<br />

Kontaktmassen, Katalysatoren, Kühl-, Reinigungs- und Schmiermittel sowie Öle<br />

- Werkzeuge aller Art, z. B. Bohrer, Messer, Sägeblätter, Zähne, Schneiden und<br />

Schleifscheiben<br />

- Gegenstände, die während der Lebensdauer der versicherten Sachen mehrfach<br />

ausgewechselt werden müssen (z. B. Ausmauerungen, Auskleidungen, Beschichtungen,<br />

Rohrstäbe und Brennerdüsen von Feuerungsanlagen, Formen, Muster- und Riffelwalzen,<br />

Siebe, Schläuche, Bänder, Kabel, Ketten, Seile, Filter, Gummi-, Textil- und Kunststoffbeläge<br />

sowie Kugeln, Panzerungen, Schlaghämmer und Schlagplatten von<br />

Zerkleinerungsmaschinen, Sicherungen, Lichtquellen, Röhren, Zwischenbildträger, Batterien)<br />

Entschädigungsgrenze je Schadenfall EUR<br />

Schäden an stationären Maschinen 250.000<br />

Schäden an elektronischen Anlagen und Geräten 50.000<br />

KFA0110 Seite 141 von 489

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