Výročná správa PSS, a. s., za rok 2009 [3 - Prvá stavebná sporiteľňa
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dass IFRS 9 auf ihren Einzelabschluss einen wesentlichen<br />
Einfluss haben wird. Die EU hat diesen neuen Standard<br />
noch nicht anerkannt.<br />
Ergänzung zu IFRIC 14, IAS 19 – Die Begrenzung eines<br />
leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestfinanzierungsanforderungen<br />
und ihre Wechselwirkung (erstmals<br />
anzuwenden für Berichtsperioden, die am oder nach dem<br />
1. Januar 2011 beginnen). Die Ergänzung gilt nur unter<br />
den Umständen, unter denen ein Unternehmen den<br />
Mindestanforderungen an die Finanzierung des Pensionsplans<br />
unterliegt und Voraus<strong>za</strong>hlungen für Pensionsbeiträge<br />
leistet. Sie konkretisiert, wann so ein Unternehmen den<br />
Nutzen aus einer solchen Voraus<strong>za</strong>hlung als Vermögenswert<br />
bilanzieren kann. Die EU hat diese Ergänzung zu IFRIC<br />
14 noch nicht anerkannt.<br />
IFRIC 19, Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten durch<br />
Eigenkapitalinstrumente (erstmals anzuwenden für<br />
Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Juli 2010<br />
beginnen). Diese Interpretation konkretisiert die<br />
Anforderungen von IFRS, falls ein Unternehmen seine<br />
Verbindlichkeit mit eigenen Aktien tilgt, wobei die<br />
ausgegebenen Aktien zu ihrem beizulegenden Zeitwert zu<br />
bewerten sind. Die EU hat IFRIC 19 noch nicht anerkannt.<br />
Sofern oben nicht anders aufgeführt, sollten die neuen<br />
Standards und Interpretationen den Einzelabschluss der<br />
Bank nicht wesentlich beeinflussen.<br />
(3) WESENTLICHE BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNG-<br />
METHODEN<br />
a) Segmentberichterstattung<br />
Ein Geschäftssegment ist ein Unternehmensbestandteil:<br />
� der Geschäftstätigkeiten betreibt, mit denen Umsatzerlöse<br />
erwirtschaftet werden und bei denen Aufwendungen<br />
anfallen können (einschließlich Umsatzerlöse<br />
und Aufwendungen im Zusammenhang mit Geschäftsvorfällen<br />
mit anderen Bestandteilen desselben Unternehmens),<br />
� dessen Betriebsergebnisse regelmäßig von der<br />
verantwortlichen Unternehmensinstanz im Hinblick auf<br />
Entscheidungen über die Allokation von Ressourcen zu<br />
diesem Segment und die Bewertung seiner Ertragskraft<br />
überprüft werden, und<br />
� für den separate Finanzinformationen vorliegen.<br />
Im Einzelabschluss der Bank wird keine Segmentberichterstattung<br />
aufgeführt, da die Betriebsergebnisse der<br />
einzelnen Komponenten oder Bereiche der Bank von der<br />
Geschäftsleitung nicht überwacht werden.<br />
b) Tag der Abwicklung des Buchungsvorfalls<br />
Der Tag der Abwicklung des Buchungsvorfalls ist<br />
insbesondere der Tag, an dem Bargeld ausge<strong>za</strong>hlt oder<br />
entgegengenommen wird, Geldmittel in Fremdwährung<br />
angekauft oder verkauft werden, die Zahlungsabwicklung<br />
vom Konto des Kunden erfolgt, die Zahlung dem Konto<br />
des Kunden gutgeschrieben wird, ein Eigentumsrecht<br />
erworben wird oder erlischt bzw. eine Forderung oder<br />
Verbindlichkeit entsteht, verändert wird oder erlischt.<br />
Die Bank bucht Wertpapiergeschäfte oder Termingeschäfte<br />
auf dem Geldmarkt am Erfüllungstag.<br />
c) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente<br />
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente für Zwecke<br />
der Aufstellung der Kapitalflussrechnung umfassen:<br />
� den Kassenbestand,<br />
� den Überschuss des Kontos der Mindestpflichtreserven<br />
bei der NBS über das gesetzliche Limit hinaus,<br />
� Darlehen an die NBS im Rahmen von REPO-Geschäften<br />
mit einer vertraglichen Laufzeit von höchstens drei<br />
Monaten,<br />
� Darlehen von Handels- und Geschäftsbanken im<br />
Rahmen von REPO-Geschäften mit einer vertraglichen<br />
Laufzeit von höchstens drei Monaten,<br />
� Salden der Kontokorrentkonten bei anderen Banken,<br />
� Termineinlagen bei anderen Banken mit einer vertraglichen<br />
Laufzeit von höchstens drei Monaten,<br />
� Termindarlehen von anderen Banken mit einer vertraglichen<br />
Laufzeit von höchstens drei Monaten,<br />
� kurzfristige Schuldverschreibungen mit einer vertraglichen<br />
Laufzeit von höchstens drei Monaten.<br />
d) Fremdwährungsumrechnung<br />
Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Fremdwährungen<br />
werden in Euro mit dem von der Europäischen<br />
Zentralbank festgelegten und bekannt gemachten Umrechnungskurs<br />
am Tag der Abwicklung des Buchungsvorfalls<br />
umgerechnet, mit Ausnahme von Barkauf und<br />
Barverkauf von Fremdwährungen für EUR; in diesen Fällen<br />
wird der Handelsbankwechselkurs verwendet, zu dem diese<br />
Werte gekauft oder verkauft wurden. Zum Abschlussstichtag<br />
werden sie mit dem an diesem Tag gültigen<br />
Wechselkurs bewertet. Die aus der Neubewertung auf Euro<br />
resultierenden Gewinne und Verluste werden als Kursverluste<br />
bzw. -gewinne ergebniswirksam gebucht.<br />
e) Darlehen und andere Forderungen an die NBS<br />
Der Kassenbestand ist zum Nominalwert bewertet.<br />
Darlehen und sonstige Forderungen an die NBS werden<br />
zum Zeitpunkt ihrer Gewährung bzw. Entstehung zum<br />
beizulegenden Zeitwert zuzüglich der mit der Transaktion<br />
unmittelbar zusammenhängenden Transaktionskosten<br />
bewertet. Nachfolgend werden diese Posten zu fortgeführten<br />
Anschaffungskosten 1<br />
bewertet, die anhand der<br />
Effektivzinsmethode ermittelt werden. Dieser Wert stellt<br />
den Betrag dar, mit dem das Finanzinstrument zum<br />
Erwerbsstichtag gebucht wurde, abzüglich Rück<strong>za</strong>hlungen<br />
auf den Nominalwert, zuzüglich abgegrenzte Zinsen und<br />
abzüglich etwaige Wertberichtigungen auf Wertminderungen<br />
des finanziellen Vermögenswerts. Zeitlich abgegrenzte<br />
1<br />
englischer Begriff „amortised cost”.