Gesamtarbeitsvertrag - Die Schweizerische Post
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Mitwirkung<br />
A7 Mitwirkung<br />
Gestützt auf Ziffer 80 GAV vereinbaren die GAV-Parteien:<br />
1 Allgemeines<br />
10 Gegenstand<br />
In diesem Anhang werden die Einzelheiten geregelt zu den:<br />
– Fachkommissionen (FaKo);<br />
– Personalkommissionen (PeKo);<br />
– abschliessend genannten Mitwirkungsgegenständen, -graden und<br />
-ebenen (Mitwirkungstabelle).<br />
11 Aufwendungen für die Mitwirkung<br />
1 <strong>Die</strong> <strong>Post</strong> unterstützt die Mitwirkungsorgane bei der Wahrnehmung ihrer<br />
Aufgaben. Sie gewährt den Mitgliedern der FaKo und PeKo für die<br />
Besprechungen mit der <strong>Post</strong> sowie deren Vorbereitung den benötigten<br />
Urlaub (Vorbereitungszeit: bis halbe Sitzungszeit oder nach Vereinbarung).<br />
2 <strong>Die</strong> <strong>Post</strong> stellt folgende Infrastruktur zur Verfügung:<br />
– Sitzungszimmer (inkl. Hilfsmittel wie Hellraumprojektor, Flipchart usw.)<br />
soweit vorhanden und verfügbar: unentgeltlich für FaKo/PeKo, in<br />
Ausnahmefällen für die vertragschliessenden Gewerkschaften;<br />
– Telefon, Fax, Personalcomputer, Fotokopierer: unentgeltlich im Rahmen<br />
der Bestimmungen über deren private Verwendung.<br />
2 Fachkommissionen (FaKo)<br />
1 <strong>Die</strong> FaKo sind in den Geschäftsbereichen und deren Regionen sowie auf<br />
der Ebene Konzern auf Seiten des Personals bzw. auf Seiten der vertragschliessenden<br />
Gewerkschaften die zuständigen Mitwirkungsorgane.<br />
<strong>Die</strong> GAV-Parteien legen fest, welche FaKo bestehen.<br />
2Auf Ebene Konzern besteht eine FaKo, der Mitglieder der Gewerkschaftsspitzen<br />
angehören. Sie behandelt konzernweite und bereichsübergreifende<br />
Geschäfte sowie Geschäfte aus Bereichen, in denen keine FaKo besteht.<br />
3 Auf den Ebenen Regionen und Bereiche werden FaKo von den vertragschliessenden<br />
Gewerkschaften aus Mitarbeitenden der betreffenden Region<br />
oder des betreffenden Bereichs bestellt.<br />
4 <strong>Die</strong> FaKo umfassen sechs Mitglieder. <strong>Die</strong> vertragschliessenden Gewerkschaften<br />
können als Experten beiziehen:<br />
– in der FaKo Konzern: Mitglieder FaKo Bereich oder Region;<br />
– in den FaKo Bereich und Region: Mitglieder FaKo Konzern.<br />
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