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Das Internet im pädagogischen Diskurs - Mediaculture online

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jugendgefährdende Inhalte jedoch überwiegend angemessen d<strong>im</strong>ensioniert behandelt. Es<br />

wäre dennoch verfrüht, daraus auf eine Marginalität bewahrpädagogischer Motive <strong>im</strong><br />

<strong>pädagogischen</strong> <strong>Internet</strong>-<strong>Diskurs</strong> zu schließen. Meine Textauswahl richtete sich auf<br />

pädagogische Konzepte zum - und nicht: wider den - Umgang mit dem <strong>Internet</strong>;<br />

Diskussionsbeiträge, in denen sich (wie SCHORB es ausdrückt) Ablehnung des <strong>Internet</strong><br />

aufgrund von Oberflächenphänomenen mit Ignoranz verbindet, könnten durch dieses<br />

Raster hindurchgefallen sein.<br />

Welche Strategien werden nun von (Medien-)Pädagogen zum Umgang mit<br />

problematischen Netzinhalten empfohlen, und welche werden <strong>im</strong> Rahmen des<br />

gesetzlichen Jugendmedienschutzes - seinerseits Produkt und Objekt metapädagogischer<br />

<strong>Diskurs</strong>e - angewandt? Wenden wir uns zunächst letzteren zu.<br />

Der allgemeine Jugendschutzes zerfällt in drei Bereiche: den strukturellen, den<br />

erzieherischen sowie den gesetzlichen Jugendschutz. Alle drei sind gesetzlich<br />

festgeschrieben, ersterer jedoch - der in §1, Absatz 3 des Kinderund Jugendhilfegesetzes<br />

(KJHG) verankerte Auftrag, positive Lebensbedingungen für Kinder, Jugendliche und ihre<br />

Familien zu schaffen - ist bislang kaum umgesetzt und nicht in Bezug auf<br />

Jugendmedienschutz ausgearbeitet. 40 Struktureller Jugendmedienschutz könnte über<br />

internationale Vereinbarungen, über technische Maßnahmen bei den Endnutzerinnen<br />

oder über Förderung der Produktion ‘erwünschter’ Inhalte auf die kinder-, jugend- und<br />

familienfreundliche Gestaltung des <strong>Internet</strong> Einfluss nehmen; ‘positive<br />

Lebensbedingungen schaffen’ könnte jedoch - abseits der Debatte um<br />

jugendgefährdende Inhalte - auch heißen, kostenlosen Netzzugang für alle Kinder und<br />

Jugendlichen ab einem gewissen Mindestalter zu gewährleisten und diese so vor<br />

möglichen Benachteiligungen in diesem Bereich zu schützen.<br />

Auch der erzieherische Jugendmedienschutz ist <strong>im</strong> KJHG verankert: In §14, Absatz 2 ist<br />

von Angeboten an Jugendliche die Rede, die diese zu Selbstschutz, Kritikfähigkeit und<br />

Eigenverantwortung befähigen sollen. Wir kommen unten, bei der Diskussion<br />

medienpädagogischer Strategien zum Umgang mit problematischen Netzinhalten, darauf<br />

zurück.<br />

40 vgl. KETZER 1999, Kap 3.6.<br />

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