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Výročná správa PSS, a. s., za rok 2009 [3 - Prvá stavebná sporiteľňa

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dass IFRS 9 auf ihren Einzelabschluss einen wesentlichen<br />

Einfluss haben wird. Die EU hat diesen neuen Standard<br />

noch nicht anerkannt.<br />

Ergänzung zu IFRIC 14, IAS 19 – Die Begrenzung eines<br />

leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestfinanzierungsanforderungen<br />

und ihre Wechselwirkung (erstmals<br />

anzuwenden für Berichtsperioden, die am oder nach dem<br />

1. Januar 2011 beginnen). Die Ergänzung gilt nur unter<br />

den Umständen, unter denen ein Unternehmen den<br />

Mindestanforderungen an die Finanzierung des Pensionsplans<br />

unterliegt und Voraus<strong>za</strong>hlungen für Pensionsbeiträge<br />

leistet. Sie konkretisiert, wann so ein Unternehmen den<br />

Nutzen aus einer solchen Voraus<strong>za</strong>hlung als Vermögenswert<br />

bilanzieren kann. Die EU hat diese Ergänzung zu IFRIC<br />

14 noch nicht anerkannt.<br />

IFRIC 19, Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten durch<br />

Eigenkapitalinstrumente (erstmals anzuwenden für<br />

Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Juli 2010<br />

beginnen). Diese Interpretation konkretisiert die<br />

Anforderungen von IFRS, falls ein Unternehmen seine<br />

Verbindlichkeit mit eigenen Aktien tilgt, wobei die<br />

ausgegebenen Aktien zu ihrem beizulegenden Zeitwert zu<br />

bewerten sind. Die EU hat IFRIC 19 noch nicht anerkannt.<br />

Sofern oben nicht anders aufgeführt, sollten die neuen<br />

Standards und Interpretationen den Einzelabschluss der<br />

Bank nicht wesentlich beeinflussen.<br />

(3) WESENTLICHE BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNG-<br />

METHODEN<br />

a) Segmentberichterstattung<br />

Ein Geschäftssegment ist ein Unternehmensbestandteil:<br />

� der Geschäftstätigkeiten betreibt, mit denen Umsatzerlöse<br />

erwirtschaftet werden und bei denen Aufwendungen<br />

anfallen können (einschließlich Umsatzerlöse<br />

und Aufwendungen im Zusammenhang mit Geschäftsvorfällen<br />

mit anderen Bestandteilen desselben Unternehmens),<br />

� dessen Betriebsergebnisse regelmäßig von der<br />

verantwortlichen Unternehmensinstanz im Hinblick auf<br />

Entscheidungen über die Allokation von Ressourcen zu<br />

diesem Segment und die Bewertung seiner Ertragskraft<br />

überprüft werden, und<br />

� für den separate Finanzinformationen vorliegen.<br />

Im Einzelabschluss der Bank wird keine Segmentberichterstattung<br />

aufgeführt, da die Betriebsergebnisse der<br />

einzelnen Komponenten oder Bereiche der Bank von der<br />

Geschäftsleitung nicht überwacht werden.<br />

b) Tag der Abwicklung des Buchungsvorfalls<br />

Der Tag der Abwicklung des Buchungsvorfalls ist<br />

insbesondere der Tag, an dem Bargeld ausge<strong>za</strong>hlt oder<br />

entgegengenommen wird, Geldmittel in Fremdwährung<br />

angekauft oder verkauft werden, die Zahlungsabwicklung<br />

vom Konto des Kunden erfolgt, die Zahlung dem Konto<br />

des Kunden gutgeschrieben wird, ein Eigentumsrecht<br />

erworben wird oder erlischt bzw. eine Forderung oder<br />

Verbindlichkeit entsteht, verändert wird oder erlischt.<br />

Die Bank bucht Wertpapiergeschäfte oder Termingeschäfte<br />

auf dem Geldmarkt am Erfüllungstag.<br />

c) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente<br />

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente für Zwecke<br />

der Aufstellung der Kapitalflussrechnung umfassen:<br />

� den Kassenbestand,<br />

� den Überschuss des Kontos der Mindestpflichtreserven<br />

bei der NBS über das gesetzliche Limit hinaus,<br />

� Darlehen an die NBS im Rahmen von REPO-Geschäften<br />

mit einer vertraglichen Laufzeit von höchstens drei<br />

Monaten,<br />

� Darlehen von Handels- und Geschäftsbanken im<br />

Rahmen von REPO-Geschäften mit einer vertraglichen<br />

Laufzeit von höchstens drei Monaten,<br />

� Salden der Kontokorrentkonten bei anderen Banken,<br />

� Termineinlagen bei anderen Banken mit einer vertraglichen<br />

Laufzeit von höchstens drei Monaten,<br />

� Termindarlehen von anderen Banken mit einer vertraglichen<br />

Laufzeit von höchstens drei Monaten,<br />

� kurzfristige Schuldverschreibungen mit einer vertraglichen<br />

Laufzeit von höchstens drei Monaten.<br />

d) Fremdwährungsumrechnung<br />

Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Fremdwährungen<br />

werden in Euro mit dem von der Europäischen<br />

Zentralbank festgelegten und bekannt gemachten Umrechnungskurs<br />

am Tag der Abwicklung des Buchungsvorfalls<br />

umgerechnet, mit Ausnahme von Barkauf und<br />

Barverkauf von Fremdwährungen für EUR; in diesen Fällen<br />

wird der Handelsbankwechselkurs verwendet, zu dem diese<br />

Werte gekauft oder verkauft wurden. Zum Abschlussstichtag<br />

werden sie mit dem an diesem Tag gültigen<br />

Wechselkurs bewertet. Die aus der Neubewertung auf Euro<br />

resultierenden Gewinne und Verluste werden als Kursverluste<br />

bzw. -gewinne ergebniswirksam gebucht.<br />

e) Darlehen und andere Forderungen an die NBS<br />

Der Kassenbestand ist zum Nominalwert bewertet.<br />

Darlehen und sonstige Forderungen an die NBS werden<br />

zum Zeitpunkt ihrer Gewährung bzw. Entstehung zum<br />

beizulegenden Zeitwert zuzüglich der mit der Transaktion<br />

unmittelbar zusammenhängenden Transaktionskosten<br />

bewertet. Nachfolgend werden diese Posten zu fortgeführten<br />

Anschaffungskosten 1<br />

bewertet, die anhand der<br />

Effektivzinsmethode ermittelt werden. Dieser Wert stellt<br />

den Betrag dar, mit dem das Finanzinstrument zum<br />

Erwerbsstichtag gebucht wurde, abzüglich Rück<strong>za</strong>hlungen<br />

auf den Nominalwert, zuzüglich abgegrenzte Zinsen und<br />

abzüglich etwaige Wertberichtigungen auf Wertminderungen<br />

des finanziellen Vermögenswerts. Zeitlich abgegrenzte<br />

1<br />

englischer Begriff „amortised cost”.

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