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R+V/VTV Bedingungsheft Agrar Gesamt-Inhaltsverzeichnis

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<strong>R+V</strong>-AGP - Teil E <strong>R+V</strong> Allgemeine Versicherung AG<br />

Ausgabe Januar 2010 Seite 11<br />

E 12 Entschädigungsberechnung; Unterversicherung<br />

E 12.1 Entschädigungsberechnung für Gebäude<br />

1. Ersetzt werden<br />

a) bei zerstörten, oder infolge eines Versicherungsfalles abhanden gekommenen Sachen<br />

der Versicherungswert dieser Sachen (E 9.1) unmittelbar vor Eintritt des<br />

Versicherungsfalles;<br />

b) bei beschädigten Sachen und bei Aufwendungen gemäß C 3 die notwendigen<br />

Reparaturkosten zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalles zuzüglich einer durch den<br />

Versicherungsfall etwa entstanden und durch die Reparatur nicht auszugleichenden<br />

Wertminderung, höchstens jedoch der Versicherungswert dieser Sachen unmittelbar vor<br />

Eintritt des Versicherungsfalles;<br />

c) Restwerte werden angerechnet.<br />

2. In der Neuwertversicherung (E 9.1.1) erwirbt der Versicherungsnehmer den Anspruch auf<br />

Zahlung des Teils der Entschädigung, der den Zeitwertschaden übersteigt (Neuwertanteil),<br />

nur, soweit und sobald er innerhalb von drei Jahren nach Eintritt des Versicherungsfalles<br />

sichergestellt hat, dass er die Entschädigung verwenden wird, um versicherte Sachen in<br />

gleicher Art und Zweckbestimmung an der bisherigen Stelle wiederherzustellen oder<br />

wiederzubeschaffen.<br />

Bei landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden ist die gleiche Zweckbestimmung gegeben, wenn<br />

das wiederherzustellende Gebäude als landwirtschaftliches Wirtschaftsgebäude<br />

(Produktions- oder Lagergebäude) erstellt wird. Ist die Wiederherstellung an der bisherigen<br />

Stelle rechtlich nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zu vertreten, so genügt es, wenn das<br />

Gebäude an anderer Stelle innerhalb der Bundesrepublik Deutschland wiederhergestellt wird.<br />

3. Ist die Entschädigung aufgrund einer Zeitwertversicherung zu erbringen (E 9.1.2), so erfolgt<br />

diese in dem Verhältnis, in welchem der Zeitwert zum Neuwert dieser Sache steht; diese<br />

Regelung gilt auch für Reparaturkosten.<br />

E 12.2 Entschädigungsberechnung für Inhalt<br />

1. Ersetzt werden<br />

a) bei zerstörten oder infolge eines Versicherungsfalles abhanden gekommenen Sachen der<br />

Versicherungswert dieser Sachen (E 9.2 bis E 9.5) unmittelbar vor Eintritt des<br />

Versicherungsfalles;<br />

b) bei beschädigten Sachen und bei Aufwendungen gemäß C 3 die notwendigen<br />

Reparaturkosten zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalles zuzüglich einer<br />

Wertminderung, die durch den Versicherungsfall etwa entstanden und durch die<br />

Reparatur nicht auszugleichen ist, höchstens jedoch der Versicherungswert dieser<br />

Sachen unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles;<br />

bei beschädigten mehrjährigen Dauerkulturen werden die notwendigen Kosten zur<br />

Wiederherstellung ersetzt soweit sie die Herstellungskosten für die Nachpflanzung einer<br />

jungen, ertraglosen Pflanze nicht übersteigen;<br />

c) Restwerte werden angerechnet.<br />

2. In der Neuwertversicherung (E 9.1.1) erwirbt der Versicherungsnehmer den Anspruch auf<br />

Zahlung des Teils der Entschädigung, der den Zeitwertschaden übersteigt (Neuwertanteil),<br />

nur, soweit und sobald er innerhalb von drei Jahren nach Eintritt des Versicherungsfalles<br />

sichergestellt hat, dass er die Entschädigung verwenden wird, um<br />

a) bewegliche Sachen, die zerstört wurden oder abhanden gekommen sind, in gleicher Art<br />

und Güte und neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen; anstelle von Maschinen und<br />

Geräten können Maschinen und Geräte beliebiger Art wiederbeschafft werden, wenn sie<br />

landwirtschaftlichen Zwecken dienen;<br />

b) bewegliche Sachen, die beschädigt worden sind, wiederherzustellen.<br />

3. Der Zeitwertschaden bei zerstörten oder abhanden gekommenen Gegenständen wird aus<br />

dem Neuwertschaden abzüglich der Wertminderung durch Alter und Abnutzung errechnet.<br />

Auf eine Kürzung des in den Wiederherstellungskosten enthaltenen Lohnkostenanteils wird<br />

dabei verzichtet.<br />

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