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Entwurf des Haushaltsplans 2024: Dezernat II

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<strong>II</strong>/027<br />

Produkt 01.04.01<br />

Personal und Organisation<br />

Teilprodukt 910101 "Personalreserve":<br />

Im Bereich <strong>des</strong> Personals kommt es immer wieder vor, dass Personen krankheitsbedingt oder aus sonstigen Gründen nicht mehr<br />

in den ursprünglichen Einsatzgebieten eingesetzt werden können. Die entsprechenden Bediensteten werden teilweise befristet in<br />

anderen Verwaltungsbereichen probeweise eingesetzt, bzw. sind bei langfristigen Erkrankungen keiner Organisationseinheit zuzuordnen.<br />

Diesbezüglich entstehen im Bereich <strong>des</strong> A 10 häufig Probleme mit der Zuordnung der Personalkosten, wenn die Beschäftigten<br />

langzeiterkrankt sind und die Stelle bereits wiederbesetzt wurde, bzw. wenn nach einer längeren Krankheit die Integration in<br />

das Berufsleben ansteht. Die Bereiche, in denen die Integration stattfinden könnte, verweisen auf die mangelnden Personalressourcen<br />

und sperren sich <strong>des</strong>wegen.<br />

In den Bereichen, in denen solche Mitarbeiter vor ihrer Erkrankung tätig waren, sind in der Regel bereits Ersatzkräfte eingesetzt,<br />

d.h. eine doppelte Veranschlagung von Personalkosten bereitet in den Bereichen ebenfalls Budgetprobleme.<br />

Aus diesem Grunde hat die VK am 05.06.2007 entschieden, für derartige Fälle ein Teilprodukt 910101 "Personalreserve" einzurichten<br />

und hierüber die Personalkosten, für diese Fälle abzuwickeln.<br />

In <strong>2024</strong> müssen Personalkosten für 4 Mitarbeitende eingeplant werden.<br />

Darüberhinaus werden ab dem Jahr 2019 in diesem Teilprodukt auf Basis der entsprechenden Beschlussfassung über den Haushalt<br />

2019 im SRT am 13.12.2018 die Personalaufwendungen sowie die entsprechenden Bun<strong>des</strong>erstattungen für insgesamt 25 in der<br />

gesamten Verwaltung einzurichtenden Stellen nach dem Teilhabechancengesetz veranschlagt. Die Förderung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> reduziert<br />

sich ab dem dritten Jahr (2021) bis zum fünften Jahr um jährlich 10% und endet danach.<br />

Ab 2021 werden außerdem pauschal 200.000 € für die Beschäftigung von studentischen Hilfskräften in der Personalreserve<br />

eingeplant. Die Studierenden sollen bereits während ihres Studiums die StädteRegion als Arbeitgeber kennen und schätzen lernen.<br />

Im Zuge <strong>des</strong> Personalgewinnungskonzeptes "Kommen und Bleiben" werden die Aufwendungen zentral bei A 10 geplant<br />

und bedarfsorientiert den OE zur Vergügung gestellt, vgl. Sitzungsvorlagen-Nr. 2019/0513 und 2020/0323. Dieser Ansatz wurde ab<br />

2023 um 60.000 € erhöht, um 17 Studierende zu insgesamt 9 Organisationseinheiten beschäftigen zu können.<br />

Teilprodukt 910110 "Personalentwicklung und Fortbildung":<br />

Zu E/448803 "Sonstige Erstattungen von übrigen Bereichen":<br />

Seit 2022 werden keine Einnahmen mehr durch externe Seminarteilnahmen erzielt.<br />

Zu E/481700 "Erträge aus ILV (Verwaltungsgemeinkosten)":<br />

Die bei den kostenrechnenden Einrichtungen gem. § 14 (3) KomHVO ausgewiesenen Erstattungen von allg. Verwaltungskosten<br />

(13% der veranschlagten Personalkosten der kostenrechnenden Einrichtungen) sind anteilig veranschlagt.<br />

Zu A/537910 "Zweckverbandsumlage Studieninstitut":<br />

Das Studieninstitut hat die Verbandsumlage ab 2018 auf 0,03 €/Einwohner festgelegt.<br />

Zu A/541120 "Kosten der Fortbildung, Personalentwicklung":<br />

Die Fortbildungskosten werden - mit Ausnahme der Bereiche "diff. RU-Mehrbelastung Jugendhilfe" und "Feuerschutz,<br />

Katastrophenschutz und Rettungsdienst" zentral nur noch von A 10 bewirtschaftet.<br />

Im Gesamtansatz sind für einzelne Organisationseinheiten Ansätze "reserviert", z.B. A 53 für Ärztefortbildung.<br />

Sämtliche Reisekosten im Zusammenhang mit Fortbildungen werden als Fortbildungskosten gebucht und nicht über die Reisekostenansätze<br />

in den einzelnen OE. Deren Ansätze (A/541130) wurden ab 2015 entsprechend reduziert.<br />

Der Ansatz <strong>2024</strong> wird im Rahmen der Fortschreibung <strong>des</strong> Personalentwicklungskonzeptes bedarfsgerecht erhöht<br />

(u. a. Fortführung der Fortbildungsreihe für neue Arbeitsgruppenleitungen, Schulung Projektmanagement mit Zertifizierung,<br />

Teamentwicklung, Führungskräfteentwicklung). Hierneben wurden ansteigende externe Fortbildungsbesuche berücksichtigt.<br />

Zu A/541121 "Kosten der IT-Fortbildung":<br />

Die Kosten setzen sich aus Fachanwenderschulungen der jeweiligen Ämter zusammen sowie aus externen IT-Semimaren von A 12.<br />

Ein Mehrbedarf entsteht aufgrund anfallender Kosten im Bereich ASV- und ENAIO-Schulungen (Digitalisierung).<br />

Zu A/541123 "Kosten <strong>des</strong> Betrieblichen Gesundheitsmanagements":<br />

Hierbei handelt es sich um die Abdeckung der Kosten, die im Rahmen der Durchführung eines jährlichen Gesundheitstages sowie<br />

kurz- und mittelfristige Gesundheitsmaßnahmen entstehen.<br />

Das betriebliche Gesundheitsmanagement wird zukünftig mit Hilfe eines externen Dienstleiters weiter ausgebaut (SV 2020/0408).<br />

Betriebliches Gesundheitsmanagement basiert auf aktivem Arbeits- und Gesundheitsschutz, ist tarifvertraglich zugesichert und<br />

somit keine freiwillige Leistung.<br />

Zu A/543990 "Andere sonstige Geschäftsausgaben":<br />

Es handelt sich um Kosten, welche bislang unter A/541120 verbucht wurden.<br />

Zu A/545821 "IT-Fachanwendungen (lfd. Kosten)":<br />

Die veranschlagten Haushaltsmittel werden benötigt für folgende Fachanwendungen: <strong>2024</strong><br />

• Bildungsplattform "acadeMe" Wissensmanagement 11.424,00 €<br />

• Bildungsplattform "acadeMe" Kursmanagement 11.424,00 €<br />

• Bildungsplattform "acadeMe" Office Modul 11.424,00 €<br />

insgesamt 34.272,00 €

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