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Výročná správa PSS, a. s., za rok 2009 [3 - Prvá stavebná sporiteľňa

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) Leistungen an Arbeitnehmer<br />

a) Kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer<br />

Kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer, die im<br />

zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit der von<br />

Bankangestellten geleisteten Arbeit entstehen, werden zum<br />

Nominalwert angesetzt und in der Gewinn- und Verlustrechnung<br />

unter dem Posten „Personalkosten“ ausgewiesen.<br />

Zu kurzfristig fälligen Leistungen an Arbeitnehmer<br />

zählen grundsätzlich Löhne und Gehälter sowie die<br />

Urlaubsabgeltung.<br />

b) Langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer<br />

ba) Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />

Die Bank klassifiziert die mit der Altersversorgung ihrer<br />

Mitarbeiter zusammenhängenden Leistungen in:<br />

� beitragsorientierte Pläne und<br />

� leistungsorientierte Pläne.<br />

Bei beitragsorientierten Plänen entrichtet die Bank<br />

festgelegte Beiträge an eine eigenständige Institution, die<br />

zum Zeitpunkt der Entstehung der Verpflichtung zur<br />

Beitragsentrichtung in der Gewinn- und Verlustrechnung<br />

unter dem Posten „Personalkosten“ ausgewiesen werden.<br />

Es handelt sich dabei sowohl um verbindliche, aufgrund der<br />

entsprechenden Rechtsvorschriften an die Sozialversicherungsanstalt<br />

bzw. die privaten Rentenverwaltungsgesellschaften<br />

ge<strong>za</strong>hlte Sozialversicherungsbeiträge als<br />

auch um Beiträge an Zusatzrentenversicherungsanstalten<br />

zum freiwilligen zusätzlichen Altersrentensparen, die dann<br />

die Verantwortung für die Höhe der ausge<strong>za</strong>hlten Altersrenten<br />

übernehmen. Die Bank ist weder rechtlich noch<br />

faktisch zur Zahlung darüber hinausgehender Beiträge<br />

verpflichtet, falls die entsprechenden Fonds nicht über<br />

ausreichende Vermögenswerte verfügen werden, um die<br />

Pensionsansprüche aller Mitarbeiter aus dem laufenden<br />

und den vorherigen Geschäftsjahren zu begleichen.<br />

Bei beitragsorientierten Plänen hat die Bank über die<br />

Zahlung der Beiträge hinaus keine weiteren Zahlungsverpflichtungen.<br />

Die Beiträge werden als mit Leistungen an<br />

Arbeitnehmer zusammenhängender Aufwand zum<br />

Zeitpunkt der Entstehung der Verpflichtung zur Beitragsentrichtung<br />

im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang<br />

mit der Dienstzeit des Arbeitnehmers erfasst. Voraus<strong>za</strong>hlungen<br />

von Beiträgen werden nur in dem Umfang als<br />

Vermögenswerte angesetzt, in dem ein Recht auf eine<br />

Minderung künftiger Beiträge besteht.<br />

Leistungsorientierte Pläne (Pläne mit festgelegter Höhe der<br />

Altersrente oder einer anderen Leistung) sind sämtliche<br />

anderen Pläne, die nicht zu der ersten Kategorie gehören.<br />

Bei leistungsorientierten Plänen haftet die Bank für die<br />

Rentenleistung, die von einem oder mehreren Faktoren (z.<br />

B. Alter, Dienstzeit und Gehalt) abhängig ist.<br />

Die in der Bilanz angesetzte Rückstellung für leistungsorientierte<br />

Pläne entspricht dem Barwert der leistungsorientierten<br />

Verpflichtung, berechnet für die Dienstzeit zum<br />

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Bilanzstichtag, zuzüglich nicht erfasster versicherungsmathematischer<br />

Gewinne und abzüglich:<br />

(a) des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens,<br />

(b) nicht erfasster versicherungsmathematischer Verluste,<br />

und<br />

(c) des nicht erfassten nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwands.<br />

Die leistungsorientierte Verpflichtung wird jährlich vom<br />

unabhängigen Versicherungsmathematiker unter Anwendung<br />

der Anwartschaftsbarwertmethode („Projected Unit<br />

Credit Method“) ermittelt. Der Barwert der leistungsorientierten<br />

Verpflichtung wird berechnet, indem die<br />

erwarteten zukünftigen Mittelabflüsse mit dem Zinssatz<br />

von Industrieanleihen höchster Bonität abgezinst werden,<br />

die auf die Währung lauten, in der auch die Leistungen<br />

be<strong>za</strong>hlt werden, und der Pensionsverpflichtung entsprechende<br />

Laufzeiten aufweisen.<br />

Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die<br />

auf erfahrungsbedingten Anpassungen und Änderungen<br />

versicherungsmathematischer Annahmen basieren, werden<br />

erfolgswirksam über die gewogene durchschnittliche<br />

Restdienstzeit der Arbeitnehmer erfasst, die einen<br />

Anspruch auf eine Leistung aus dem entsprechenden<br />

Pensionsplan haben. Die anteilig zu erfassenden versicherungsmathematischen<br />

Gewinne und Verluste stellen den<br />

Überhang des Saldos der kumulierten, nicht erfassten<br />

versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste zum<br />

Ende der vorherigen Berichtsperiode, und zwar separat für<br />

jede Art von Verpflichtungen aus Leistungen nach<br />

Beendigung des Arbeitsverhältnisses, über den höheren der<br />

folgenden Beträge dar:<br />

� 10% des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung<br />

für die vorigen Dienstjahre, die zu diesem Zeitpunkt<br />

anhand der Anwartschaftsbarwertmethode ermittelt<br />

wird (und zwar vor Abzug des Planvermögens); und<br />

� 10% des beizulegenden Zeitwerts eines etwaigen Planvermögens<br />

zu diesem Zeitpunkt.<br />

Der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand wird sofort<br />

erfolgswirksam erfasst, es sei denn, die Änderungen des<br />

Pensionsplans hängen vom Verbleib des Mitarbeiters in der<br />

Bank für einen festgelegten Zeitraum ab (Zeitraum bis zum<br />

Eintritt der Unverfallbarkeit des Pensionsanspruchs). In<br />

diesem Fall wird der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand<br />

linear über den Zeitraum bis zum Eintritt der<br />

Unverfallbarkeit erfolgswirksam erfasst.<br />

Neben Altersrenten wird auch die einmalige Vergütung bei<br />

erster Pensionierung als Leistung nach Beendigung des<br />

Arbeitsverhältnisses betrachtet.<br />

bb) Sonstige langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer<br />

Zu sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten der Bank<br />

gegenüber ihren Angestellten zählen vor allem:<br />

� Vergütungen aus Anlass eines Lebensjubiläums (bei<br />

Erreichung des 50. Lebensjahres),<br />

� Vergütungen aus Anlass eines Dienstjubiläums (bei 10-<br />

und 20-jährigem Dienstjubiläum),<br />

� Abfindungen an die Vorstandsmitglieder.<br />

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