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R+V/VTV Bedingungsheft Agrar Gesamt-Inhaltsverzeichnis

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<strong>R+V</strong>-PPO - Teil A<br />

Ausgabe Januar 2009 Seite 2<br />

Teil A Allgemeine Bedingungen für die <strong>R+V</strong>-PferdePolice<br />

(<strong>R+V</strong>-PPO 2009)<br />

A 1 Vertragsgrundlagen<br />

A 1.1 Die nach den Besonderen Versicherungsbedingungen abgeschlossenen Versicherungen bilden<br />

in Verbindung mit diesen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Teil A) jeweils rechtlich<br />

selbständige Verträge.<br />

A 1.2 Abweichende Regelungen in den Besonderen Versicherungsbedingungen gehen den<br />

Regelungen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Teil A) vor.<br />

A 1.3 Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für alle im Rahmen der <strong>R+V</strong>-PferdePolice<br />

abgeschlossenen Verträge.<br />

A 2 Vertragsdauer<br />

A 2.1 Beginn des Versicherungsschutzes<br />

1. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt,<br />

wenn Sie den ersten Beitrag rechtzeitig im Sinne von Ziffer A 3.2 zahlen. Eine im jeweiligen<br />

Vertrag vereinbarte Wartezeit bleibt unberührt.<br />

2. Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, wird<br />

nicht geleistet. Bei Vertragsänderungen gilt dies entsprechend für den hinzukommenden Teil<br />

des Versicherungsschutzes.<br />

A 2.2 Dauer und Ende des Vertrages<br />

1. Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.<br />

2. Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn nicht Ihnen oder uns spätestens drei<br />

Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung in Schriftform<br />

zugegangen ist. Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Vertrag von<br />

Ihnen schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauffolgenden Jahres in Schriftform<br />

gekündigt werden; die Kündigung muss uns spätestens drei Monate vor dem Ablauf des<br />

jeweiligen Versicherungsjahres zugegangen sein.<br />

3. Nach Eintritt des Versicherungsfalls können Sie und wir nur den vom Schaden betroffenen<br />

Vertrag kündigen, sofern die Kündigungsvoraussetzungen der zugrunde liegenden<br />

Besonderen Versicherungsbedingungen gegeben sind.<br />

4. Weitere Kündigungsmöglichkeiten entnehmen Sie bitte den jeweiligen Besonderen<br />

Versicherungsbedingungen.<br />

A 3 Versicherungsbeitrag<br />

A 3.1 Beitrag und Versicherungssteuer<br />

Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungssteuer, die Sie in der jeweils vom<br />

Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten haben.<br />

A 3.2 Erster Beitrag<br />

1. Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung<br />

Der erste Beitrag ist sofort nach Zugang des Versicherungsscheins fällig, nicht aber vor dem<br />

im Versicherungsschein ausgewiesenen Beginn.<br />

Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste<br />

Rate des ersten Jahresbeitrags.<br />

2. Späterer Beginn des Versicherungsschutzes<br />

Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt<br />

der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen,<br />

dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.<br />

3. Rücktritt<br />

Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, können wir vom Vertrag zurücktreten, solange<br />

der Beitrag nicht gezahlt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass Sie<br />

die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.<br />

A 3.3 Folgebeitrag<br />

1. Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung<br />

Der Folgebeitrag ist am Monatsersten des vereinbarten Beitragszeitraums fällig. Die Zahlung<br />

gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung<br />

angegebenen Zeitpunkt erfolgt.<br />

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