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R+V/VTV Bedingungsheft Agrar Gesamt-Inhaltsverzeichnis

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<strong>R+V</strong>-AGP - Teil H <strong>R+V</strong> Allgemeine Versicherung AG<br />

Ausgabe Januar 2010 Seite 14<br />

Sind die Voraussetzungen der obigen Ausschlüsse in der Person von Angestellten, Arbeitern,<br />

Bediensteten, Bevollmächtigten oder Beauftragten des Versicherungsnehmers gegeben, so<br />

entfällt gleichfalls der Versicherungsschutz und zwar sowohl für den Versicherungsnehmer<br />

wie für die durch den Versicherungsvertrag etwa mitversicherten Personen.<br />

2. Eingeschlossen ist jedoch die gesetzliche Haftpflicht<br />

a) Be- und Entladeschäden<br />

wegen der Beschädigung von Land- und Wasserfahrzeugen, Containern durch/oder beim<br />

Be- und Entladen und alle sich daraus ergebenen Vermögensschäden.<br />

Für Schäden an Containern besteht auch dann Versicherungsschutz, wenn diese<br />

entstehen beim Abheben von oder Heben auf Land- und Wasserfahrzeuge durch Kräne<br />

oder Winden zum Zwecke des Be- und Entladens.<br />

Ausgeschlossen bleiben Ansprüche wegen Beschädigung der Ladung von Fahrzeugen<br />

und Containern.<br />

Für Schäden am Ladegut besteht insoweit Versicherungsschutz als die Ladung nicht für<br />

den Versicherungsnehmer bestimmt ist, es sich nicht um Erzeugnisse des<br />

Versicherungsnehmers bzw. von ihm, in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von<br />

Dritten gelieferte Sachen handelt oder der Transport der Ladung nicht vom<br />

Versicherungsnehmer bzw. in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten<br />

übernommen wurde.<br />

Als Selbstbeteiligung gilt die in der Deklaration aufgeführte Summe.<br />

b) Leitungsschäden<br />

wegen Schäden an Erdleitungen (Kabel, unterirdische Kanäle, Wasserleitungen,<br />

Gasrohre und andere Leitungen) sowie Frei- und/oder Oberleitungen und alle sich daraus<br />

ergebenen Vermögensschäden.<br />

Abweichend von H 7.6.1 schließt der Versicherungsschutz auch die Haftpflicht wegen<br />

Bearbeitungsschäden an solchen Leitungen ein.<br />

Als Ersatzleistung/Selbstbeteiligung gelten die in der Deklaration aufgeführten Summen.<br />

c) Sonstige Bearbeitungsschäden<br />

wegen Schäden an fremden Sachen und alle sich daraus ergebenden<br />

Vermögensschäden, wenn diese Schäden<br />

- durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Versicherungsnehmers an<br />

diesen Sachen entstanden sind;<br />

- dadurch entstanden sind, dass der Versicherungsnehmer diese Sachen zur<br />

Durchführung seiner gewerblichen und beruflichen Tätigkeit benutzt hat;<br />

- durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Versicherungsnehmers<br />

entstanden sind und sich diese Sachen im unmittelbaren Einwirkungsbereich der<br />

Tätigkeit befunden haben.<br />

Die Ausschlüsse gemäß H 7.2.1 und H 7.2.2 bleiben bestehen.<br />

Ausgeschlossen bleiben Ansprüche wegen<br />

- der Beschädigung von Sachen, die sich beim Versicherungsnehmer zur Reparatur<br />

oder zu sonstigen Zwecken befinden, befunden haben oder die von ihm übernommen<br />

wurden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.<br />

- Schäden durch Lohnarbeiten.<br />

Als Ersatzleistung/Selbstbeteiligung gelten die in der Deklaration aufgeführten Summen.<br />

H 7.7 Abhandenkommen von Sachen<br />

Haftpflichtansprüche aus Abhandenkommen von Sachen, auch z. B. von Geld, Wertpapieren und<br />

Wertsachen und alle sich daraus ergebenen Vermögensschäden.<br />

Belegschafts- und Besucherhabe<br />

Eingeschlossen ist jedoch - abweichend von H 7.5.1 bis H 7.5.3 - die gesetzliche Haftpflicht aus<br />

dem Abhandenkommen von Sachen, einschließlich Kraftfahrzeugen und Fahrrädern mit Zubehör,<br />

der Betriebsangehörigen und Besucher und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.<br />

Ausgenommen hiervon sind Geld, Wertpapiere (einschließlich Sparbücher), Scheckhefte, Scheckund<br />

Kreditkarten, Urkunden, Kostbarkeiten und andere Wertsachen.<br />

H 7.8 Flurschäden<br />

Eingeschlossen ist - abweichend H 9.6.5 - die gesetzliche Haftpflicht aus Flurschäden durch die<br />

versicherten Tiere (ausgenommen Hütung von Schafen außerhalb eigener oder gepachteter<br />

Betriebsflächen -Wanderschäfereien-).<br />

H 7.9 Strahlenschäden<br />

Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang<br />

stehen mit energiereichen ionisierenden Strahlen (z. B. von radioaktiven Substanzen emittierte<br />

Alpha-, Beta- und Gammastrahlen sowie Neutronen oder in Teilchenbeschleunigern erzeugte<br />

Strahlen) sowie Laser- und Maserstrahlen.<br />

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