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Výročná správa PSS, a. s., za rok 2009 [3 - Prvá stavebná sporiteľňa

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und Erfassung von spezifischen Geschäftsvorfällen und<br />

Salden. Die EU hat die Ergänzung zu IAS 1 am 17.<br />

Dezember 2008 anerkannt.<br />

Ausübungsbedingungen und Annullierungen – Ergänzung<br />

zu IFRS 2, Anteilsbasierte Vergütungen (erstmals<br />

anzuwenden für Berichtsperioden, die am oder nach dem<br />

1. Januar <strong>2009</strong> beginnen). Die Ergänzung hat die<br />

Bilanzierung von Annullierungen anteilsbasierter Vergütungen<br />

konkretisiert. Die EU hat die Ergänzung zu IFRS 2<br />

am 17. Dezember 2008 anerkannt.<br />

Ergänzung zu IAS 23, Fremdkapitalkosten (erstmals<br />

anzuwenden für Berichtsperioden, die am oder nach dem<br />

1. Januar <strong>2009</strong> beginnen). Die Ergänzung bestimmt, dass<br />

Zinsaufwendungen als Bestandteil der Anschaffungskosten<br />

eines nach dem 1. Januar <strong>2009</strong> erworbenen Vermögenswerts<br />

zu aktivieren sind, wenn dessen Vorbereitung zur<br />

Verwendung oder zum Verkauf einen wesentlichen<br />

Zeitraum dauert. Die EU hat die Ergänzung zu IAS 23 am<br />

17. Dezember 2008 anerkannt.<br />

Finanzinstrumente mit Recht auf Rückverkauf und bei der<br />

Liquidation entstehende Verpflichtungen – Ergänzung zu<br />

IAS 32, Finanzinstrumente: Darstellung, sowie zu IAS 1,<br />

Darstellung des Abschlusses (erstmals anzuwenden für<br />

Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar <strong>2009</strong><br />

beginnen). Die EU hat diese Ergänzung am 21. Januar <strong>2009</strong><br />

anerkannt.<br />

IFRS 8, Geschäftssegmente (erstmals anzuwenden für<br />

Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar <strong>2009</strong><br />

