Výročná správa PSS, a. s., za rok 2009 [3 - Prvá stavebná sporiteľňa
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und Erfassung von spezifischen Geschäftsvorfällen und<br />
Salden. Die EU hat die Ergänzung zu IAS 1 am 17.<br />
Dezember 2008 anerkannt.<br />
Ausübungsbedingungen und Annullierungen – Ergänzung<br />
zu IFRS 2, Anteilsbasierte Vergütungen (erstmals<br />
anzuwenden für Berichtsperioden, die am oder nach dem<br />
1. Januar <strong>2009</strong> beginnen). Die Ergänzung hat die<br />
Bilanzierung von Annullierungen anteilsbasierter Vergütungen<br />
konkretisiert. Die EU hat die Ergänzung zu IFRS 2<br />
am 17. Dezember 2008 anerkannt.<br />
Ergänzung zu IAS 23, Fremdkapitalkosten (erstmals<br />
anzuwenden für Berichtsperioden, die am oder nach dem<br />
1. Januar <strong>2009</strong> beginnen). Die Ergänzung bestimmt, dass<br />
Zinsaufwendungen als Bestandteil der Anschaffungskosten<br />
eines nach dem 1. Januar <strong>2009</strong> erworbenen Vermögenswerts<br />
zu aktivieren sind, wenn dessen Vorbereitung zur<br />
Verwendung oder zum Verkauf einen wesentlichen<br />
Zeitraum dauert. Die EU hat die Ergänzung zu IAS 23 am<br />
17. Dezember 2008 anerkannt.<br />
Finanzinstrumente mit Recht auf Rückverkauf und bei der<br />
Liquidation entstehende Verpflichtungen – Ergänzung zu<br />
IAS 32, Finanzinstrumente: Darstellung, sowie zu IAS 1,<br />
Darstellung des Abschlusses (erstmals anzuwenden für<br />
Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar <strong>2009</strong><br />
beginnen). Die EU hat diese Ergänzung am 21. Januar <strong>2009</strong><br />
anerkannt.<br />
IFRS 8, Geschäftssegmente (erstmals anzuwenden für<br />
Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar <strong>2009</strong><br />
beginnen). IFRS 8 fordert die Veröffentlichung von Informationen<br />
über Geschäftssegmente, die als Unternehmensbestandteile<br />
definiert sind, für welche separate Finanzinformationen<br />
vorliegen und deren Betriebsergebnisse<br />
regelmäßig von der verantwortlichen Unternehmensinstanz<br />
im Hinblick auf Entscheidungen über die Allokation von<br />
Ressourcen zu diesen Segmenten und die Bewertung ihrer<br />
Ertragskraft überprüft werden. Der Vorstand der Bank hat<br />
sich mit der Anwendung dieses Standards während seiner<br />
Sitzung am 6. Oktober <strong>2009</strong> befasst und ist zum Ergebnis<br />
gekommen, dass er nur die Betriebsergebnisse der Bank als<br />
Ganzes und nicht die Betriebsergebnisse ihrer Komponenten<br />
oder Bestandteile regelmäßig überprüft. Daher<br />
hat IFRS 8 den Einzelabschluss der Bank nicht beeinflusst.<br />
Die EU hat diesen Standard am 21. November 2007<br />
anerkannt.<br />
Kosten der Investition in einer Tochtergesellschaft, einem<br />
Gemeinschaftsunternehmen oder einem assoziierten<br />
Unternehmen – Ergänzung zu IFRS 1, Erstmalige Anwendung<br />
der International Financial Reporting Standards, sowie<br />
zu IAS 27, Konzernabschlüsse und separate Abschlüsse<br />
nach IFRS (erstmals anzuwenden für Berichtsperioden, die<br />
am oder nach dem 1. Januar <strong>2009</strong> beginnen). Die EU hat<br />
diese Ergänzung am 23. Januar <strong>2009</strong> anerkannt.<br />
IFRIC 13, Kundenbindungsprogramme (erstmals<br />
anzuwenden für Berichtsperioden, die am oder nach dem<br />
1. Juli 2008 beginnen). Diese Interpretation stellt klar, dass<br />
falls mit dem Warenverkauf oder der Dienstleistungs-<br />
erbringung gleichzeitig eine Treuevergütungszusage (z.B.<br />
