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Výročná správa PSS, a. s., za rok 2009 [3 - Prvá stavebná sporiteľňa

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Beratungstätigkeit hinsichtlich des Bausparens ausgerichtet. Andere Banktätigkeiten werden nur in minimalem Umfang<br />

ausgeübt. Damit ist das Risiko der Konzentration des Kreditrisikos nach Ländern und Bereichen eliminiert. Das Risiko der<br />

Konzentration des Kreditrisikos nach Schuldnern ist durch die festgelegten Limits der Bank auf ein Minimum reduziert.<br />

Neben gesetzlichen Regelungen ist die Konzentration des Kreditrisikos ebenfalls durch interne Limits über die maximale<br />

Höhe der Risikoaussetzung gegenüber einem individuellen Schuldner begrenzt; diese Limits werden regelmäßig<br />

aktualisiert und neu beurteilt.<br />

Zum Abschlussstichtag hat die Bank eine bedeutende Konzentration des Kreditrisikos weder gegenüber einem einzelnen<br />

Schuldner noch einer wirtschaftlich verbundenen Gruppe von Schuldnern gehabt.<br />

d) Eingeleitete Maßnahmen aufgrund der Analyse des Darlehensportfolios<br />

Aufgrund der Erfahrungen aus der bisherigen Erfüllung der Verpflichtungen der Darlehensschuldner hat die Bank<br />

folgende Maßnahmen eingeleitet und realisiert:<br />

� intensivere Untersuchung einzelner Darlehensabsicherungsarten,<br />

� verschiedene Zinssätze bei den Zwischenfinanzierungsdarlehen je nach den Absicherungsarten,<br />

� Änderungen in den Bedingungen für die Darlehensgewährung, die auf die Beschränkung der Zugänglichkeit zu<br />

Darlehen mit günstigen Bedingungen für Kunden mit risikoreichen Charakteristiken gerichtet sind.<br />

e) Grundsätze und Verfahren der Bank bei der Forderungseintreibung gegenüber Schuldnern<br />

Bei der Forderungseintreibung richtet sich die Bank nach folgenden Kriterien bzw. Grundsätzen:<br />

� Effektivität der Forderungseintreibung,<br />

� individuelle Beurteilung jedes einzelnen Eintreibungsfalls,<br />

� Eliminierung der ausgefallenen Forderungen durch eine rechtzeitige Durchführung der notwendigen, mit der<br />

Forderungseintreibung zusammenhängenden Schritte, Eintreibung ohne unnötigen Verzug,<br />

� Auswahl der richtigen Art der Forderungseintreibung,<br />

� Forderungseintreibung im Einklang mit der geltenden slowakischen Rechtsordnung, sowie<br />

� Nutzung der Möglichkeit der Fremdvergabe (Outsourcing) und der Veräußerung von uneinbringlichen Forderungen mit<br />

Schwerpunkt auf maximale Rentabilität.<br />

Die Bank löst die Fälle durch Eintreibung, in denen Schuldner auf die Aufforderungen zur Begleichung des<br />

Darlehensrestbetrags aufgrund des Tilgungsverzugs oder einer anderen Verletzung der Darlehensvertragsbedingungen<br />

nicht reagieren und die fälligen restlichen Beträge in der ihnen zur Verfügung gestellten Zeit nicht zurück<strong>za</strong>hlen. Dabei<br />

werden folgende Methoden verwendet:<br />

Außerordentlicher Tilgungsplan außerhalb eines Gerichtsverfahrens bzw. einer Zwangseintreibung<br />

Wenn unmittelbar nach dem Rücktritt vom Darlehensvertrag bzw. nach der Versendung der Aufforderung zur sofortigen<br />

Rück<strong>za</strong>hlung der fälligen Darlehensmittel der Schuldner den Willen äußert, den Vertrag zu erfüllen, aber seine finanzielle<br />

Situation es ihm nicht ermöglicht, diese Summe auf einmal zu be<strong>za</strong>hlen, kann auf Antrag des Schuldners ein<br />

außerordentlicher Tilgungsplan erstellt werden. Falls er diesen neuen Tilgungsplan nicht einhält, wird die Bank von ihm<br />

zurücktreten und ihre Forderung beim Gericht bzw. durch Zwangsvollstreckung eintreiben oder den Absicherungswechsel<br />

geltend machen.<br />

Gerichtsverfahren<br />

Die Bank geht nur dann zum Gericht, wenn dem Schuldner der außerordentliche Tilgungsplan nicht bewilligt wurde und<br />

keine notarielle Niederschrift als Vollstreckungstitel bzw. kein Blanko-Wechsel vorhanden ist. In diesem Fall sendet die<br />

Bank an das zuständige Gericht einen Antrag auf Erlass eines Zahlungsbefehls. Die Bank erstellt die Klageschrift selbst. Bei<br />

einigen Gerichtsverfahren lässt sie sich durch Anwälte vertreten.<br />

Absicherungswechsel<br />

Falls nach Rücktritt vom Darlehensvertrag der Kunde die Forderung der Bank nicht befriedigt und das Darlehen durch<br />

einen Blanko-Wechsel abgesichert ist, füllt die Bank den leeren Wechsel aus. In der Mitteilung über die Ausfüllung des<br />

Wechsels fordert sie den Kunden auf, den Wechselbetrag zu be<strong>za</strong>hlen; hierbei wird die Höhe der Schuld, Ort und Zeit der<br />

Leistung angegeben.<br />

Wechselprozess<br />

Falls der Kunde den Wechselbetrag innerhalb der festgelegten Frist nicht be<strong>za</strong>hlt, macht die Bank ihren Anspruch durch<br />

Einreichung des Antrags auf die Ausstellung eines Wechsel<strong>za</strong>hlungsbefehls beim örtlich und sachlich zuständigen Gericht<br />

geltend. Die Bank erstellt die Klageschrift selbst. Ein rechtsgültiger Wechsel<strong>za</strong>hlungsbefehl ist ein Vollstreckungstitel für<br />

das Vollstreckungsverfahren.<br />

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