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Výročná správa PSS, a. s., za rok 2009 [3 - Prvá stavebná sporiteľňa

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57<br />

g) Wertpapiere<br />

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Die Bank erfasst Wertpapiere nach ihrer Absicht beim<br />

Erwerb und im Sinne ihrer Anlagestrategie für Wertpapiere<br />

in folgenden Portfolios:<br />

� bis zur Endfälligkeit zu haltende Wertpapiere,<br />

� zur Veräußerung verfügbare Wertpapiere,<br />

� erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete<br />

Wertpapiere 3 .<br />

Bis zur Endfälligkeit zu haltende Wertpapiere sind<br />

finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren<br />

Zahlungen sowie einer festen Laufzeit, welche die Bank bis<br />

zur Endfälligkeit zu halten beabsichtigt und kann, und<br />

welche auf einem aktiven Markt notiert sind. Beim Erwerb<br />

werden sie zum beizulegenden Zeitwert bewertet, der um<br />

die mit der Anschaffung der finanziellen Vermögenswerte<br />

direkt zusammenhängenden Transaktionskosten erhöht<br />

wird. Nachfolgend werden sie zu anhand der Effektivzinsmethode<br />

ermittelten fortgeführten Anschaffungskosten,<br />

abzüglich Wertberichtigungen auf Wertminderungsverluste,<br />

bewertet.<br />

Bestandteil der Bewertung der bis zur Endfälligkeit zu<br />

haltenden Wertpapiere ist ebenfalls der zeitlich<br />

abgegrenzte proportionale Zinsertrag sowie die zeitlich<br />

abgegrenzte Differenz zwischen den niedrigeren<br />

Anschaffungskosten und dem Nominalwert (Diskont) bzw.<br />

zwischen den höheren Anschaffungskosten und dem<br />

Nominalwert (Prämie), die anhand der Effektivzinsmethode<br />

berechnet wurden.<br />

Zur Veräußerung verfügbare Wertpapiere sind jegliche<br />

finanzielle Vermögenswerte, die weder als erfolgswirksam<br />

zum beizulegenden Zeitwert bewertete noch als bis zur<br />

Endfälligkeit zu haltende Aktiva klassifiziert werden. Beim<br />

Erwerb werden sie zum beizulegenden Zeitwert bewertet,<br />

der auch die mit der Anschaffung der finanziellen Vermögenswerte<br />

direkt zusammenhängenden Transaktionskosten<br />

enthält. Nachfolgend werden sie mit dem<br />

beizulegenden Zeitwert bewertet, wobei die Bewertungsdifferenz<br />

aus dieser Neubewertung im sonstigen Gesamtergebnis<br />

ausgewiesen wird. Die anhand der Effektivzinsmethode<br />

ermittelten Zinsen werden jedoch als Ertrag in der<br />

Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.<br />

Investitionen in nicht notierte Wertpapiere und<br />

Geschäftsanteile, die mit dem beizulegenden Zeitwert nicht<br />

zuverlässig bewertet werden können, werden zu<br />

Anschaffungskosten bewertet.<br />

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete<br />

Wertpapiere sind finanzielle Vermögenswerte, welche die<br />

Bank hauptsächlich mit der Absicht des Weiterverkaufs<br />

erworben hat, um dabei einen Gewinn aus kurzfristigen<br />

Marktpreisschwankungen im kurzfristigen Investitionshorizont<br />

von höchstens sechs Monaten zu erzielen. Zum<br />

Erwerbsdatum werden sie zum beizulegenden Zeitwert und<br />

nachfolgend zum aktuellen beizulegenden Zeitwert zum<br />

3 englischer Begriff „securities at fair value through profit or loss“<br />

Bilanzstichtag bewertet. Die Bank hält keine Wertpapiere in<br />

diesem Portfolio.<br />

Die Bank erfasst Wertpapiergeschäfte zum Datum des<br />

Erfüllungstages. Sämtliche Wertpapiergeschäfte der Bank<br />

sind Transaktionen mit geschäftsüblichem Liefertermin.<br />

Die Bank bucht finanzielle Vermögenswerte in folgenden<br />

Fällen aus:<br />

a) der Vermögenswert bzw. die Forderung wurden<br />

zurückge<strong>za</strong>hlt oder das Recht auf Einnahmen aus diesem<br />

Vermögenswert ist anderweitig abgelaufen, oder<br />

b) die Bank hat die Rechte auf Geldflüsse aus finanziellen<br />

Vermögenswerten abgetreten oder hat eine die festgelegten<br />

Bestimmungen erfüllende Vereinbarung über die<br />

Übertragung von Einnahmen aus diesen Vermögenswerten<br />

gleich nach deren Erhalt abgeschlossen, wobei sie:<br />

(i) grundsätzlich sämtliche mit dem Eigentum verbundenen<br />

Risiken und Vorteile übertragen hat, oder<br />

(ii) grundsätzlich sämtliche mit dem Eigentum verbundenen<br />

Risiken und Vorteile weder übertragen noch<br />

behalten, aber die Kontrolle abgegeben hat.<br />

Die Kontrolle verbleibt bei der Bank, wenn die Gegenpartei<br />

praktisch nicht in der Lage ist, die gegebenen Vermögenswerte<br />

als Ganzes einem fremden Dritten zu verkaufen,<br />

ohne dass die Veräußerung weiteren Einschränkungen<br />

unterliegen würde.<br />

Die Ergänzung zu IFRS 7, Finanzinstrumente: Angaben,<br />

welche der IASB am 5. März <strong>2009</strong> erlassen hat, hat eine<br />

dreistufige Hierarchie eingeführt, welche die Bedeutung<br />

der Inputfaktoren berücksichtigt, die bei der Ermittlung des<br />

beizulegenden Zeitwerts von solchen Finanzinstrumenten<br />

verwendet werden, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet<br />

werden. Diese Hierarchie besteht aus folgenden drei<br />

Stufen:<br />

Stufe 1: Bewertung zu quotierten (unveränderten) Preisen<br />

auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte und<br />

Verbindlichkeiten,<br />

Stufe 2: Bewertung anhand eines Modells, dessen sämtliche<br />

wesentlichen Inputfaktoren auf Finanzmärkten direkt<br />

beobachtbar sind, oder Bewertung zu quotierten Preisen<br />

auf nicht aktiven Märkten,<br />

Stufe 3: Bewertung anhand eines Modells, dessen<br />

wesentliche Inputfaktoren nicht auf beobachtbaren<br />

Marktdaten basieren – subjektive Inputfaktoren.<br />

h) Verrechnung von finanziellen Vermögenswerten<br />

und finanziellen Schulden<br />

Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Schulden<br />

werden verrechnet und deren Nettowert in der Bilanz dann<br />

ausgewiesen, wenn ein rechtlich eintreibbarer Anspruch<br />

auf die Verrechnung der ausgewiesenen Werte existiert<br />

und zugleich die Absicht besteht, Transaktionen auf Basis<br />

der Nettodifferenz zu begleichen, oder wenn die Absicht<br />

besteht, die Schuld gleichzeitig mit dem Verkauf der<br />

zusammenhängenden Vermögenswerte zu begleichen.

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