Entwurf des Haushaltsplans 2024: Dezernat II
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<strong>II</strong>/092<br />
Produkt 02.03.01<br />
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten<br />
Erläuterungen:<br />
Teilprodukt 932100 "Allgemeine Ordnungsangelegenheiten":<br />
a) Im Bereich der Aufsicht über die örtlichen Ordnungsbehörden der Städte und Gemeinden in der StädteRegion (ohne Stadt<br />
Aachen) geht es vornehmlich um eine koordinierende und ausgleichende Tätigkeit. Ziel ist es hierbei, durch die Erarbeitung und<br />
Verwendung von Richtlinien eine einheitliche Abwicklung ordnungsbehördlicher Aufgaben zu gewährleisten. Als Fachaufsichtsbehörde<br />
können ortsrechtliche Angelegenheiten der Städte und Gemeinden überprüft bzw. Rahmenvorgaben entwickelt werden.<br />
Dem Aufgabenbereich "ordnungsbehördliche Fachaufsicht" sind organisatorisch auch die Aufgaben <strong>des</strong> "ordnungsbehördlichen<br />
Krisenmanagements" zugewiesen.<br />
b) Im Bereich der Handwerks- und Gewerbeangelegenheiten sind neben der (präventiven) Beratung von Gewerbetreibenden,<br />
deren Zuverlässigkeit in Frage gestellt wird, Handwerks- und Gewerbeuntersagungen durchzuführen. Diese Verfahren werden in erster<br />
Linie durch das Finanzamt, Krankenkassen, private Pflegeversicherungen oder Genossenschaften initiiert. Ziel ist es, geeignete Hilfestellungen<br />
zur Wiederherstellung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit zu vereinbaren. Dabei ist insbesondere der Schutz der im<br />
Betrieb Beschäftigten und deren Existenz zu berücksichtigen.<br />
c) Zum 01.08.2021 wurden die Aufgabenbereiche Stan<strong>des</strong>amtsaufsicht, Personenstandsangelegenheiten und öffentlichrechtliche<br />
Namensänderungen mit einem Stellenanteil von 0,5 VZÄ aufgrund ihres ordnungsrechtlichen Bezugs vom A 33 zum<br />
A 32 verlagert. Die Aufgaben werden nach dem Aachen-Gesetz für die Städte und Gemeinden in der StädteRegion Aachen<br />
(außer Stadt Aachen) wahrgenommen.<br />
• Im Bereich der Stan<strong>des</strong>amtsaufsicht geht es vornehmlich um die örtliche Prüfung der Geschäftsführung der Stan<strong>des</strong>ämter der<br />
städteregionsangehörigen Städte und Gemeinden (ohne Stadt Aachen), die Überwachung der Bestellung von Stan<strong>des</strong>beamten<br />
sowie um die fachliche Beratung der Stan<strong>des</strong>ämter<br />
• Im Bereich <strong>des</strong> Personenstandsrechts werden neben den Anordnungen von Beurkundungen, ausländische Entscheidungen<br />
geprüft und anerkannt.<br />
• Im Bereich der öffentlich-rechtlichen Namensänderung erfolgt die Bearbeitung von Anträgen auf öffentlich-rechtliche Änderung<br />
<strong>des</strong> Vor- und/oder <strong>des</strong> Familiennamens.<br />
Zu A/545821 "IT-Fachanwendungen (lfd. Kosten)":<br />
Die veranschlagten Haushaltsmittel werden benötigt für folgende Fachanwendungen: <strong>2024</strong><br />
• migewa view (regio iT) 2.800,00 €<br />
• Zoom, Video-/Audiokonferenzlösung 250,00 €<br />
insgesamt 3.050,00 €<br />
Zu A/545831 "IT-Fachanwendungen (Projekte)":<br />
Umsetzung der ASV-Lösung (Allgemeine Schriftgutverwaltung). Die hierfür anfallenden Kosten werden allgemein,<br />
und somit auch für das A 32, im Budget <strong>des</strong> A 12 veranschlagt. 0,00 €<br />
<strong>2024</strong><br />
Teilprodukt 932110 "Sprengstoffrechtliche Angelegenheiten":<br />
Die Aufgaben nach dem Sprengstoffgesetz werden städteregional und (gegen Erstattung der anteiligen Personal- und Sachkosten)<br />
auch für den Kreis Düren von hier wahrgenommen. Die Zahl der Erlaubnisinhaber lag zum Stichtag 30.04.2023 bei 514. Hiervon<br />
entfallen auf die StädteRegion Aachen 246 Inhaber (ehemals Kreis Aachen: 174, Stadt Aachen: 75) und auf den Kreis Düren 222.<br />
Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Überwachungsaufgaben wird angestrebt, jährlich ca. 95 Erlaubnisinhaber vor Ort zu<br />
überprüfen, damit in einem Turnus von fünf Jahren alle Erlaubnisinhaber min<strong>des</strong>tens einmal überprüft werden. Die zu berücksichtigenden<br />
sicherheitsrelevanten Anforderungen zur Erlaubniserteilung wurden in den letzten Jahren teilweise deutlich erhöht.<br />
Zu A/545821 "IT-Fachanwendungen (lfd. Kosten)":<br />
Die veranschlagten Haushaltsmittel werden benötigt für folgende Fachanwendungen: <strong>2024</strong><br />
• Condition, Softwarewartung Sprengstoffverwaltung 350,00 €<br />
• Condition - MS SQL-Datenbank 1.100,00 €<br />
insgesamt 1.450,00 €<br />
Teilprodukt 932120 "Makler- und Bauträgerwesen gem. § 34c GewO":<br />
Die StädteRegion Aachen ist für die Durchführung der Aufgaben nach § 34 c Gewerbeordnung für das gesamte Gebiet der<br />
StädteRegion Aachen zuständig. Hierunter fallen einerseits die Entscheidungen nach der individuellen Antragstellung und<br />
andererseits die Überwachung der Vorlagepflicht für die jährlich einzureichenden Prüfberichte/"Negativerklärungen". Zum Stichtag<br />
30.04.2023 kamen 897 Gewerbetreibende nach § 34 c aus der Stadt Aachen und 848 aus dem ehemaligen Kreisgebiet. Dazu<br />
müssen noch ca. 2.000 Erlaubnisinhaber (Stadt: ca. 1.200 und Kreis: ca. 800) gerechnet werden, die aber derzeit kein Gewerbe<br />
ausüben. Seit dem 01.08.2018 sind Gewerbetreibende, die eine Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder Nr. 4 GewO besitzen,<br />
nach § 34c Abs. 2a Satz 1 GewO verpflichtet, sich innerhalb eines Weiterbildungszeitraums von 3 Kalenderjahren in einem Umfang<br />
von 20 Stunden weiterzubilden. Das Gleiche gilt entsprechend für unmittelbar bei der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirkende<br />
beschäftigte Personen. Die Erfüllung der Weiterbildungspflicht ist gegenüber dem Fachamt zu bestätigen und nachzuweisen.