Gesamtarbeitsvertrag - Die Schweizerische Post
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Arbeitszeit<br />
6 Kurzfristige Änderungen gegenüber den geplanten Arbeitszeiten sind im<br />
Rahmen der Zumutbarkeit für die Mitarbeitenden oder die <strong>Post</strong> möglich;<br />
sie sind zu vereinbaren.<br />
7 <strong>Die</strong> gesetzlichen Bestimmungen zur Höchstarbeitszeit, zu den Ruheschichten<br />
usw. bleiben vorbehalten.<br />
8 <strong>Die</strong> Zeitsaldi 1 und 2 werden der/dem Vorgesetzten und der/dem<br />
Mitarbeitenden monatlich mitgeteilt.<br />
– Zeitsaldo 1: Differenz zwischen der Sollarbeitszeit auf Grund des<br />
Durchschnitts nach Jahres-Sollarbeitszeit und der effektiv geleisteten oder<br />
anrechenbaren Arbeitszeit;<br />
– Zeitsaldo 2: Differenz zwischen der Sollarbeitszeit gemäss Jahresplanung<br />
nach Absatz 3 und der effektiv geleisteten oder anrechenbaren<br />
Arbeitszeit.<br />
9 Der Zeitsaldo 1 ist im Jahresverlauf begrenzt auf +200 bzw. – 50 Stunden.<br />
Werden diese Werte überschritten, sind die Jahresplanung nach Absatz 3<br />
und/oder der Beschäftigungsgrad zu überprüfen und allenfalls neu zu<br />
vereinbaren. Eine Übertragung auf Überzeit erfolgt ausschliesslich im<br />
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen; ein allfälliges Überzeitguthaben<br />
wird prioritär kompensiert.<br />
10 Am Jahresende darf der Zeitsaldo +100 bzw. – 50 Stunden nicht übersteigen.<br />
Davon ausgenommen sind Fälle von länger dauernden Abwesenheiten<br />
wegen Krankheit oder Unfall. Der positive Zeitsaldo kann wahlweise auf das<br />
nächste Jahr oder auf ein Zeitsparkonto übertragen werden. Ein negativer<br />
Zeitsaldo von über 50 Stunden verfällt zu Lasten der <strong>Post</strong>. Ein positiver<br />
Zeitsaldo von über 100 Stunden verfällt zu Lasten der/des Mitarbeitenden.<br />
Soweit es sich um Überzeit nach Absatz 9 handelt oder die/der Vorgesetzte<br />
nicht für einen rechtzeitigen Abbau des Zeitsaldos gesorgt hat, werden die<br />
100 Stunden übersteigende Zeit mit einem Zuschlag von 25 % ausbezahlt.<br />
11Bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses sollen allfällige Plus- oder Minusstunden<br />
innerhalb der Kündigungsfrist kompensiert werden. Falls die<br />
Minusstunden aus angeordneter Arbeitsleistung resultieren, erfolgt bei<br />
Auflösung des Arbeitsverhältnisses ohne Verschulden der/des<br />
Mitarbeitenden keine Kompensation.<br />
22 Zeitsparmodell<br />
1 Beim Zeitsparmodell können Guthaben aus nicht bezogenen Ferientagen,<br />
Ruhe- oder Ausgleichstagen und Überzeit auf ein Zeitsparkonto übertragen<br />
werden.<br />
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