Výročná správa PSS, a. s., za rok 2009 [3 - Prvá stavebná sporiteľňa
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) Leistungen an Arbeitnehmer<br />
a) Kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer<br />
Kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer, die im<br />
zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit der von<br />
Bankangestellten geleisteten Arbeit entstehen, werden zum<br />
Nominalwert angesetzt und in der Gewinn- und Verlustrechnung<br />
unter dem Posten „Personalkosten“ ausgewiesen.<br />
Zu kurzfristig fälligen Leistungen an Arbeitnehmer<br />
zählen grundsätzlich Löhne und Gehälter sowie die<br />
Urlaubsabgeltung.<br />
b) Langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer<br />
ba) Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />
Die Bank klassifiziert die mit der Altersversorgung ihrer<br />
Mitarbeiter zusammenhängenden Leistungen in:<br />
� beitragsorientierte Pläne und<br />
� leistungsorientierte Pläne.<br />
Bei beitragsorientierten Plänen entrichtet die Bank<br />
festgelegte Beiträge an eine eigenständige Institution, die<br />
zum Zeitpunkt der Entstehung der Verpflichtung zur<br />
Beitragsentrichtung in der Gewinn- und Verlustrechnung<br />
unter dem Posten „Personalkosten“ ausgewiesen werden.<br />
Es handelt sich dabei sowohl um verbindliche, aufgrund der<br />
entsprechenden Rechtsvorschriften an die Sozialversicherungsanstalt<br />
bzw. die privaten Rentenverwaltungsgesellschaften<br />
ge<strong>za</strong>hlte Sozialversicherungsbeiträge als<br />
auch um Beiträge an Zusatzrentenversicherungsanstalten<br />
zum freiwilligen zusätzlichen Altersrentensparen, die dann<br />
die Verantwortung für die Höhe der ausge<strong>za</strong>hlten Altersrenten<br />
übernehmen. Die Bank ist weder rechtlich noch<br />
faktisch zur Zahlung darüber hinausgehender Beiträge<br />
verpflichtet, falls die entsprechenden Fonds nicht über<br />
ausreichende Vermögenswerte verfügen werden, um die<br />
Pensionsansprüche aller Mitarbeiter aus dem laufenden<br />
und den vorherigen Geschäftsjahren zu begleichen.<br />
Bei beitragsorientierten Plänen hat die Bank über die<br />
Zahlung der Beiträge hinaus keine weiteren Zahlungsverpflichtungen.<br />
Die Beiträge werden als mit Leistungen an<br />
Arbeitnehmer zusammenhängender Aufwand zum<br />
Zeitpunkt der Entstehung der Verpflichtung zur Beitragsentrichtung<br />
im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang<br />
mit der Dienstzeit des Arbeitnehmers erfasst. Voraus<strong>za</strong>hlungen<br />
von Beiträgen werden nur in dem Umfang als<br />
Vermögenswerte angesetzt, in dem ein Recht auf eine<br />
Minderung künftiger Beiträge besteht.<br />
Leistungsorientierte Pläne (Pläne mit festgelegter Höhe der<br />
Altersrente oder einer anderen Leistung) sind sämtliche<br />
anderen Pläne, die nicht zu der ersten Kategorie gehören.<br />
Bei leistungsorientierten Plänen haftet die Bank für die<br />
Rentenleistung, die von einem oder mehreren Faktoren (z.<br />
B. Alter, Dienstzeit und Gehalt) abhängig ist.<br />
Die in der Bilanz angesetzte Rückstellung für leistungsorientierte<br />
Pläne entspricht dem Barwert der leistungsorientierten<br />
Verpflichtung, berechnet für die Dienstzeit zum<br />
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Bilanzstichtag, zuzüglich nicht erfasster versicherungsmathematischer<br />
Gewinne und abzüglich:<br />
(a) des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens,<br />
(b) nicht erfasster versicherungsmathematischer Verluste,<br />
und<br />
(c) des nicht erfassten nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwands.<br />
Die leistungsorientierte Verpflichtung wird jährlich vom<br />
unabhängigen Versicherungsmathematiker unter Anwendung<br />
der Anwartschaftsbarwertmethode („Projected Unit<br />
Credit Method“) ermittelt. Der Barwert der leistungsorientierten<br />
Verpflichtung wird berechnet, indem die<br />
erwarteten zukünftigen Mittelabflüsse mit dem Zinssatz<br />
von Industrieanleihen höchster Bonität abgezinst werden,<br />
die auf die Währung lauten, in der auch die Leistungen<br />
be<strong>za</strong>hlt werden, und der Pensionsverpflichtung entsprechende<br />
Laufzeiten aufweisen.<br />
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die<br />
auf erfahrungsbedingten Anpassungen und Änderungen<br />
versicherungsmathematischer Annahmen basieren, werden<br />
erfolgswirksam über die gewogene durchschnittliche<br />
Restdienstzeit der Arbeitnehmer erfasst, die einen<br />
Anspruch auf eine Leistung aus dem entsprechenden<br />
Pensionsplan haben. Die anteilig zu erfassenden versicherungsmathematischen<br />
Gewinne und Verluste stellen den<br />
Überhang des Saldos der kumulierten, nicht erfassten<br />
versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste zum<br />
Ende der vorherigen Berichtsperiode, und zwar separat für<br />
jede Art von Verpflichtungen aus Leistungen nach<br />
Beendigung des Arbeitsverhältnisses, über den höheren der<br />
folgenden Beträge dar:<br />
� 10% des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung<br />
für die vorigen Dienstjahre, die zu diesem Zeitpunkt<br />
anhand der Anwartschaftsbarwertmethode ermittelt<br />
wird (und zwar vor Abzug des Planvermögens); und<br />
� 10% des beizulegenden Zeitwerts eines etwaigen Planvermögens<br />
zu diesem Zeitpunkt.<br />
Der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand wird sofort<br />
erfolgswirksam erfasst, es sei denn, die Änderungen des<br />
Pensionsplans hängen vom Verbleib des Mitarbeiters in der<br />
Bank für einen festgelegten Zeitraum ab (Zeitraum bis zum<br />
Eintritt der Unverfallbarkeit des Pensionsanspruchs). In<br />
diesem Fall wird der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand<br />
linear über den Zeitraum bis zum Eintritt der<br />
Unverfallbarkeit erfolgswirksam erfasst.<br />
Neben Altersrenten wird auch die einmalige Vergütung bei<br />
erster Pensionierung als Leistung nach Beendigung des<br />
Arbeitsverhältnisses betrachtet.<br />
bb) Sonstige langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer<br />
Zu sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten der Bank<br />
gegenüber ihren Angestellten zählen vor allem:<br />
� Vergütungen aus Anlass eines Lebensjubiläums (bei<br />
Erreichung des 50. Lebensjahres),<br />
� Vergütungen aus Anlass eines Dienstjubiläums (bei 10-<br />
und 20-jährigem Dienstjubiläum),<br />
� Abfindungen an die Vorstandsmitglieder.<br />
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