Band II - Dezernat V
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Produkt 01.14.02<br />
Betriebskindergarten (allg. RU)<br />
Erläuterungen:<br />
Im Produkt 01.14.02 sind die Erträge und Aufwendungen des Betriebskindergartens veranschlagt. Der Aufwand wird nicht über die<br />
Regionsumlage-Mehrbelastung für Kosten der Jugendhilfe, sondern über die allgemeine Regionsumlage finanziert.<br />
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 07.07.1993 die Errichtung eines Betriebskindergartens in Form der altersgemischten Gruppe<br />
beschlossen. Der Betriebskindergarten wurde im Erdgeschoss des Hauses Zollernstraße 24 eingerichtet und am 04.10.1994 in<br />
Betrieb genommen. Am 02.06.2009 erfolgte der Umzug ins Gebäude Brabantstraße 27.<br />
Durch die Errichtung des Betriebskindergartens kann das vorhandene Personal, auch in Zeiten einer Kinderbetreuung, für den<br />
weiteren dienstlichen Einsatz gewonnen und weiterbeschäftigt werden. Dies bedeutet, dass die in die Aus- und Fortbildung von<br />
bewährtem Personal investierten Mittel weiterhin für das Haus genutzt werden können, ohne das zusätzliche Kosten für neu einzuarbeitende<br />
Vertretungskräfte oder weitere Ausbildungskräfte entstehen. Der Betriebskindergarten ist auch ein gewichtiger Grund<br />
bei der Neugewinnung qualifizierten Personals.<br />
Veranschlagt sind die für 2019 zu erwartenden Betriebskosten (Personal- und Sachaufwendungen). Diese werden mit 79%<br />
durch die Stadt Aachen als örtlicher Träger der Jugendhilfe nach dem KiBiz bezuschusst.<br />
Das Justizzentrum erstattet der StädteRegion Aachen den Trägeranteil (21%) für die von Kindern seiner Bediensteten belegten<br />
Plätze.