Gesamtarbeitsvertrag - Die Schweizerische Post
Gesamtarbeitsvertrag - Die Schweizerische Post
Gesamtarbeitsvertrag - Die Schweizerische Post
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
8<br />
Geltungsbereich und Allgemeines<br />
– Arbeitsbedingungen zu schaffen, die es den Mitarbeitenden erlauben,<br />
ihre Verantwortung in der Familie und in der Gesellschaft wahrzu-<br />
nehmen;<br />
– eine angemessene Vertretung der Geschlechter, Sprachen und Kulturen<br />
in den Gremien, Projekt- und Arbeitsteams anzustreben;<br />
– geeignete Massnahmen für die Umsetzung der Chancengleichheit zu<br />
treffen, insbesondere für Frauen, in allen Berufsgruppen und auf allen<br />
Hierarchiestufen;<br />
– anzustreben, dass die Hälfte der Sitze der Mitwirkungsorgane und<br />
-gremien durch Frauen besetzt werden; die GAV-Parteien können für<br />
bestimmte Gremien Mindestvertretungen festlegen.<br />
3 Angemessene Massnahmen zur Verwirklichung der tatsächlichen<br />
Gleichstellung stellen keine Diskriminierung dar.<br />
141 Umsetzung<br />
1Mit der Umsetzung der Gleichstellung und des Persönlichkeitsschutzes sind<br />
befasst:<br />
a. die/der Gleichstellungsbeauftragte auf Konzernebene;<br />
b. die Ansprechpersonen in den Organisationseinheiten;<br />
c. die Paritätische Kommission Gleichstellung und Persönlichkeitsschutz;<br />
d. der Ausschuss als Fachkommission nach Artikel 13 Absatz 3 GlG<br />
(Ziff. 3 Anhang 6).<br />
2<strong>Die</strong>/Der von der <strong>Post</strong> bestimmte Gleichstellungsbeauftragte stellt insbesondere<br />
die Verbindung zwischen den Ansprechpersonen der Bereiche und der<br />
Paritätischen Kommission Gleichstellung und Persönlichkeitsschutz sicher.<br />
3<strong>Die</strong> von der <strong>Post</strong> bestimmten Ansprechpersonen in den Organisationsein<br />
heiten unterstützen die Gleichstellungsbeauftragte/den Gleichstellungsbeauftragten<br />
bei der Umsetzung der Gleichstellungsmassnahmen,<br />
informieren und beraten die Mitarbeitenden in Fragen der Gleichstellung<br />
und des Persönlichkeitsschutzes.<br />
4<strong>Die</strong> GAV-Parteien setzen zur Behandlung von Grundsatzfragen die<br />
Paritätische Kommission Gleichstellung und Persönlichkeitsschutz ein.