Gesamtarbeitsvertrag - Die Schweizerische Post
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Lohn und Zulagen<br />
Organisationseinheit ist definitiv. Das Differenzbereinigungsgespräch muss<br />
innerhalb einer Frist von 10 Tagen verlangt werden. <strong>Die</strong> Frist beginnt jährlich<br />
nach der Kenntnisnahme des Leistungsanteils durch die Mitarbeitenden.<br />
Der Beginn der Frist (Datum) wird jährlich rechtzeitig allen Mitarbeitenden<br />
zur Kenntnis gebracht.<br />
31 Lohnskala<br />
<strong>Die</strong> Lohnskala im Anhang 1 enthält:<br />
a. die Beträge der Löhne pro Funktionsstufe ohne Berücksichtigung von<br />
Leistung und nutzbarer Erfahrung;<br />
b. die Beträge der Löhne pro Funktionsstufe bei guter Leistung ohne<br />
nutzbare Erfahrung;<br />
c. die Beträge der Löhne pro Funktionsstufe bei guter Leistung und maximaler<br />
nutzbarer Erfahrung;<br />
d. die Beträge der Löhne pro Funktionsstufe bei hervorragender Leistung<br />
und maximaler nutzbarer Erfahrung;<br />
e. den Betrag für den Mindestlohn, der nicht unterschritten werden darf,<br />
Ziffer 74 vorbehalten.<br />
32 Arbeitsmarkt<br />
320 Fixe Arbeitsmarktzulage<br />
1 Zum Ausgleich regionaler Lohnunterschiede richtet die <strong>Post</strong> eine versicherte,<br />
fixe Arbeitsmarktzulage aus. Dabei können auch hohe örtliche Infrastrukturkosten<br />
mitberücksichtigt werden, zum Beispiel in Tourismusorten. <strong>Die</strong> fixe<br />
Arbeitsmarktzulage wird allen Mitarbeitenden mit Arbeitsort an einem<br />
anspruchsberechtigten Ort unabhängig von der Funktionsstufe monatlich<br />
ausbezahlt.<br />
2 <strong>Die</strong> anspruchsberechtigten Orte und die Höhe der Zulage sind im Anhang 1<br />
abschliessend aufgeführt.<br />
3Für Mitarbeitende, mit denen die <strong>Post</strong> im EAV ein geografisch definiertes<br />
Gebiet als Arbeitsort vereinbart hat, richtet sich die Arbeitsmarktzulage<br />
nach dem Basisort.<br />
321 Variable Arbeitsmarktzulage<br />
1 Zur Personalgewinnung oder zur Erhaltung von qualifizierten Mitarbeitenden<br />
kann die <strong>Post</strong> bei Bedarf eine unversicherte, variable Arbeitsmarktzulage<br />
ausrichten. <strong>Die</strong>se wird unabhängig vom Anspruch auf die fixe Arbeitsmarkt-