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Výročná správa PSS, a. s., za rok 2009 [3 - Prvá stavebná sporiteľňa

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Diese und weitere langfristige Verbindlichkeiten gegenüber<br />

den Angestellten werden ebenfalls als Rückstellungen<br />

gebucht, wobei deren Bewertung ähnlich wie bei<br />

Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />

festgelegt wird, mit Ausnahme von versicherungsmathematischen<br />

Gewinnen und Verlusten sowie<br />

Aufwendungen aus der Erhöhung des Anspruchs auf<br />

Vergütungen infolge von Änderungen im Sozialplan der<br />

Bank, die sofort bei deren Entstehung als Aufwand erfasst<br />

werden. Die Aufwendungen für die Bildung dieser<br />

Rückstellungen sind unter dem Posten „Personalkosten“ in<br />

der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.<br />

s) Eigenkapital<br />

Direkte Kosten für die Emission neuer Aktien sind im<br />

Eigenkapital als Herabsetzung seines Zugangs (nach<br />

Berücksichtigung des Besteuerungseffekts) ausgewiesen.<br />

Dividenden werden als Verminderung des Eigenkapitals erst<br />

in dem Bilanzierungszeitraum ausgewiesen, in dem die<br />

Hauptversammlung ihre Ausschüttung beschließt. Die von<br />

der Hauptversammlung nach dem Bilanzstichtag<br />

beschlossene Dividendenausschüttung wird im Anhang<br />

zum Einzelabschluss als ein nach dem Bilanzstichtag<br />

eingetretenes Ereignis angeführt.<br />

Gesetzliche Rücklage. Nach dem slowakischen<br />

Handelsgesetzbuch (Gesetz Nr. 513/1991 GBl. in der<br />

geltenden Fassung, im Folgenden „HGB“) hat die Bank<br />

mindestens 10% ihres Jahresüberschusses zur gesetzlichen<br />

Rücklage zuzuführen, bis deren Höhe mindestens 20% des<br />

Grundkapitals beträgt. Seit 2006 tätigt die Bank keine<br />

Zuführungen zur gesetzlichen Rücklage, da sie dieser<br />

Verpflichtung im Jahr 2005 vollständig nachgekommen ist.<br />

Die gesetzliche Rücklage darf nicht für Dividendenausschüttungen,<br />

sondern nur zur Verlustdeckung verwendet<br />

werden.<br />

Sonstige Rücklagen. Zu den sonstigen Rücklagen der Bank<br />

zählen der Fonds zur Absicherung des Kreditrisikos, der<br />

Fonds für karitative Zwecke und der Fonds für<br />

Wohnungswirtschaftsförderung. Diese Fonds sind nicht für<br />

Dividendenausschüttungen bestimmt. Der Fonds zur<br />

Absicherung des Kreditrisikos dient zur Deckung<br />

unerwarteter Verluste aus dem Kreditrisiko, die bei der<br />

Ausbuchung bzw. Abtretung von Forderungen aus<br />

Darlehen entstehen können. Der Fonds für karitative<br />

Zwecke wurde aufgrund des Beschlusses der Aktionäre<br />

gebildet, um Spenden für gemeinnützige Zwecke zu<br />

gewähren. Der Fonds für Wohnungswirtschaftsförderung<br />

wurde zwecks mit dem Wohnungsbau zusammenhängender<br />

Spendentätigkeit gebildet.<br />

t) Verfahren zur Bilanzierung von Zinserträgen und -<br />

aufwendungen, Methoden für den Ausweis von<br />

Einnahmen aus wertgeminderten Aktiva<br />

einschließlich der Zinsen<br />

Die Bank erfasst die mit den Aktiva und Passiva<br />

zusammenhängenden Zinserträge und Zinsaufwendungen<br />

zusammen mit diesen Aktiva und Passiva.<br />

Zinserträge aus Darlehen, auf die eine Wertberichtigung<br />

gebildet wurde (im Folgenden „wertgeminderte<br />

Darlehen“), werden anhand des Zinssatzes berechnet, der<br />

zur Abzinsung künftiger Zahlungsmittelflüsse für die<br />

Ermittlung der Höhe der Wertberichtigung verwendet<br />

wurde.<br />

Die Zinserträge und Zinsaufwendungen aus Staatsanleihen<br />

werden anhand der Effektivzinsmethode gebucht. Als<br />

Zinserträge bzw. als Minderung der Zinserträge werden der<br />

Diskont oder die Prämie, d.h. die aufgelaufene Differenz<br />

zwischen den Anschaffungskosten und dem Nominalwert<br />

der Staatsanleihe, sowie der aufgelaufene Zins aus dem<br />

Coupon gebucht. Für die Dauer des Haltens von<br />

Staatsanleihen werden Zinserträge aus dem Coupon mit<br />

ihrer Bruttohöhe erfasst.<br />

u) Bilanzierung von Gebühren und Provisionen<br />

Erhaltene Gebühren für die Darlehensverarbeitung und die<br />

an Bausparvermittler ausge<strong>za</strong>hlten Provisionen für<br />

Bauspardarlehen werden sowohl in die Darlehensbewertung<br />

als auch in die Berechnung des Effektivzinssatzes<br />

mit einbezogen. Erhaltene Gebühren für den<br />

Abschluss von Darlehensverträgen bzw. für die Erhöhung<br />

der Bausparsumme sowie die damit zusammenhängenden,<br />

an Bausparvermittler ausge<strong>za</strong>hlten Provisionen werden<br />

sowohl in die Bewertung der Kundeneinlagen als auch in<br />

die Berechnung des Effektivzinssatzes mit einbezogen.<br />

Sämtliche anderen Gebühren, die mit Bausparen oder mit<br />

Bauspar- und Zwischenfinanzierungsdarlehen zusammenhängen<br />

(z.B. die Gebühr für die Kündigung des<br />

Bausparvertrags, die Gebühr für die Änderung des Tarifs,<br />

die Gebühr für einen Wechsel bzw. die Gebühr für die<br />

Übertragung des Bauspardarlehens auf einen Dritten)<br />

stellen einen Ertrag zum Zeitpunkt der<br />

Dienstleistungserbringung dar und werden nicht in die<br />

Bewertung des Bausparens bzw. des Bauspar- und<br />

Zwischenfinanzierungsdarlehens mit einbezogen.<br />

v) Besteuerung<br />

Fällige und latente Steuerforderungen und Steuerverbindlichkeiten<br />

werden separat von sonstigen<br />

Vermögenswerten und Verbindlichkeiten ausgewiesen.<br />

Die in der Gewinn- und Verlustrechnung für die<br />

Berichtsperiode ausgewiesene Steuer besteht aus der<br />

fälligen Steuerschuld für den Bilanzierungszeitraum und<br />

aus der latenten Steuer. Die Steuerbemessungsgrundlage<br />

für die fällige Körperschaftsteuer wird in zwei Schritten aus<br />

dem in diesem Einzelabschluss ausgewiesenen Gewinn vor<br />

Steuern berechnet, der zunächst anhand der in einer vom<br />

slowakischen Finanzministerium erlassenen allgemein<br />

verbindlichen Rechtsvorschrift festgelegten Methode, und<br />

nachfolgend durch Hinzurechnung der das Jahresergebnis<br />

erhöhenden und unter Abzug der das Jahresergebnis<br />

vermindernden Posten angepasst wird.<br />

Latente Steuern (latente Steuerforderung bzw. latente<br />

Steuerverbindlichkeit) resultieren aus temporären

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