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Výročná správa PSS, a. s., za rok 2009 [3 - Prvá stavebná sporiteľňa

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ANHANG ZUM EINZELABSCHLUSS, AUFGESTELLT NACH DEN VON DER EUROPÄISCHEN UNION ANNERKANNTEN<br />

INTERNATIONAL FINANCIAL REPORTING STANDARDS<br />

(1) ALLGEMEINE ANGABEN<br />

<strong>Prvá</strong> <strong>stavebná</strong> <strong>sporiteľňa</strong>, a. s. (im Folgenden „die Bank“)<br />

ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in der Bajkalská Str. 30,<br />

829 48 Bratislava, Slowakei [Identifikations-Nummer<br />

(IČO): 31 335 004, Steuer-Identifikationsnummer (DIČ):<br />

2020834475]. Sie wurde am 14. Oktober 1992 gegründet<br />

und unter dem Datum des 15. Oktober 1992 ins<br />

Handelsregister (Handelsregister des Bezirksgerichts<br />

Bratislava I in Bratislava, Abteilung Sa, Einlage Nr. 479/B)<br />

eingetragen. Ihre Geschäftstätigkeit übt sie seit dem 16.<br />

November 1992 aus.<br />

Der Unternehmensgegenstand der Bank umfasst im<br />

Wesentlichen Retail Banking.<br />

Zum Abschlussstichtag waren bei der Bank 392 Mitarbeiter<br />

beschäftigt, darunter 55 leitende Angestellte (zum<br />

31. Dezember 2008: 392 Mitarbeiter, darunter 55 leitende<br />

Angestellte).<br />

Die Höhe der Stimmrechte der Aktionäre der Bank<br />

entspricht der An<strong>za</strong>hl ihrer Aktien, die aus der Höhe ihrer<br />

Vermögensbeteiligung am Grundkapital der Bank abgeleitet<br />

wird (Slovenská <strong>sporiteľňa</strong>, a.s.: 499 Stimmen,<br />

Raiffeisen Bausparkassen Holding GmbH: 1.625 Stimmen,<br />

Bausparkasse Schwäbisch Hall AG: 1.625 Stimmen, Erste<br />

Group Bank AG: 1.251 Stimmen).<br />

Die Bank stellt ebenfalls einen Konzernabschluss nach den<br />

von der Europäischen Union anerkannten International<br />

Financial Reporting Standards (im Folgenden „IFRS“) auf,<br />

in den der Einzelabschluss der Bank sowie die Einzelabschlüsse<br />

ihrer Tochtergesellschaften mit einbezogen sind.<br />

Tochtergesellschaften (d.h. Gesellschaften, an denen die<br />

Bank direkt oder indirekt mehr als 50% der Stimmrechte<br />

besitzt bzw. deren Finanz- und Geschäftspolitik sie<br />

anderweitig bestimmen kann) sind im Konzernabschluss<br />

voll konsolidiert. Dieser Konzernabschluss ist am Sitz der<br />

Bank erhältlich.<br />

Die Hauptversammlung hat die Vorjahresabschlüsse der<br />

Bank (d.h. den Einzel- sowie den Konzernabschluss) am<br />

24. April <strong>2009</strong> festgestellt.<br />

(2) GRUNDLAGEN FÜR DIE AUFSTELLUNG DES EINZEL-<br />

ABSCHLUSSES<br />

a) Methode und gesetzliche Grundlage für die Aufstellung<br />

des Einzelabschlusses<br />

Der Einzelabschluss der Bank wurde unter Beachtung der<br />

von der Europäischen Union (im Folgenden „EU“)<br />

anerkannten IFRS nach dem Anschaffungskostenprinzip<br />

aufgestellt, mit Ausnahme der zur Veräußerung<br />

verfügbaren Wertpapiere, die mit dem beizulegenden<br />

Zeitwert bewertet werden.<br />

Dieser Einzelabschluss wurde zur Vorlage an die Aktionäre<br />

der Bank, den Aufsichtsrat der Bank, die Nationalbank der<br />

Slowakei (im Folgenden „NBS“), das slowakische<br />

Finanzministerium sowie die Wertpapierbörse in Bratislava<br />

aufgestellt.<br />

Der Einzelabschluss wurde unter Annahme der<br />

Unternehmensfortführung der Bank nach dem Grundsatz<br />

der Periodenabgrenzung (d.h. Geschäftsvorfälle und andere<br />

Ereignisse werden in den Büchern im Entstehungszeitpunkt<br />

erfasst und im Einzelabschluss in der entsprechenden<br />

Periode ausgewiesen) aufgestellt.<br />

Der Einzelabschluss ist in Euro („EUR“) aufgestellt,<br />

gerundet auf Tausend EUR.<br />

Die Bank führt ihre Geschäftsbücher, entsprechend den<br />

Regelungen des slowakischen Gesetzes Nr. 431/2002 GBl.<br />

über die Buchführung in der geltenden Fassung (im<br />

Folgenden „das Rechnungslegungsgesetz“), in<br />

Übereinstimmung mit den von der EU anerkannten IFRS.<br />

Nach § 17a Abs. (1) des Rechnungslegungsgesetzes stellt<br />

die Bank den Einzelabschluss im Einklang mit der<br />

Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen<br />

Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002 über die<br />

Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards in<br />

der geltenden Fassung auf.<br />

Auch nach Feststellung kann der Vorstand der Bank den<br />

Aktionären auf der Hauptversammlung eine Änderung des<br />

Jahresabschlusses vorschlagen. Nach § 16, Abs. 9 bis 11<br />

des Rechnungslegungsgesetzes dürfen jedoch die<br />

abgeschlossenen Geschäftsbücher nach Auf- und<br />

Feststellung des Jahresabschlusses nicht mehr geöffnet<br />

werden. Falls jedoch nach Feststellung des<br />

Jahresabschlusses erkannt wird, dass die Vorjahresangaben<br />

nicht vergleichbar sind, können sie vom<br />

Buchführungspflichtigen in der Berichtsperiode berichtigt<br />

werden, in der er diese Sachverhalte identifiziert hat.<br />

b) Erlassene Standards, Interpretationen und Ergänzungen<br />

zu den erlassenen Standards, welche die Bank<br />

im Jahr <strong>2009</strong> erstmalig angewendet hat<br />

Die Anwendung der unten aufgeführten neuen Standards,<br />

Interpretationen und Ergänzungen zu den erlassenen<br />

Standards hat, soweit nicht anders angeführt, keine<br />

wesentliche Auswirkung auf den Einzelabschluss der Bank:<br />

Ergänzung zu IAS 1, Darstellung des Abschlusses (erstmals<br />

anzuwenden für Berichtsperioden, die am oder nach dem<br />

1. Januar <strong>2009</strong> beginnen). Der überarbeitete Standard hat<br />

die Darstellung des Einzelabschlusses zwar beeinflusst,<br />

führte jedoch zu keinen Auswirkungen auf die Bewertung<br />

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