30.01.2013 Aufrufe

Gesamtarbeitsvertrag - Die Schweizerische Post

Gesamtarbeitsvertrag - Die Schweizerische Post

Gesamtarbeitsvertrag - Die Schweizerische Post

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Lohn und Zulagen<br />

362 Top-Prämie<br />

Für die Belohnung ausserordentlicher Leistungen und Verhaltensweisen<br />

kann eine Top-Prämie ausgerichtet werden. Grundsätzlich sind alle Mitarbeitenden<br />

anspruchsberechtigt.<br />

37 Lohnfortzahlung<br />

370 Lohnfortzahlung bei Krankheit, Unfall, Schwangerschaft<br />

3700 Grundsätze<br />

1Für die Dauer von 720 Tagen gewährt die <strong>Post</strong> bei unverschuldeter, medizinisch<br />

begründeter Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit, Schwangerschaft<br />

oder Unfall während 360 Tagen eine Lohnfortzahlung von 100 % und<br />

anschliessend 80 %.<br />

2 Als Grundlage für die Bemessung des Lohnes für die Lohnfortzahlung gilt<br />

der vertraglich vereinbarte Lohn zum Zeitpunkt des Ereignisses. Für die<br />

Berechnung der Zulagen werden die durchschnittlichen AHV-pflichtigen<br />

Bezüge der letzten 12 Monate berücksichtigt, mit Ausnahme von einmalig<br />

ausgerichteten Bezügen.<br />

3 Für ihre Leistungen bei Krankheit schliesst die <strong>Post</strong> eine Kollektiv-Taggeldversicherung<br />

ab. <strong>Die</strong> Wartefrist beträgt 60 Tage. <strong>Die</strong> Mitarbeitenden leisten<br />

einen Beitrag im Ausmass eines Drittels der Prämie an die Kosten der<br />

Lohnfortzahlung bei Krankheit.<br />

4 Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses entfällt der Lohnfortzahlungsanspruch;<br />

anschliessend besteht noch der Anspruch auf das versicherte<br />

Taggeld gegenüber der Versicherung.<br />

3701 Lohnfortzahlung während der Probezeit<br />

1Bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall während<br />

der Probezeit hat die/der Mitarbeitende für eine Dauer, die der halben<br />

zurückgelegten Probezeit entspricht, mindestens aber für vier Wochen,<br />

Anspruch auf 100 % Lohnfortzahlung. Ein angebrochener Monat zählt als<br />

ganzer Monat.<br />

2Nach Ablauf der vollen Lohnfortzahlung besteht Anspruch auf eine Lohnfortzahlung<br />

von 80 % bzw. auf das Taggeld der Kollektiv-Krankentaggeldversicherung<br />

oder der obligatorischen Unfallversicherung.<br />

3Der Lohnanspruch dauert längstens bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.<br />

29

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!