Chronik 2018
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Weiterbildung<br />
Anders als in anderen westlichen Ländern ist die Organisation ärztlicher Weiterbildung<br />
eine hoheitliche Aufgabe der berufsständischen Selbstverwaltung in den<br />
17 Landesärztekammern. Diese Körperschaften des öffentlichen Rechts sehen sich<br />
als standesrechtliche Vertretungen und die Inhalte der Weiterbildung werden<br />
sehr häufig unter sozialrechtlichen Aspekten geregelt. Das heißt im Klartext, dass<br />
über die Weiterbildungsordnung von den Ärztekammern entschieden wird, welche<br />
Ärztefachgruppe welche Leistung erbringen darf und wem sie erstattet wird.<br />
Medizinische Fachgesellschaften fungieren hierbei nur beratend auf der<br />
Ebene der Bundesärztekammer, ein nicht eingetragener Verein ohne eigene<br />
Rechtsfähigkeit, in dem sich die Landesärztekammern zusammengeschlossen<br />
haben. Die Bundesärztekammer hat zwar keine hoheitlichen Aufgaben, erarbeitet<br />
allerdings in ihrer ständigen Weiterbildungskommission abgestimmte Empfehlungen<br />
zur Weiterbildung, der die Landesärztekammern in der Regel folgen. In<br />
diesen Weiterbildungskommissionen sind viele Fächer – etwa chirurgische Disziplinen<br />
– vertreten, während aus dem Bereich der Gastroenterologie nur in Ausnahmefällen<br />
ein Kammervertreter entsandt wird. Entsprechend selten werden<br />
dort gastroenterologische Gesichtspunkte zur Weiterbildung vorgetragen. Grund<br />
hierfür ist das geringe Engagement von Gastroenterologen in ihrer jeweiligen<br />
Landesärztekammer und deren Weiterbildungskommissionen. Entsprechend<br />
wenig Gehör fanden in der Vergangenheit gastroenterologische Aspekte der Weiterbildungsordnung.<br />
Ein Umstand, den die DGVS gerne ändern will. Sie muss ihre<br />
Mitglieder in viel höherer Zahl motivieren, sich in der jeweiligen Landesärztekammer<br />
und insbesondere in der Weiterbildungskommission zu engagieren.<br />
Nur über diesen Weg kann die Fachgesellschaft Einfluss auf eine zukunftsfähige<br />
und den Erfordernissen des Faches angemessene Weiterbildungsordnung<br />
nehmen. Die Weiterbildungskommission der DGVS hat dies erkannt und arbeitet<br />
sehr intensiv daran, alle interessierten Gruppen aus dem Bereich der Gastroenterologie<br />
an der Arbeit für eine Reform der Weiterbildung zu beteiligen.<br />
Sektorengrenzen<br />
Seit 1955 haben die Kassenärztlichen Vereinigungen das alleinige Recht, Zulassungen<br />
an niedergelassene Ärzte zu vergeben und können damit ihre Mitglieder<br />
vor offenem Wettbewerb schützen. In der Folge hat sich eine komplette Trennung<br />
zwischen einem ambulanten Versorgungssektor mit freiberuflichen Ärzten in der<br />
Niederlassung, und einem stationären Behandlungssektor mit zumeist angestellten<br />
oder verbeamteten Ärzten etabliert. Diese getrennten Systeme sind nicht nur<br />
unterschiedlich finanziert, sondern arbeiten auch in unterschiedlichen Rechtssystemen<br />
des Sozialgesetzes. Für den einzelnen Patienten bedeutet dies, dass eine<br />
ambulante Betreuung in der Regel von anderen Ärzten vorgenommen wird, als<br />
eine Behandlung im Krankenhaus. In der Folge entstehen Schnittstellenprobleme<br />
und Informationsverluste, die in anderen westlichen Medizinsystemen völlig undenkbar<br />
und inakzeptabel wären.<br />
Alle bisherigen Versuche, niedergelassenen Ärzten die Betreuung ihrer eigenen<br />
Patienten im Krankenhaus zu ermöglichen oder Krankenhausärzten eine am-<br />
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