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Gesamtarbeitsvertrag - Die Schweizerische Post

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22<br />

Lohn und Zulagen<br />

Organisationseinheit ist definitiv. Das Differenzbereinigungsgespräch muss<br />

innerhalb einer Frist von 10 Tagen verlangt werden. <strong>Die</strong> Frist beginnt jährlich<br />

nach der Kenntnisnahme des Leistungsanteils durch die Mitarbeitenden.<br />

Der Beginn der Frist (Datum) wird jährlich rechtzeitig allen Mitarbeitenden<br />

zur Kenntnis gebracht.<br />

31 Lohnskala<br />

<strong>Die</strong> Lohnskala im Anhang 1 enthält:<br />

a. die Beträge der Löhne pro Funktionsstufe ohne Berücksichtigung von<br />

Leistung und nutzbarer Erfahrung;<br />

b. die Beträge der Löhne pro Funktionsstufe bei guter Leistung ohne<br />

nutzbare Erfahrung;<br />

c. die Beträge der Löhne pro Funktionsstufe bei guter Leistung und maximaler<br />

nutzbarer Erfahrung;<br />

d. die Beträge der Löhne pro Funktionsstufe bei hervorragender Leistung<br />

und maximaler nutzbarer Erfahrung;<br />

e. den Betrag für den Mindestlohn, der nicht unterschritten werden darf,<br />

Ziffer 74 vorbehalten.<br />

32 Arbeitsmarkt<br />

320 Fixe Arbeitsmarktzulage<br />

1 Zum Ausgleich regionaler Lohnunterschiede richtet die <strong>Post</strong> eine versicherte,<br />

fixe Arbeitsmarktzulage aus. Dabei können auch hohe örtliche Infrastrukturkosten<br />

mitberücksichtigt werden, zum Beispiel in Tourismusorten. <strong>Die</strong> fixe<br />

Arbeitsmarktzulage wird allen Mitarbeitenden mit Arbeitsort an einem<br />

anspruchsberechtigten Ort unabhängig von der Funktionsstufe monatlich<br />

ausbezahlt.<br />

2 <strong>Die</strong> anspruchsberechtigten Orte und die Höhe der Zulage sind im Anhang 1<br />

abschliessend aufgeführt.<br />

3Für Mitarbeitende, mit denen die <strong>Post</strong> im EAV ein geografisch definiertes<br />

Gebiet als Arbeitsort vereinbart hat, richtet sich die Arbeitsmarktzulage<br />

nach dem Basisort.<br />

321 Variable Arbeitsmarktzulage<br />

1 Zur Personalgewinnung oder zur Erhaltung von qualifizierten Mitarbeitenden<br />

kann die <strong>Post</strong> bei Bedarf eine unversicherte, variable Arbeitsmarktzulage<br />

ausrichten. <strong>Die</strong>se wird unabhängig vom Anspruch auf die fixe Arbeitsmarkt-

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