Gesamtarbeitsvertrag - Die Schweizerische Post
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Lohn und Zulagen<br />
362 Top-Prämie<br />
Für die Belohnung ausserordentlicher Leistungen und Verhaltensweisen<br />
kann eine Top-Prämie ausgerichtet werden. Grundsätzlich sind alle Mitarbeitenden<br />
anspruchsberechtigt.<br />
37 Lohnfortzahlung<br />
370 Lohnfortzahlung bei Krankheit, Unfall, Schwangerschaft<br />
3700 Grundsätze<br />
1Für die Dauer von 720 Tagen gewährt die <strong>Post</strong> bei unverschuldeter, medizinisch<br />
begründeter Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit, Schwangerschaft<br />
oder Unfall während 360 Tagen eine Lohnfortzahlung von 100 % und<br />
anschliessend 80 %.<br />
2 Als Grundlage für die Bemessung des Lohnes für die Lohnfortzahlung gilt<br />
der vertraglich vereinbarte Lohn zum Zeitpunkt des Ereignisses. Für die<br />
Berechnung der Zulagen werden die durchschnittlichen AHV-pflichtigen<br />
Bezüge der letzten 12 Monate berücksichtigt, mit Ausnahme von einmalig<br />
ausgerichteten Bezügen.<br />
3 Für ihre Leistungen bei Krankheit schliesst die <strong>Post</strong> eine Kollektiv-Taggeldversicherung<br />
ab. <strong>Die</strong> Wartefrist beträgt 60 Tage. <strong>Die</strong> Mitarbeitenden leisten<br />
einen Beitrag im Ausmass eines Drittels der Prämie an die Kosten der<br />
Lohnfortzahlung bei Krankheit.<br />
4 Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses entfällt der Lohnfortzahlungsanspruch;<br />
anschliessend besteht noch der Anspruch auf das versicherte<br />
Taggeld gegenüber der Versicherung.<br />
3701 Lohnfortzahlung während der Probezeit<br />
1Bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall während<br />
der Probezeit hat die/der Mitarbeitende für eine Dauer, die der halben<br />
zurückgelegten Probezeit entspricht, mindestens aber für vier Wochen,<br />
Anspruch auf 100 % Lohnfortzahlung. Ein angebrochener Monat zählt als<br />
ganzer Monat.<br />
2Nach Ablauf der vollen Lohnfortzahlung besteht Anspruch auf eine Lohnfortzahlung<br />
von 80 % bzw. auf das Taggeld der Kollektiv-Krankentaggeldversicherung<br />
oder der obligatorischen Unfallversicherung.<br />
3Der Lohnanspruch dauert längstens bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.<br />
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