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Band II - Dezernat V

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Produkt 06.01.01<br />

Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz,<br />

Jugendgerichtshilfe (diff. RU)<br />

Erläuterungen:<br />

Gemäß § 15 Abs. 4 KJFöG hat der Städteregionstag am 18.06.2015 einen Kinder- und Jugendförderplan für die Jahre 2016 bis<br />

2020 beschlossen. Der Plan legt die Förderstruktur und die Fördersummen für die Teilbereiche "Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit<br />

und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz" fest, die in diesem Teilprodukt veranschlagt sind.<br />

Zu Teilprodukt 951100 "Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz":<br />

Zu E/414100 "Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke vom Land":<br />

Die Summe umfasst 63.064 € pauschale Zuweisung zur Förderung der Offenen Jugendarbeit und 19.936 € für Personalkosten<br />

Jugendmobil (LEADER). In gleicher Höhe sind Aufwendungen beim Sachkonto 531203 veranschlagt.<br />

Zu A/543160 und A/543163 "Geräte und Ausstattung":<br />

In 2019 ist die Einrichtung eines Jugendcafes in Imgenbroich vorgesehen.<br />

Zu A/081110 "Zugänge Betriebs- und Geschäftsausstattung":<br />

Investive Anschaffungen (Möbel, Elektronik für Fernsehen, Internet etc.) für das geplante Jugendcafe Imgenbroich.

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