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Gesamtarbeitsvertrag - Die Schweizerische Post

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8<br />

Geltungsbereich und Allgemeines<br />

– Arbeitsbedingungen zu schaffen, die es den Mitarbeitenden erlauben,<br />

ihre Verantwortung in der Familie und in der Gesellschaft wahrzu-<br />

nehmen;<br />

– eine angemessene Vertretung der Geschlechter, Sprachen und Kulturen<br />

in den Gremien, Projekt- und Arbeitsteams anzustreben;<br />

– geeignete Massnahmen für die Umsetzung der Chancengleichheit zu<br />

treffen, insbesondere für Frauen, in allen Berufsgruppen und auf allen<br />

Hierarchiestufen;<br />

– anzustreben, dass die Hälfte der Sitze der Mitwirkungsorgane und<br />

-gremien durch Frauen besetzt werden; die GAV-Parteien können für<br />

bestimmte Gremien Mindestvertretungen festlegen.<br />

3 Angemessene Massnahmen zur Verwirklichung der tatsächlichen<br />

Gleichstellung stellen keine Diskriminierung dar.<br />

141 Umsetzung<br />

1Mit der Umsetzung der Gleichstellung und des Persönlichkeitsschutzes sind<br />

befasst:<br />

a. die/der Gleichstellungsbeauftragte auf Konzernebene;<br />

b. die Ansprechpersonen in den Organisationseinheiten;<br />

c. die Paritätische Kommission Gleichstellung und Persönlichkeitsschutz;<br />

d. der Ausschuss als Fachkommission nach Artikel 13 Absatz 3 GlG<br />

(Ziff. 3 Anhang 6).<br />

2<strong>Die</strong>/Der von der <strong>Post</strong> bestimmte Gleichstellungsbeauftragte stellt insbesondere<br />

die Verbindung zwischen den Ansprechpersonen der Bereiche und der<br />

Paritätischen Kommission Gleichstellung und Persönlichkeitsschutz sicher.<br />

3<strong>Die</strong> von der <strong>Post</strong> bestimmten Ansprechpersonen in den Organisationsein<br />

heiten unterstützen die Gleichstellungsbeauftragte/den Gleichstellungsbeauftragten<br />

bei der Umsetzung der Gleichstellungsmassnahmen,<br />

informieren und beraten die Mitarbeitenden in Fragen der Gleichstellung<br />

und des Persönlichkeitsschutzes.<br />

4<strong>Die</strong> GAV-Parteien setzen zur Behandlung von Grundsatzfragen die<br />

Paritätische Kommission Gleichstellung und Persönlichkeitsschutz ein.

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