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Entwurf des Haushaltsplans 2024: Dezernat II

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Produkt 02.07.01<br />

Leitstelle für Rettungsdienst, Feuer- und Katastrophenschutz<br />

Erläuterungen:<br />

Nach dem Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen (RettG NRW)<br />

und dem Feuerschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetz (BHKG) ist die Leitstelle für den Rettungsdienst mit der<br />

Leitstelle für den Feuerschutz zusammenzufassen (integrierte Leitstelle). Die Leitstelle ist so auszustatten, dass auch Großschadensereignisse<br />

bewältigt werden können.<br />

Die Leitstelle ist ständig besetzt und erreichbar. Nach Dienstschluss der Verwaltung ist sie Ansprechpartner für alle<br />

Bürger_innen. Im Bedarfsfall werden andere Ämter, externe Behörden oder Dienststellen informiert bzw. alarmiert. Sie lenkt<br />

alle Einsätze <strong>des</strong> Rettungsdienstes, wozu auch der Rettungshubschrauber gehört, arbeitet mit den Krankenhäusern, der<br />

Polizei, den Feuerwehren sowie den ärztlichen Selbstverwaltungskörperschaften für den ärztlichen Notfalldienst zusammen,<br />

bietet nachbarschaftliche Hilfe und führt einen zentralen Krankenbettnachweis.<br />

Die Städte Alsdorf und Stolberg haben in den letzten Jahren ihre Einsatzzentralen auf die städteregionale Leitstelle aufgeschaltet.<br />

Derzeit verfügt nur noch die Stadt Eschweiler über eine eigene Einsatzzentrale.<br />

Die StädteRegion Aachen ist gem. § 1 Abs. 1 Ziffer 35 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Aufgabenübertragung in<br />

die StädteRegion Aachen Trägerin der städteregionalen Leitstelle. Gemäß § 3 Ziffer 3 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zum<br />

Vermögensübergang und zur Regelung der Finanzbeziehungen wurde die Stadt Aachen (Berufsfeuerwehr) mit der Durchführung<br />

der Leitstellenaufgabe beauftragt. Die hierdurch bei der Stadt entstehenden, nachzuweisenden, angemessenen Kosten werden<br />

der StädteRegion in Rechnung gestellt.

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