Výročná správa PSS, a. s., za rok 2009 [3 - Prvá stavebná sporiteľňa
Výročná správa PSS, a. s., za rok 2009 [3 - Prvá stavebná sporiteľňa
Výročná správa PSS, a. s., za rok 2009 [3 - Prvá stavebná sporiteľňa
- TAGS
- pss.sk
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
�������������������������������<br />
ANHANG ZUM EINZELABSCHLUSS, AUFGESTELLT NACH DEN VON DER EUROPÄISCHEN UNION ANNERKANNTEN<br />
INTERNATIONAL FINANCIAL REPORTING STANDARDS<br />
(1) ALLGEMEINE ANGABEN<br />
<strong>Prvá</strong> <strong>stavebná</strong> <strong>sporiteľňa</strong>, a. s. (im Folgenden „die Bank“)<br />
ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in der Bajkalská Str. 30,<br />
829 48 Bratislava, Slowakei [Identifikations-Nummer<br />
(IČO): 31 335 004, Steuer-Identifikationsnummer (DIČ):<br />
2020834475]. Sie wurde am 14. Oktober 1992 gegründet<br />
und unter dem Datum des 15. Oktober 1992 ins<br />
Handelsregister (Handelsregister des Bezirksgerichts<br />
Bratislava I in Bratislava, Abteilung Sa, Einlage Nr. 479/B)<br />
eingetragen. Ihre Geschäftstätigkeit übt sie seit dem 16.<br />
November 1992 aus.<br />
Der Unternehmensgegenstand der Bank umfasst im<br />
Wesentlichen Retail Banking.<br />
Zum Abschlussstichtag waren bei der Bank 392 Mitarbeiter<br />
beschäftigt, darunter 55 leitende Angestellte (zum<br />
31. Dezember 2008: 392 Mitarbeiter, darunter 55 leitende<br />
Angestellte).<br />
Die Höhe der Stimmrechte der Aktionäre der Bank<br />
entspricht der An<strong>za</strong>hl ihrer Aktien, die aus der Höhe ihrer<br />
Vermögensbeteiligung am Grundkapital der Bank abgeleitet<br />
wird (Slovenská <strong>sporiteľňa</strong>, a.s.: 499 Stimmen,<br />
Raiffeisen Bausparkassen Holding GmbH: 1.625 Stimmen,<br />
Bausparkasse Schwäbisch Hall AG: 1.625 Stimmen, Erste<br />
Group Bank AG: 1.251 Stimmen).<br />
Die Bank stellt ebenfalls einen Konzernabschluss nach den<br />
von der Europäischen Union anerkannten International<br />
Financial Reporting Standards (im Folgenden „IFRS“) auf,<br />
in den der Einzelabschluss der Bank sowie die Einzelabschlüsse<br />
ihrer Tochtergesellschaften mit einbezogen sind.<br />
Tochtergesellschaften (d.h. Gesellschaften, an denen die<br />
Bank direkt oder indirekt mehr als 50% der Stimmrechte<br />
besitzt bzw. deren Finanz- und Geschäftspolitik sie<br />
anderweitig bestimmen kann) sind im Konzernabschluss<br />
voll konsolidiert. Dieser Konzernabschluss ist am Sitz der<br />
Bank erhältlich.<br />
Die Hauptversammlung hat die Vorjahresabschlüsse der<br />
Bank (d.h. den Einzel- sowie den Konzernabschluss) am<br />
24. April <strong>2009</strong> festgestellt.<br />
(2) GRUNDLAGEN FÜR DIE AUFSTELLUNG DES EINZEL-<br />
ABSCHLUSSES<br />
a) Methode und gesetzliche Grundlage für die Aufstellung<br />
des Einzelabschlusses<br />
Der Einzelabschluss der Bank wurde unter Beachtung der<br />
von der Europäischen Union (im Folgenden „EU“)<br />
anerkannten IFRS nach dem Anschaffungskostenprinzip<br />
aufgestellt, mit Ausnahme der zur Veräußerung<br />
verfügbaren Wertpapiere, die mit dem beizulegenden<br />
Zeitwert bewertet werden.<br />
Dieser Einzelabschluss wurde zur Vorlage an die Aktionäre<br />
der Bank, den Aufsichtsrat der Bank, die Nationalbank der<br />
Slowakei (im Folgenden „NBS“), das slowakische<br />
Finanzministerium sowie die Wertpapierbörse in Bratislava<br />
aufgestellt.<br />
Der Einzelabschluss wurde unter Annahme der<br />
Unternehmensfortführung der Bank nach dem Grundsatz<br />
der Periodenabgrenzung (d.h. Geschäftsvorfälle und andere<br />
Ereignisse werden in den Büchern im Entstehungszeitpunkt<br />
erfasst und im Einzelabschluss in der entsprechenden<br />
Periode ausgewiesen) aufgestellt.<br />
Der Einzelabschluss ist in Euro („EUR“) aufgestellt,<br />
gerundet auf Tausend EUR.<br />
Die Bank führt ihre Geschäftsbücher, entsprechend den<br />
Regelungen des slowakischen Gesetzes Nr. 431/2002 GBl.<br />
über die Buchführung in der geltenden Fassung (im<br />
Folgenden „das Rechnungslegungsgesetz“), in<br />
Übereinstimmung mit den von der EU anerkannten IFRS.<br />
Nach § 17a Abs. (1) des Rechnungslegungsgesetzes stellt<br />
die Bank den Einzelabschluss im Einklang mit der<br />
Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen<br />
Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002 über die<br />
Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards in<br />
der geltenden Fassung auf.<br />
Auch nach Feststellung kann der Vorstand der Bank den<br />
Aktionären auf der Hauptversammlung eine Änderung des<br />
Jahresabschlusses vorschlagen. Nach § 16, Abs. 9 bis 11<br />
des Rechnungslegungsgesetzes dürfen jedoch die<br />
abgeschlossenen Geschäftsbücher nach Auf- und<br />
Feststellung des Jahresabschlusses nicht mehr geöffnet<br />
werden. Falls jedoch nach Feststellung des<br />
Jahresabschlusses erkannt wird, dass die Vorjahresangaben<br />
nicht vergleichbar sind, können sie vom<br />
Buchführungspflichtigen in der Berichtsperiode berichtigt<br />
werden, in der er diese Sachverhalte identifiziert hat.<br />
b) Erlassene Standards, Interpretationen und Ergänzungen<br />
zu den erlassenen Standards, welche die Bank<br />
im Jahr <strong>2009</strong> erstmalig angewendet hat<br />
Die Anwendung der unten aufgeführten neuen Standards,<br />
Interpretationen und Ergänzungen zu den erlassenen<br />
Standards hat, soweit nicht anders angeführt, keine<br />
wesentliche Auswirkung auf den Einzelabschluss der Bank:<br />
Ergänzung zu IAS 1, Darstellung des Abschlusses (erstmals<br />
anzuwenden für Berichtsperioden, die am oder nach dem<br />
1. Januar <strong>2009</strong> beginnen). Der überarbeitete Standard hat<br />
die Darstellung des Einzelabschlusses zwar beeinflusst,<br />
führte jedoch zu keinen Auswirkungen auf die Bewertung<br />
50