Treuepunkte oder kostenlose Ware) gewährt wird, handelt<br />
es sich dabei um Verträge, die mehrere Transaktionen<br />
enthalten. Die vom Kunden erhaltene Zahlung wird in die<br />
einzelnen Bestandteile der Transaktion auf Basis der<br />
beizulegenden Zeitwerte aufgeteilt. Da die Bank ihren<br />
Kunden keine Treuevergütungen gewährt, hat diese Interpretation<br />
den Einzelabschluss der Bank nicht beeinflusst.<br />
Die EU hat IFRIC 13 am 16. Dezember 2008 anerkannt.<br />
IFRIC 15, Vereinbarungen über die Errichtung von<br />
Immobilien (erstmals anzuwenden für Berichtsperioden, die<br />
am oder nach dem 1. Januar <strong>2009</strong> beginnen). Die EU hat<br />
IFRIC 15 am 22. Juli <strong>2009</strong> anerkannt und somit das<br />
Wirksamkeitsdatum für die Bank auf den 1. Januar 2010<br />
verschoben. Die Bank hat jedoch beschlossen, diese Interpretation,<br />
im Einklang mit den vom IASB festgelegten<br />
Übergangsbestimmungen, vorzeitig vom 1. Januar <strong>2009</strong><br />
anzuwenden.<br />
IFRIC 16, Absicherungen einer Nettoinvestition in einen<br />
ausländischen Geschäftsbetrieb (erstmals anzuwenden für<br />
Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Oktober 2008<br />
beginnen). Die EU hat IFRIC 16 am 4. Juni <strong>2009</strong> anerkannt<br />
und somit das Wirksamkeitsdatum für die Bank auf den<br />
1. Januar 2010 verschoben. Im Hinblick auf eine unwesentliche<br />
Auswirkung auf den Einzelabschluss der Bank<br />
hat die Bank jedoch beschlossen, diese Interpretation, im<br />
Einklang mit den vom IASB festgelegten Übergangsbestimmungen,<br />
vorzeitig vom 1. Januar <strong>2009</strong> anzuwenden.<br />
Verbesserungsprojekt der International Financial Reporting<br />
Standards (erlassen im Mai 2008). Zu Beginn des Jahres<br />
2007 hat der International Accounting Standards Board (im<br />
Folgenden „IASB“) beschlossen, ein jährliches Verbesserungsprojekt<br />
zur notwendigen, aber nicht dringenden<br />
Ergänzungen zu den IFRS zu initiieren. Die im Mai 2008<br />
erlassenen Ergänzungen enthalten mehrere wichtige<br />
Änderungen, Erläuterungen und terminologische Präzisierungen<br />
zu verschiedenen Standards. Zu wichtigen<br />
Änderungen kam es in folgenden Bereichen: Klassifizierung<br />
als „zu Veräußerungszwecken gehalten“ nach IFRS 5 bei<br />
Verlust der Beherrschung einer Tochtergesellschaft;<br />
Möglichkeit der Darstellung der zu Handelszwecken<br />
gehaltenen Finanzinstrumente als Anlagevermögen nach<br />
IAS 1; Bilanzierung der Veräußerung von Vermögenswerten,<br />
auf die sich IAS 16 bezieht und die vorher zu<br />
Vermietungszwecken gehalten wurden, sowie Klassifizierung<br />
der damit zusammenhängenden Geldflüsse gemäß<br />
IAS 7 als Geldflüsse aus betrieblicher Tätigkeit; Erläuterung<br />
der Definition einer Kürzung (engl. „curtailment“) gemäß<br />
IAS 19; Bilanzierung von Darlehen der öffentlichen Hand zu<br />
begünstigten Zinssätzen gemäß IAS 20; Vereinheitlichung<br />
der Definition von Fremdkapitalkosten gemäß IAS 23 mit<br />
der Effektivzinsmethode; Aufklärung über die Bilanzierung<br />
von zu Veräußerungszwecken gehaltenen Tochtergesellschaften<br />
gemäß IAS 27 und IFRS 5; Reduzierung der<br />
Angabeanforderungen bezüglich der assoziierten Unternehmen<br />
und Gemeinschaftsunternehmen gemäß IAS 28<br />
und IAS 31; Erweiterung der von IAS 36 geforderten<br />
Angaben; Klarstellung über die Bilanzierung von<br />
Werbekosten gemäß IAS 38; Abänderung der Definition