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Entwurf des Haushaltsplans 2024: Dezernat II

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<strong>II</strong>/093<br />

Produkt 02.03.01<br />

Allgemeine Ordnungsangelegenheiten<br />

Zu A/545821 "IT-Fachanwendungen (lfd. Kosten)":<br />

Die veranschlagten Haushaltsmittel werden benötigt für folgende Fachanwendungen: <strong>2024</strong><br />

• Open FT-Server (regio iT) 450,00 €<br />

• migewa Basis und MAS (regioIT) 6.550,00 €<br />

insgesamt 7.000,00 €<br />

Zu A/545831 "IT-Fachanwendungen (Projekte)": <strong>2024</strong><br />

• Umstieg von der Gewerbe-Software migewa auf VOIS|GESO 40.500,00 €<br />

Die Umstellung ist nowendig, um den Folgen einer Abkündigung <strong>des</strong> Supports entgegenzuwirken.<br />

• Die Einführung der elektronischen Akte im Bereich "Makler-und Bauträgerwesen gem. § 34c GewO" setzt 7.250,00 €<br />

die Umsetzung <strong>des</strong> Projektes "Umstieg von der Gewerbe-Software migewa auf VOIS|GESO" voraus: Das<br />

Fachverfahren VOIS|GESO bietet das Zusatzmodul "E-Akte" an. Lt. Angaben <strong>des</strong> Herstellers erlaubt die E-Akte<br />

einen schnellen, einfachen und effektiven Zugriff auf personenrelevante Daten in Form von ausgestellten<br />

Bescheinigungen, auf den Schriftverkehr und Dokumente.<br />

insgesamt 47.750,00 €<br />

Teilprodukt 932130 "Bewachungsgewerbe gem. § 34a GewO":<br />

Das Land NRW hat die Zuständigkeit für die Durchführung <strong>des</strong> § 34a GewO (Bewachungsgewerbe) seit dem 01.08.2017 von den<br />

örtlichen Ordnungsbehörden auf die Kreise und kreisfreien Städte verlagert. Hierunter fallen einerseits die Entscheidungen nach der<br />

individuellen Antragsstellung und andererseits die neuen sicherheitrelevanten Überprüfungen <strong>des</strong> eingesetzten (Wach-)<br />

Personals und der Gewerbetreibenden. Die Gewerbetreibenden sollen zudem spätestens alle 3 Jahre vor Ort überprüft werden.<br />

Das Land NRW hat zudem mit Erlass vom 31.05.2017 darauf hingewiesen, dass der dem o.a. Aufgabenübertragung im<br />

Bewachungsgewerbe auch Aufgaben im Vollzugs- und Außendienst wahrzunehmen sind.<br />

Zu A/545821 "IT-Fachanwendungen (lfd. Kosten)":<br />

Die veranschlagten Haushaltsmittel werden benötigt für folgende Fachanwendungen: <strong>2024</strong><br />

• Migewa Modul Bewachung (regio iT) 4.000,00 €<br />

Zu A/545831 "IT-Fachanwendungen (Projekte)" <strong>2024</strong><br />

• Umstieg von der Gewerbe-Software migewa auf VOIS|GESO 40.500,00 €<br />

Die Umstellung ist nowendig, um den Folgen einer Abkündigung <strong>des</strong> Supports entgegenzuwirken.<br />

• Die Einführung der elektronischen Akte im Bereich "Bewachungsgewerbe gem. § 34a GewO" setzt die 7.250,00 €<br />

Umsetzung <strong>des</strong> Projektes "Umstieg von der Gewerbe-Software migewa auf VOIS|GESO" voraus: Das<br />

Fachverfahren VOIS|GESO bietet das Zusatzmodul "E-Akte" an. Lt. Angaben <strong>des</strong> Herstellers erlaubt die E-Akte<br />

einen schnellen, einfachen und effektiven Zugriff auf personenrelevante Daten in Form von ausgestellten<br />

Bescheinigungen, auf den Schriftverkehr und Dokumente.<br />

insgesamt 47.750,00 €<br />

Teilprodukt 932140 " Vollzug <strong>des</strong> Prostituiertenschutzgesetzes"<br />

Am 01.07.2017 trat das vom Bund beschlossene neue "Prostituiertenschutzgesetz" (ProstschG) in Kraft. Die Umsetzung <strong>des</strong> Gesetzes<br />

ist Aufgabe der Länder. Mit den gesetzlichen Regelungen wurden erstmals alle typischen Ausprägungsformen der gewerblichen<br />

Prostitution erfasst sowie Rechte und Pflichten für Prostituierte und Gewerbetreibende im Bereich der Prostitution vorgesehen<br />

bzw. eingeführt.<br />

Die wesentlichen Kernpunkte <strong>des</strong> neuen ProstSchG sind:<br />

• die verpflichtende gesundheitliche Beratung (§ 10 ProstSchG)<br />

• die Anmeldung <strong>des</strong>/der Prostituierten mit Erteilung einer Anmeldebescheinigung ( §§ 3 ff. ProstSchG)<br />

• sowie die Einführung der Erlaubnispficht zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes (!12 ProstSchG).<br />

Für die Umsetzung <strong>des</strong> Gesetzes durch die Länder gibt es u. a. entsprechende Rechtsverordnungen, Ausführungsgesetze<br />

und Verwaltungsvorschriften. Für Nordrhein-Westfalen gelten die Durchführungsverordnung, Prostituiertenschutzgesetz NRW<br />

(DVO ProstSchG NRW) und die Prostitutionsanmeldeverordnung (ProstAV).<br />

Mit der DVO ProstSchG NRW wurde die Zuständigkeit für die Durchführung <strong>des</strong> ProstSchG und die damit verbundenen<br />

Aufgaben als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung auf die Kreise und kreisfreien Städte als Kreisordnungsbehörden<br />

übertragen, somit also auf die StädteRegion für den Altkreis und auf die Stadt Aachen. Eine Ausnahme bildet nach § 10 ProstSchG<br />

die gesundheitliche Beratung; diese Aufgabe wird auf die Kreise und kreisfreien Städte als untere Gesundheitsbehörde übertragen<br />

(s. Vorlage 2017/0276) und somit durch das hiesige Gesundheitsamt städteregional wahrgenommen.

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