30.01.2013 Aufrufe

Gesamtarbeitsvertrag - Die Schweizerische Post

Gesamtarbeitsvertrag - Die Schweizerische Post

Gesamtarbeitsvertrag - Die Schweizerische Post

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Arbeitszeit<br />

6 Kurzfristige Änderungen gegenüber den geplanten Arbeitszeiten sind im<br />

Rahmen der Zumutbarkeit für die Mitarbeitenden oder die <strong>Post</strong> möglich;<br />

sie sind zu vereinbaren.<br />

7 <strong>Die</strong> gesetzlichen Bestimmungen zur Höchstarbeitszeit, zu den Ruheschichten<br />

usw. bleiben vorbehalten.<br />

8 <strong>Die</strong> Zeitsaldi 1 und 2 werden der/dem Vorgesetzten und der/dem<br />

Mitarbeitenden monatlich mitgeteilt.<br />

– Zeitsaldo 1: Differenz zwischen der Sollarbeitszeit auf Grund des<br />

Durchschnitts nach Jahres-Sollarbeitszeit und der effektiv geleisteten oder<br />

anrechenbaren Arbeitszeit;<br />

– Zeitsaldo 2: Differenz zwischen der Sollarbeitszeit gemäss Jahresplanung<br />

nach Absatz 3 und der effektiv geleisteten oder anrechenbaren<br />

Arbeitszeit.<br />

9 Der Zeitsaldo 1 ist im Jahresverlauf begrenzt auf +200 bzw. – 50 Stunden.<br />

Werden diese Werte überschritten, sind die Jahresplanung nach Absatz 3<br />

und/oder der Beschäftigungsgrad zu überprüfen und allenfalls neu zu<br />

vereinbaren. Eine Übertragung auf Überzeit erfolgt ausschliesslich im<br />

Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen; ein allfälliges Überzeitguthaben<br />

wird prioritär kompensiert.<br />

10 Am Jahresende darf der Zeitsaldo +100 bzw. – 50 Stunden nicht übersteigen.<br />

Davon ausgenommen sind Fälle von länger dauernden Abwesenheiten<br />

wegen Krankheit oder Unfall. Der positive Zeitsaldo kann wahlweise auf das<br />

nächste Jahr oder auf ein Zeitsparkonto übertragen werden. Ein negativer<br />

Zeitsaldo von über 50 Stunden verfällt zu Lasten der <strong>Post</strong>. Ein positiver<br />

Zeitsaldo von über 100 Stunden verfällt zu Lasten der/des Mitarbeitenden.<br />

Soweit es sich um Überzeit nach Absatz 9 handelt oder die/der Vorgesetzte<br />

nicht für einen rechtzeitigen Abbau des Zeitsaldos gesorgt hat, werden die<br />

100 Stunden übersteigende Zeit mit einem Zuschlag von 25 % ausbezahlt.<br />

11Bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses sollen allfällige Plus- oder Minusstunden<br />

innerhalb der Kündigungsfrist kompensiert werden. Falls die<br />

Minusstunden aus angeordneter Arbeitsleistung resultieren, erfolgt bei<br />

Auflösung des Arbeitsverhältnisses ohne Verschulden der/des<br />

Mitarbeitenden keine Kompensation.<br />

22 Zeitsparmodell<br />

1 Beim Zeitsparmodell können Guthaben aus nicht bezogenen Ferientagen,<br />

Ruhe- oder Ausgleichstagen und Überzeit auf ein Zeitsparkonto übertragen<br />

werden.<br />

65

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!