Gesamtarbeitsvertrag - Die Schweizerische Post
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Arbeitszeit, Ferien und Urlaub<br />
4 Arbeitszeit, Ferien und Urlaub<br />
40 Arbeitszeit (Normalarbeitszeit)<br />
1 <strong>Die</strong> Normalarbeitszeit der vollzeitbeschäftigten Mitarbeitenden beträgt<br />
41 Stunden pro Woche.<br />
2 <strong>Die</strong> Mitarbeitenden erbringen diese Arbeitsleistung grundsätzlich in<br />
42 Stunden pro Woche. <strong>Die</strong> so zusätzlich geleistete Arbeitszeit wird<br />
kompensiert, in der Regel mit einer Ausgleichswoche pro Kalenderjahr.<br />
3 <strong>Die</strong> Arbeitszeit ist in geeigneter Weise zu erfassen.<br />
4 <strong>Die</strong> Einzelheiten sind im Anhang 3 geregelt.<br />
41 Besondere Arbeitszeit<br />
410 Überzeit<br />
4100 Definition und Grundsätze<br />
1 Grundsätzlich gilt die 42 Stunden pro Woche übersteigende Arbeitszeit<br />
als Überzeitarbeit. <strong>Die</strong> Überzeitarbeit muss von der zuständigen Stelle<br />
angeordnet oder im Nachhinein als solche genehmigt werden.<br />
2 <strong>Die</strong>/Der Mitarbeitende ist verpflichtet, Überzeitarbeit im Rahmen der<br />
gesetzlichen Bestimmungen zu leisten, soweit es ihr/ihm nach Treu und<br />
Glauben zugemutet werden kann.<br />
4101 Ausgleich von Überzeit<br />
1Überzeitarbeit ist durch Freizeit von gleicher Dauer auszugleichen. Ist<br />
der zeitliche Ausgleich innert angemessener Frist, spätestens auf das Ende<br />
des folgenden Kalenderhalbjahrs, aus zwingenden Gründen nicht möglich<br />
und wird das Zeitguthaben in Absprache mit der/dem Vorgesetzten und<br />
unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften nicht auf ein Zeitsparkonto<br />
übertragen, erfolgt die Kompensation als Barvergütung mit einem Zuschlag<br />
von 25 %.<br />
2 Pro Jahr dürfen grundsätzlich bis 100 Stunden als Überzeitarbeit bar<br />
vergütet werden, in begründbaren Fällen und einvernehmlich bis maximal<br />
150 Stunden.<br />
4102 Überzeit bei Teilzeitbeschäftigung<br />
1 <strong>Die</strong> Teilzeitmitarbeitenden können für die Differenz zwischen der vertraglich<br />
vereinbarten Arbeitszeit und maximal 42 Stunden pro Woche Barvergütung<br />
von höchstens 180 Stunden pro Kalenderjahr verlangen; in diesen