beginnen). IFRS 8 fordert die Veröffentlichung von Informationen<br />

über Geschäftssegmente, die als Unternehmensbestandteile<br />

definiert sind, für welche separate Finanzinformationen<br />

vorliegen und deren Betriebsergebnisse<br />

regelmäßig von der verantwortlichen Unternehmensinstanz<br />

im Hinblick auf Entscheidungen über die Allokation von<br />

Ressourcen zu diesen Segmenten und die Bewertung ihrer<br />

Ertragskraft überprüft werden. Der Vorstand der Bank hat<br />

sich mit der Anwendung dieses Standards während seiner<br />

Sitzung am 6. Oktober <strong>2009</strong> befasst und ist zum Ergebnis<br />

gekommen, dass er nur die Betriebsergebnisse der Bank als<br />

Ganzes und nicht die Betriebsergebnisse ihrer Komponenten<br />

oder Bestandteile regelmäßig überprüft. Daher<br />

hat IFRS 8 den Einzelabschluss der Bank nicht beeinflusst.<br />

Die EU hat diesen Standard am 21. November 2007<br />

anerkannt.<br />

Kosten der Investition in einer Tochtergesellschaft, einem<br />

Gemeinschaftsunternehmen oder einem assoziierten<br />

Unternehmen – Ergänzung zu IFRS 1, Erstmalige Anwendung<br />

der International Financial Reporting Standards, sowie<br />

zu IAS 27, Konzernabschlüsse und separate Abschlüsse<br />

nach IFRS (erstmals anzuwenden für Berichtsperioden, die<br />

am oder nach dem 1. Januar <strong>2009</strong> beginnen). Die EU hat<br />

diese Ergänzung am 23. Januar <strong>2009</strong> anerkannt.<br />

IFRIC 13, Kundenbindungsprogramme (erstmals<br />

anzuwenden für Berichtsperioden, die am oder nach dem<br />

1. Juli 2008 beginnen). Diese Interpretation stellt klar, dass<br />

falls mit dem Warenverkauf oder der Dienstleistungs-<br />

erbringung gleichzeitig eine Treuevergütungszusage (z.B.<br />

Treuepunkte oder kostenlose Ware) gewährt wird, handelt<br />

es sich dabei um Verträge, die mehrere Transaktionen<br />

enthalten. Die vom Kunden erhaltene Zahlung wird in die<br />

einzelnen Bestandteile der Transaktion auf Basis der<br />

beizulegenden Zeitwerte aufgeteilt. Da die Bank ihren<br />

Kunden keine Treuevergütungen gewährt, hat diese Interpretation<br />

den Einzelabschluss der Bank nicht beeinflusst.<br />

Die EU hat IFRIC 13 am 16. Dezember 2008 anerkannt.<br />

IFRIC 15, Vereinbarungen über die Errichtung von<br />

Immobilien (erstmals anzuwenden für Berichtsperioden, die<br />

am oder nach dem 1. Januar <strong>2009</strong> beginnen). Die EU hat<br />

IFRIC 15 am 22. Juli <strong>2009</strong> anerkannt und somit das<br />

Wirksamkeitsdatum für die Bank auf den 1. Januar 2010<br />

verschoben. Die Bank hat jedoch beschlossen, diese Interpretation,<br />

im Einklang mit den vom IASB festgelegten<br />

Übergangsbestimmungen, vorzeitig vom 1. Januar <strong>2009</strong><br />

anzuwenden.<br />

IFRIC 16, Absicherungen einer Nettoinvestition in einen<br />

ausländischen Geschäftsbetrieb (erstmals anzuwenden für<br />

Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Oktober 2008<br />

beginnen). Die EU hat IFRIC 16 am 4. Juni <strong>2009</strong> anerkannt<br />

und somit das Wirksamkeitsdatum für die Bank auf den<br />

1. Januar 2010 verschoben. Im Hinblick auf eine unwesentliche<br />

Auswirkung auf den Einzelabschluss der Bank<br />

hat die Bank jedoch beschlossen, diese Interpretation, im<br />

Einklang mit den vom IASB festgelegten Übergangsbestimmungen,<br />

vorzeitig vom 1. Januar <strong>2009</strong> anzuwenden.<br />

Verbesserungsprojekt der International Financial Reporting<br />

Standards (erlassen im Mai 2008). Zu Beginn des Jahres<br />

2007 hat der International Accounting Standards Board (im<br />

Folgenden „IASB“) beschlossen, ein jährliches Verbesserungsprojekt<br />

zur notwendigen, aber nicht dringenden<br />

Ergänzungen zu den IFRS zu initiieren. Die im Mai 2008<br />

erlassenen Ergänzungen enthalten mehrere wichtige<br />

Änderungen, Erläuterungen und terminologische Präzisierungen<br />

zu verschiedenen Standards. Zu wichtigen<br />

Änderungen kam es in folgenden Bereichen: Klassifizierung<br />

als „zu Veräußerungszwecken gehalten“ nach IFRS 5 bei<br />

Verlust der Beherrschung einer Tochtergesellschaft;<br />

Möglichkeit der Darstellung der zu Handelszwecken<br />

gehaltenen Finanzinstrumente als Anlagevermögen nach<br />

IAS 1; Bilanzierung der Veräußerung von Vermögenswerten,<br />

auf die sich IAS 16 bezieht und die vorher zu<br />

Vermietungszwecken gehalten wurden, sowie Klassifizierung<br />

der damit zusammenhängenden Geldflüsse gemäß<br />

IAS 7 als Geldflüsse aus betrieblicher Tätigkeit; Erläuterung<br />

der Definition einer Kürzung (engl. „curtailment“) gemäß<br />

IAS 19; Bilanzierung von Darlehen der öffentlichen Hand zu<br />

begünstigten Zinssätzen gemäß IAS 20; Vereinheitlichung<br />

der Definition von Fremdkapitalkosten gemäß IAS 23 mit<br />

der Effektivzinsmethode; Aufklärung über die Bilanzierung<br />

von zu Veräußerungszwecken gehaltenen Tochtergesellschaften<br />

gemäß IAS 27 und IFRS 5; Reduzierung der<br />

Angabeanforderungen bezüglich der assoziierten Unternehmen<br />

und Gemeinschaftsunternehmen gemäß IAS 28<br />

und IAS 31; Erweiterung der von IAS 36 geforderten<br />

Angaben; Klarstellung über die Bilanzierung von<br />

Werbekosten gemäß IAS 38; Abänderung der Definition

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