Výročná správa PSS, a. s., za rok 2009 [3 - Prvá stavebná sporiteľňa
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Diese und weitere langfristige Verbindlichkeiten gegenüber<br />
den Angestellten werden ebenfalls als Rückstellungen<br />
gebucht, wobei deren Bewertung ähnlich wie bei<br />
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />
festgelegt wird, mit Ausnahme von versicherungsmathematischen<br />
Gewinnen und Verlusten sowie<br />
Aufwendungen aus der Erhöhung des Anspruchs auf<br />
Vergütungen infolge von Änderungen im Sozialplan der<br />
Bank, die sofort bei deren Entstehung als Aufwand erfasst<br />
werden. Die Aufwendungen für die Bildung dieser<br />
Rückstellungen sind unter dem Posten „Personalkosten“ in<br />
der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.<br />
s) Eigenkapital<br />
Direkte Kosten für die Emission neuer Aktien sind im<br />
Eigenkapital als Herabsetzung seines Zugangs (nach<br />
Berücksichtigung des Besteuerungseffekts) ausgewiesen.<br />
Dividenden werden als Verminderung des Eigenkapitals erst<br />
in dem Bilanzierungszeitraum ausgewiesen, in dem die<br />
Hauptversammlung ihre Ausschüttung beschließt. Die von<br />
der Hauptversammlung nach dem Bilanzstichtag<br />
beschlossene Dividendenausschüttung wird im Anhang<br />
zum Einzelabschluss als ein nach dem Bilanzstichtag<br />
eingetretenes Ereignis angeführt.<br />
Gesetzliche Rücklage. Nach dem slowakischen<br />
Handelsgesetzbuch (Gesetz Nr. 513/1991 GBl. in der<br />
geltenden Fassung, im Folgenden „HGB“) hat die Bank<br />
mindestens 10% ihres Jahresüberschusses zur gesetzlichen<br />
Rücklage zuzuführen, bis deren Höhe mindestens 20% des<br />
Grundkapitals beträgt. Seit 2006 tätigt die Bank keine<br />
Zuführungen zur gesetzlichen Rücklage, da sie dieser<br />
Verpflichtung im Jahr 2005 vollständig nachgekommen ist.<br />
Die gesetzliche Rücklage darf nicht für Dividendenausschüttungen,<br />
sondern nur zur Verlustdeckung verwendet<br />
werden.<br />
Sonstige Rücklagen. Zu den sonstigen Rücklagen der Bank<br />
zählen der Fonds zur Absicherung des Kreditrisikos, der<br />
Fonds für karitative Zwecke und der Fonds für<br />
Wohnungswirtschaftsförderung. Diese Fonds sind nicht für<br />
Dividendenausschüttungen bestimmt. Der Fonds zur<br />
Absicherung des Kreditrisikos dient zur Deckung<br />
unerwarteter Verluste aus dem Kreditrisiko, die bei der<br />
Ausbuchung bzw. Abtretung von Forderungen aus<br />
Darlehen entstehen können. Der Fonds für karitative<br />
Zwecke wurde aufgrund des Beschlusses der Aktionäre<br />
gebildet, um Spenden für gemeinnützige Zwecke zu<br />
gewähren. Der Fonds für Wohnungswirtschaftsförderung<br />
wurde zwecks mit dem Wohnungsbau zusammenhängender<br />
Spendentätigkeit gebildet.<br />
t) Verfahren zur Bilanzierung von Zinserträgen und -<br />
aufwendungen, Methoden für den Ausweis von<br />
Einnahmen aus wertgeminderten Aktiva<br />
einschließlich der Zinsen<br />
Die Bank erfasst die mit den Aktiva und Passiva<br />
zusammenhängenden Zinserträge und Zinsaufwendungen<br />
zusammen mit diesen Aktiva und Passiva.<br />
Zinserträge aus Darlehen, auf die eine Wertberichtigung<br />
gebildet wurde (im Folgenden „wertgeminderte<br />
Darlehen“), werden anhand des Zinssatzes berechnet, der<br />
zur Abzinsung künftiger Zahlungsmittelflüsse für die<br />
Ermittlung der Höhe der Wertberichtigung verwendet<br />
wurde.<br />
Die Zinserträge und Zinsaufwendungen aus Staatsanleihen<br />
werden anhand der Effektivzinsmethode gebucht. Als<br />
Zinserträge bzw. als Minderung der Zinserträge werden der<br />
Diskont oder die Prämie, d.h. die aufgelaufene Differenz<br />
zwischen den Anschaffungskosten und dem Nominalwert<br />
der Staatsanleihe, sowie der aufgelaufene Zins aus dem<br />
Coupon gebucht. Für die Dauer des Haltens von<br />
Staatsanleihen werden Zinserträge aus dem Coupon mit<br />
ihrer Bruttohöhe erfasst.<br />
u) Bilanzierung von Gebühren und Provisionen<br />
Erhaltene Gebühren für die Darlehensverarbeitung und die<br />
an Bausparvermittler ausge<strong>za</strong>hlten Provisionen für<br />
Bauspardarlehen werden sowohl in die Darlehensbewertung<br />
als auch in die Berechnung des Effektivzinssatzes<br />
mit einbezogen. Erhaltene Gebühren für den<br />
Abschluss von Darlehensverträgen bzw. für die Erhöhung<br />
der Bausparsumme sowie die damit zusammenhängenden,<br />
an Bausparvermittler ausge<strong>za</strong>hlten Provisionen werden<br />
sowohl in die Bewertung der Kundeneinlagen als auch in<br />
die Berechnung des Effektivzinssatzes mit einbezogen.<br />
Sämtliche anderen Gebühren, die mit Bausparen oder mit<br />
Bauspar- und Zwischenfinanzierungsdarlehen zusammenhängen<br />
(z.B. die Gebühr für die Kündigung des<br />
Bausparvertrags, die Gebühr für die Änderung des Tarifs,<br />
die Gebühr für einen Wechsel bzw. die Gebühr für die<br />
Übertragung des Bauspardarlehens auf einen Dritten)<br />
stellen einen Ertrag zum Zeitpunkt der<br />
Dienstleistungserbringung dar und werden nicht in die<br />
Bewertung des Bausparens bzw. des Bauspar- und<br />
Zwischenfinanzierungsdarlehens mit einbezogen.<br />
v) Besteuerung<br />
Fällige und latente Steuerforderungen und Steuerverbindlichkeiten<br />
werden separat von sonstigen<br />
Vermögenswerten und Verbindlichkeiten ausgewiesen.<br />
Die in der Gewinn- und Verlustrechnung für die<br />
Berichtsperiode ausgewiesene Steuer besteht aus der<br />
fälligen Steuerschuld für den Bilanzierungszeitraum und<br />
aus der latenten Steuer. Die Steuerbemessungsgrundlage<br />
für die fällige Körperschaftsteuer wird in zwei Schritten aus<br />
dem in diesem Einzelabschluss ausgewiesenen Gewinn vor<br />
Steuern berechnet, der zunächst anhand der in einer vom<br />
slowakischen Finanzministerium erlassenen allgemein<br />
verbindlichen Rechtsvorschrift festgelegten Methode, und<br />
nachfolgend durch Hinzurechnung der das Jahresergebnis<br />
erhöhenden und unter Abzug der das Jahresergebnis<br />
vermindernden Posten angepasst wird.<br />
Latente Steuern (latente Steuerforderung bzw. latente<br />
Steuerverbindlichkeit) resultieren aus temporären