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Výročná správa PSS, a. s., za rok 2009 [3 - Prvá stavebná sporiteľňa

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Grundlage für die Berechnung dieser Rückstellung ist sowohl der Stand der Bausparverträge des Tarifs Junior Extra, bei<br />

denen die Bank bereits verpflichtet ist, für den minderjährigen Bausparer nach dem Versterben seines gesetzlichen<br />

Vertreters bis zum bestimmten Prozentsatz der Bausparsumme anzusparen (der konkrete Prozentsatz ist von der<br />

gewählten optionalen Zuteilung abhängig), als auch der Stand der Bausparverträge des Tarifs Junior Extra, bei denen die<br />

Bank die wahrscheinliche künftige Übernahme der Verantwortung für die Ein<strong>za</strong>hlungen auf das Bausparkonto des<br />

minderjährigen Bausparers bis zum bestimmten Prozentsatz der Bausparsumme erwartet. Für jeden Vertrag wurde eine<br />

Schätzung der voraussichtlichen Vertragsentwicklung bis zum Ansparen der Mindestsparsumme, höchstens jedoch bis zu<br />

EUR 9 Tsd. vorgenommen. Bei einer möglichen Extra-Sicherheit- Leistung wird die Wahrscheinlichkeit der Kündigung des<br />

Vertrags mit dem Tarif Junior Extra, die Wahrscheinlichkeit des Versterbens des gesetzlichen Vertreters je nach Geschlecht<br />

sowie die Wahrscheinlichkeit der Erfüllung der Bedingungen für die Entstehung des Anspruchs aus dem Extra-Sicherheit-<br />

Programm geschätzt. Die maximale Höhe der Leistung für Bausparverträge, für welche zum 1. Januar <strong>2009</strong> noch keine<br />

Extra-Sicherheit-Leistung erfolgte, beträgt EUR 10 Tsd.. Diese Annahmen wurden in der versicherungsmathematischen<br />

Berechnung der Rückstellung für voraussichtliche künftige Leistungen berücksichtigt.<br />

Rückstellung für Abfindungen an die Mitarbeiter des externen Vertriebsnetzes<br />

Gemäß § 669 ff. HGB sowie dem zwischen der Bank und dem Mitarbeiter des externen Vertriebsnetzes geschlossenen<br />

Vertrag über die Handelsvertretung bildet die Bank eine Rückstellung zur Abdeckung ihrer künftigen Verbindlichkeiten aus<br />

Abfindungs<strong>za</strong>hlungen an die Handelsvertreter des externen Vertriebsnetzes. Die Höhe der Rückstellung stellt einen zeitlich<br />

gewogenen Barwert dieser künftigen Verbindlichkeiten dar. Der Anspruch auf eine Abfindung an die Mitarbeiter des<br />

externen Vertriebsnetzes entsteht mit Beendigung des Vertragsverhältnisses seitens der Bank (mit Ausnahme eines<br />

sofortigen Zurücktretens vom Vertrag, nachdem der Handelsvertreter seine vertragliche Verpflichtung verletzt hat); seitens<br />

des Handelsvertreters nur wegen seines Alters, Invalidität oder Krankheit.<br />

Rückstellung für Vergütungen an Mitarbeiter bei Pensionierung<br />

Gemäß § 76 des Arbeitsgesetzbuches (Gesetz Nr. 311/2001 Gbl. in der geltenden Fassung) bildet die Bank eine<br />

Rückstellung für Vergütungen an Mitarbeiter bei Pensionierung, die zur Abdeckung ihrer künftiger Verbindlichkeiten<br />

aufgrund des Erreichens der Altersgrenze derzeitiger Mitarbeiter dient. Die Höhe der Rückstellung stellt einen zeitlich<br />

gewogenen Barwert dieser künftigen Verbindlichkeiten dar.<br />

Rückstellung für Abfindungen an die Mitglieder des Vorstands<br />

Gemäß dem Vertrag über die Ausübung der Funktion des Vorstands bildet die Bank eine Rückstellung zur Abdeckung<br />

ihrer künftigen Verbindlichkeiten aufgrund der Abfindungen an die Vorstandsmitglieder. Die Höhe der Rückstellung stellt<br />

einen zeitlich gewogenen Barwert dieser künftigen Verbindlichkeiten dar. Der Anspruch auf die Abfindung entsteht für<br />

jedes Vorstandsmitglied nach Ablauf seiner 5-jährigen Amtsperiode.<br />

Rückstellung für Verpflichtungen aus der Altersversorgung des Bankmanagements<br />

Gemäß den Verträgen über die Altersversorgung des Bankmanagements bildet die Bank eine Rückstellung für<br />

Verbindlichkeiten, die ihr nach Erfüllung der vorher vereinbarten Bedingungen entstehen können. Die Höhe der<br />

Rückstellung ergibt sich aus dem Gutachten eines Versicherungsmathematikers, das anhand der<br />

Anwartschaftsbarwertmethode in Übereinstimmung mit IAS 19, Leistungen an Arbeitnehmer erstellt wurde.<br />

Rückstellung für Vergütungen an Mitarbeiter bei Dienst- oder Lebensjubiläen<br />

Die Bank bildet diese Rückstellung zur Abdeckung ihrer künftigen Verbindlichkeiten, die sich aus dem Sozialprogramm der<br />

Bank ergeben, wonach Vergütungen an Mitarbeiter bei Dienst- oder Lebensjubiläen vorgesehen sind. Die Höhe der<br />

Rückstellung stellt einen zeitlich gewogenen Barwert dieser künftigen Verbindlichkeiten dar.<br />

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