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Chronik 2018

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Weiterbildung<br />

Anders als in anderen westlichen Ländern ist die Organisation ärztlicher Weiterbildung<br />

eine hoheitliche Aufgabe der berufsständischen Selbstverwaltung in den<br />

17 Landesärztekammern. Diese Körperschaften des öffentlichen Rechts sehen sich<br />

als standesrechtliche Vertretungen und die Inhalte der Weiterbildung werden<br />

sehr häufig unter sozialrechtlichen Aspekten geregelt. Das heißt im Klartext, dass<br />

über die Weiterbildungsordnung von den Ärztekammern entschieden wird, welche<br />

Ärztefachgruppe welche Leistung erbringen darf und wem sie erstattet wird.<br />

Medizinische Fachgesellschaften fungieren hierbei nur beratend auf der<br />

Ebene der Bundesärztekammer, ein nicht eingetragener Verein ohne eigene<br />

Rechtsfähigkeit, in dem sich die Landesärztekammern zusammengeschlossen<br />

haben. Die Bundesärztekammer hat zwar keine hoheitlichen Aufgaben, erarbeitet<br />

allerdings in ihrer ständigen Weiterbildungskommission abgestimmte Empfehlungen<br />

zur Weiterbildung, der die Landesärztekammern in der Regel folgen. In<br />

diesen Weiterbildungskommissionen sind viele Fächer – etwa chirurgische Disziplinen<br />

– vertreten, während aus dem Bereich der Gastroenterologie nur in Ausnahmefällen<br />

ein Kammervertreter entsandt wird. Entsprechend selten werden<br />

dort gastroenterologische Gesichtspunkte zur Weiterbildung vorgetragen. Grund<br />

hierfür ist das geringe Engagement von Gastroenterologen in ihrer jeweiligen<br />

Landesärztekammer und deren Weiterbildungskommissionen. Entsprechend<br />

wenig Gehör fanden in der Vergangenheit gastroenterologische Aspekte der Weiterbildungsordnung.<br />

Ein Umstand, den die DGVS gerne ändern will. Sie muss ihre<br />

Mitglieder in viel höherer Zahl motivieren, sich in der jeweiligen Landesärztekammer<br />

und insbesondere in der Weiterbildungskommission zu engagieren.<br />

Nur über diesen Weg kann die Fachgesellschaft Einfluss auf eine zukunftsfähige<br />

und den Erfordernissen des Faches angemessene Weiterbildungsordnung<br />

nehmen. Die Weiterbildungskommission der DGVS hat dies erkannt und arbeitet<br />

sehr intensiv daran, alle interessierten Gruppen aus dem Bereich der Gastroenterologie<br />

an der Arbeit für eine Reform der Weiterbildung zu beteiligen.<br />

Sektorengrenzen<br />

Seit 1955 haben die Kassenärztlichen Vereinigungen das alleinige Recht, Zulassungen<br />

an niedergelassene Ärzte zu vergeben und können damit ihre Mitglieder<br />

vor offenem Wettbewerb schützen. In der Folge hat sich eine komplette Trennung<br />

zwischen einem ambulanten Versorgungssektor mit freiberuflichen Ärzten in der<br />

Niederlassung, und einem stationären Behandlungssektor mit zumeist angestellten<br />

oder verbeamteten Ärzten etabliert. Diese getrennten Systeme sind nicht nur<br />

unterschiedlich finanziert, sondern arbeiten auch in unterschiedlichen Rechtssystemen<br />

des Sozialgesetzes. Für den einzelnen Patienten bedeutet dies, dass eine<br />

ambulante Betreuung in der Regel von anderen Ärzten vorgenommen wird, als<br />

eine Behandlung im Krankenhaus. In der Folge entstehen Schnittstellenprobleme<br />

und Informationsverluste, die in anderen westlichen Medizinsystemen völlig undenkbar<br />

und inakzeptabel wären.<br />

Alle bisherigen Versuche, niedergelassenen Ärzten die Betreuung ihrer eigenen<br />

Patienten im Krankenhaus zu ermöglichen oder Krankenhausärzten eine am-<br />

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