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Entwurf des Haushaltsplans 2024: Dezernat II

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<strong>II</strong>/092<br />

Produkt 02.03.01<br />

Allgemeine Ordnungsangelegenheiten<br />

Erläuterungen:<br />

Teilprodukt 932100 "Allgemeine Ordnungsangelegenheiten":<br />

a) Im Bereich der Aufsicht über die örtlichen Ordnungsbehörden der Städte und Gemeinden in der StädteRegion (ohne Stadt<br />

Aachen) geht es vornehmlich um eine koordinierende und ausgleichende Tätigkeit. Ziel ist es hierbei, durch die Erarbeitung und<br />

Verwendung von Richtlinien eine einheitliche Abwicklung ordnungsbehördlicher Aufgaben zu gewährleisten. Als Fachaufsichtsbehörde<br />

können ortsrechtliche Angelegenheiten der Städte und Gemeinden überprüft bzw. Rahmenvorgaben entwickelt werden.<br />

Dem Aufgabenbereich "ordnungsbehördliche Fachaufsicht" sind organisatorisch auch die Aufgaben <strong>des</strong> "ordnungsbehördlichen<br />

Krisenmanagements" zugewiesen.<br />

b) Im Bereich der Handwerks- und Gewerbeangelegenheiten sind neben der (präventiven) Beratung von Gewerbetreibenden,<br />

deren Zuverlässigkeit in Frage gestellt wird, Handwerks- und Gewerbeuntersagungen durchzuführen. Diese Verfahren werden in erster<br />

Linie durch das Finanzamt, Krankenkassen, private Pflegeversicherungen oder Genossenschaften initiiert. Ziel ist es, geeignete Hilfestellungen<br />

zur Wiederherstellung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit zu vereinbaren. Dabei ist insbesondere der Schutz der im<br />

Betrieb Beschäftigten und deren Existenz zu berücksichtigen.<br />

c) Zum 01.08.2021 wurden die Aufgabenbereiche Stan<strong>des</strong>amtsaufsicht, Personenstandsangelegenheiten und öffentlichrechtliche<br />

Namensänderungen mit einem Stellenanteil von 0,5 VZÄ aufgrund ihres ordnungsrechtlichen Bezugs vom A 33 zum<br />

A 32 verlagert. Die Aufgaben werden nach dem Aachen-Gesetz für die Städte und Gemeinden in der StädteRegion Aachen<br />

(außer Stadt Aachen) wahrgenommen.<br />

• Im Bereich der Stan<strong>des</strong>amtsaufsicht geht es vornehmlich um die örtliche Prüfung der Geschäftsführung der Stan<strong>des</strong>ämter der<br />

städteregionsangehörigen Städte und Gemeinden (ohne Stadt Aachen), die Überwachung der Bestellung von Stan<strong>des</strong>beamten<br />

sowie um die fachliche Beratung der Stan<strong>des</strong>ämter<br />

• Im Bereich <strong>des</strong> Personenstandsrechts werden neben den Anordnungen von Beurkundungen, ausländische Entscheidungen<br />

geprüft und anerkannt.<br />

• Im Bereich der öffentlich-rechtlichen Namensänderung erfolgt die Bearbeitung von Anträgen auf öffentlich-rechtliche Änderung<br />

<strong>des</strong> Vor- und/oder <strong>des</strong> Familiennamens.<br />

Zu A/545821 "IT-Fachanwendungen (lfd. Kosten)":<br />

Die veranschlagten Haushaltsmittel werden benötigt für folgende Fachanwendungen: <strong>2024</strong><br />

• migewa view (regio iT) 2.800,00 €<br />

• Zoom, Video-/Audiokonferenzlösung 250,00 €<br />

insgesamt 3.050,00 €<br />

Zu A/545831 "IT-Fachanwendungen (Projekte)":<br />

Umsetzung der ASV-Lösung (Allgemeine Schriftgutverwaltung). Die hierfür anfallenden Kosten werden allgemein,<br />

und somit auch für das A 32, im Budget <strong>des</strong> A 12 veranschlagt. 0,00 €<br />

<strong>2024</strong><br />

Teilprodukt 932110 "Sprengstoffrechtliche Angelegenheiten":<br />

Die Aufgaben nach dem Sprengstoffgesetz werden städteregional und (gegen Erstattung der anteiligen Personal- und Sachkosten)<br />

auch für den Kreis Düren von hier wahrgenommen. Die Zahl der Erlaubnisinhaber lag zum Stichtag 30.04.2023 bei 514. Hiervon<br />

entfallen auf die StädteRegion Aachen 246 Inhaber (ehemals Kreis Aachen: 174, Stadt Aachen: 75) und auf den Kreis Düren 222.<br />

Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Überwachungsaufgaben wird angestrebt, jährlich ca. 95 Erlaubnisinhaber vor Ort zu<br />

überprüfen, damit in einem Turnus von fünf Jahren alle Erlaubnisinhaber min<strong>des</strong>tens einmal überprüft werden. Die zu berücksichtigenden<br />

sicherheitsrelevanten Anforderungen zur Erlaubniserteilung wurden in den letzten Jahren teilweise deutlich erhöht.<br />

Zu A/545821 "IT-Fachanwendungen (lfd. Kosten)":<br />

Die veranschlagten Haushaltsmittel werden benötigt für folgende Fachanwendungen: <strong>2024</strong><br />

• Condition, Softwarewartung Sprengstoffverwaltung 350,00 €<br />

• Condition - MS SQL-Datenbank 1.100,00 €<br />

insgesamt 1.450,00 €<br />

Teilprodukt 932120 "Makler- und Bauträgerwesen gem. § 34c GewO":<br />

Die StädteRegion Aachen ist für die Durchführung der Aufgaben nach § 34 c Gewerbeordnung für das gesamte Gebiet der<br />

StädteRegion Aachen zuständig. Hierunter fallen einerseits die Entscheidungen nach der individuellen Antragstellung und<br />

andererseits die Überwachung der Vorlagepflicht für die jährlich einzureichenden Prüfberichte/"Negativerklärungen". Zum Stichtag<br />

30.04.2023 kamen 897 Gewerbetreibende nach § 34 c aus der Stadt Aachen und 848 aus dem ehemaligen Kreisgebiet. Dazu<br />

müssen noch ca. 2.000 Erlaubnisinhaber (Stadt: ca. 1.200 und Kreis: ca. 800) gerechnet werden, die aber derzeit kein Gewerbe<br />

ausüben. Seit dem 01.08.2018 sind Gewerbetreibende, die eine Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder Nr. 4 GewO besitzen,<br />

nach § 34c Abs. 2a Satz 1 GewO verpflichtet, sich innerhalb eines Weiterbildungszeitraums von 3 Kalenderjahren in einem Umfang<br />

von 20 Stunden weiterzubilden. Das Gleiche gilt entsprechend für unmittelbar bei der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirkende<br />

beschäftigte Personen. Die Erfüllung der Weiterbildungspflicht ist gegenüber dem Fachamt zu bestätigen und nachzuweisen.

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