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Výročná správa PSS, a. s., za rok 2009 [3 - Prvá stavebná sporiteľňa

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Das permanente Ziel und die Bemühungen der <strong>PSS</strong>, den slowakischen Bürgern bei der Befriedigung<br />

ihrer Wohnungsbedürfnisse zu helfen, zur höheren Qualität des Wohnungswesens beizutragen<br />

und dabei den Kundenanforderungen so weit wie möglich entgegenzukommen, kommen<br />

auch im Bereich der Produktinnovationen zum Ausdruck. In <strong>2009</strong> warem diese Bemühungen durch<br />

die allgemeine Wirtschaftsituation bestimmt, was sich insbesondere im Bereich der Gewährung von<br />

Bauspar- und Zwischendarlehen widerspiegelte.<br />

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- Ab 1. Januar <strong>2009</strong> wurden die Kündigungstermine geändert, was in der Praxis bedeutet, dass<br />

mit dem Einsatz einer monatlichen Kündigungsfrist begonnen wurde, die mit dem Tag der Kündigungszustellung<br />

beginnt (mit Ausnahme von Verträgen, deren Laufzeit bis zum Kündigungszeitpunkt<br />

6 Jahre dauerte – in diesem Fall beträgt die Kündigungsfrist bis zu 2 Arbeitstagen).<br />

- Ab Februar <strong>2009</strong> wurden die Bedingungen für eine Vertragstrennung geändert, wobei der abtrennbare<br />

Mindestbetrag auf € 100 festgelegt wurde; ebenfalls wurde eine neue Regel geschaffen,<br />

dass bei der Erhöhung der Bausparsumme bei einem abgetrennten Vertrag der Kunde eine Einlage<br />

von mindestens € 400 auf dem Bausparvertrag haben muss.<br />

- Ab 1. März <strong>2009</strong> konnten die Kunden der <strong>PSS</strong> Bausparverträge mit Zinsbonus abschließen.<br />

- Seit dem 1. Oktober <strong>2009</strong> enthält das Produktportfolio der <strong>PSS</strong> einen neuen Tarif (Tarif Senior Extra);<br />

die Verträge in diesem Tarif sind für Kunden bestimmt, die älter als 55 Jahre sind – diese Kunden<br />

haben die Möglichkeit, nach Zuteilung der Bausparsumme die angesparten Finanzmittel in Form einer<br />

Rente ausge<strong>za</strong>hlt zu bekommen, und zwar mit einer Einlagenverzinsung von bis zu 3%.<br />

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- Seit dem 1. Februar <strong>2009</strong> gewährt die <strong>PSS</strong> die XXL-Darlehen nur mit einem Pfandrecht.<br />

- Bei jedem Darlehenstyp werden die Verbindlichkeiten sämtlicher Darlehensteilnehmer überprüft<br />

(mit Ausnahme von Immobilieneigentümern, falls diese fremde Dritte sind).<br />

- Seit Juni <strong>2009</strong> hat sich ebenfalls die Belastungsgrenze eines Objekts mit Pfandrecht geändert –<br />

wenn beim XXL-Darlehen im Darlehensverhältnis ein unbekannter Kunde auftritt, ist die maximale<br />

Belastung bis zu 70% des tatsächlichen Veräußerungswerts des verpfändeten Objekts zugelassen;<br />

wenn im Darlehensverhältnis jedoch ein bekannter Kunde auftritt, ist die maximale Belastung bis zu<br />

90% des tatsächlichen Veräußerungswerts des verpfändeten Objekts zugelassen.<br />

- Seit <strong>2009</strong> akzeptiert die <strong>PSS</strong> als Schuldner auch Studenten, falls in das Darlehensverhältnis als Mitschuldner<br />

einer ihrer Eltern aufgenommen wird.<br />

- Langjährige Kunden der <strong>PSS</strong> konnten im Berichtsjahr ein Folgedarlehen beantragen, das sie unter<br />

begünstigten Bedingungen in Anspruch nehmen konnten.<br />

- Vom September <strong>2009</strong> bis zum Jahresende räumte die <strong>PSS</strong> Zwischendarlehen mit Pfandrecht mit<br />

einem Jahreszinssatz von 3,99% ein.<br />

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Ab 1. Januar <strong>2009</strong> wurden die Zinssätze und die Mindestbausparsummen bei Zwischendarlehen<br />

für die Gemeinschaften der Eigentümer von Wohnungen und nicht zu Wohnzwecken dienenden<br />

Räumlichkeiten, Wohnungsbaugenossenschaften sowie für die Verwalter von Wohnobjekten<br />

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Abhängigkeit von der Bausparsumme und der anfänglichen Einlage. Seit dem 1. Januar <strong>2009</strong><br />

ist die Mindestbausparsumme der Zwischendarlehen für diese juristischen Personen auf € 15 Tsd.<br />

festgelegt.<br />

Ab 15. Januar <strong>2009</strong> wurden auch die Bedingungen der Absicherung von Zwischendarlehen<br />

für die Gemeinschaften der Eigentümer von Wohnungen und nicht zu Wohnzwecken<br />

dienenden Räumlichkeiten, Wohnungsbaugenossenschaften sowie für andere Verwalter<br />

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